11.53

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Das Biomasseförderung-Grundsatzgesetz – jetzt ist aber viel darüber spekuliert worden, warum das heute auf der Tagesordnung steht. Es ist einfach Tatsache, dass es heute auf der Tagesordnung steht, weil die Regierung, weil Sie, Frau Minister, das Votum des Verfassungs­gesetz­gebers in der Sitzung vom 14.2. nicht zum Anlass für weitere Gespräche genommen haben, sondern beschlossen haben, aus einem Schmollwinkel heraus einen ganz anderen Weg zu gehen, nämlich einen viel mühsameren, einen viel komplizierteren, einen Weg, der Ressourcen an Zeit und an finanziellen Mitteln verbraucht. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Krusche: Aus dem Schmollwinkel!)

Es ist zusätzlich ein Weg, der Risken mit sich bringt, Risken für die Anlagen­betrei­berin­nen und -betreiber, Risken für die Stromkunden (Bundesrat Steiner: Rrr, Rrr! – Bun­desrätin Schumann: Na, na!), Risken für die Länder, und das ist verantwortungslos.

Da möchte ich jetzt, lieber Kollege Magnus Brunner, auf die Aufforderung antworten, dass ein Vertreter der Länderkammer hier zustimmen muss. Gerade für einen Vertreter der Länderkammer ist es verantwortungslos, einem Grundsatzgesetz zuzustimmen, das die Verantwortung auf die Länder überwälzt – die Verantwortung und auch die finanzielle Last.

Zusätzlich wissen wir – das wurde auch von den Experten nicht in Abrede gestellt –, dass die Ausführungsgesetze sehr wohl unter der Beobachtung der EU-Kommission stehen werden. Wenn ihr annehmt, dass dieses Grundsatzgesetz nicht von der EU-Kommission geprüft werden muss, dann ist das die eine Sache, aber die Ausfüh­rungsgesetze der Länder werden sehr wohl überprüft werden. Jetzt haben wir schon einen sehr langen Gesetzgebungsprozess. Diesen Prozess hätte man mit Gesprächen vermeiden können. Es wurde eindeutig und laut von der SPÖ kommuniziert, dass mit ein paar Änderungen, mit ein paar zusätzlichen, schriftlich festgehaltenen Punkten kein Hinderungsgrund vorhanden gewesen wäre, das ursprüngliche Gesetz auf den Weg zu bringen. Frau Minister, Sie haben sofort medial verkündet, dass Sie dafür nicht zur Ver­fügung stehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was passiert, wenn die Ausführungsgesetze der Länder von der EU-Kommission nicht als beihilfenrechtlich konform angesehen werden? – Ich nehme an, dass die Anlagen­betreiber jetzt nicht bis zum Ende aller Prüfverfahren ohne Geld bleiben werden. Das hoffe ich ja doch nicht. Es wird also Vorauszahlungen geben. Kann es dann Rück­zahlungen und Rückforderungen geben? Setzen Sie die Betreiber jetzt diesem Risiko aus? (Zwischenruf des Bundesrates Köck.)

Außerdem ist es ein Grundsatzgesetz, das den Ländern wenig Spielraum lässt. Sie müssen sich letztlich an die Tarife des Grundsatzgesetzes halten, denn alles, was darüber hinausgehen würde, wäre ganz bestimmt ein Anlass, dass es nicht durch die EU-Kommission als beihilfenrechtlich in Ordnung bewertet wird. Damit schränkt es schon einmal das Recht des Landes ein. Das war eine Machtdemonstration, nichts anderes (Bundesrat Bader: Der SPÖ!), eine Machtdemonstration, mit der diese Regierung beweisen wollte, dass sie niemanden braucht – dass ihr allein über richtig oder falsch entscheiden könnt. (Bundesrätin Mühlwerth: So ist es auch!) Das ist keine Demokratie, das ist kein Respekt gegenüber dem Parlamentarismus, das ist kein Respekt gegenüber den Menschen in diesem Land. Ihr zeigt keinerlei Respekt! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Ja, ja, ist schon gut!)

Ihr werdet dieses Grundsatzgesetz heute auf den Weg bringen. (Bundesrat Bader: Richtig erkannt, Frau Kollegin! – Bundesrätin Mühlwerth: So ist es!) Das ist wohl mit Sicherheit zu sagen, weil ihr eure Verantwortung als Vertreter der Länder nicht wahrnehmt (Heiterkeit des Bundesrates Steiner), weil ihr hinnehmt, dass es auf den Rücken eurer Bundesländer und unseres Bundeslandes weitergeschoben wird. (Neu­erlicher Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Steiner: Jetzt hätten sie fast zu klatschen vergessen!)

Es bleibt zu hoffen, dass diese Machtdemonstration, die ihr bei diesem Grund­satz­gesetz zeigt, nicht dazu führt, dass jene, denen ihr vorgebt helfen zu wollen, letztlich auf der Strecke bleiben, denn das kann auch passieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Eduard Köck. Ich erteile es ihm.