2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird (557 d.B., 496 d.B. und 565 d.B. sowie 10169/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2019 betreffend ein Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Biomasseförderung-Grundsatzgesetz) (558 d.B. und 566 d.B. sowie 10159/BR d.B. und 10170/BR d.B.)

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungs­punkten 2 und 3, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl. – Ich bitte um die Berichte.