12.49

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Bundesratskollegen und -kolleginnen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor Ort und via Livestream! Österreich ist seit 2018 Vertragspartei des Nagoyaprotokolls. Zur einheitlichen Umsetzung der Verpflich­tungen aus dem Protokoll auf Unionsebene gibt es eine EU-Verordnung, die auch Maßnahmen seitens Österreich erforderlich macht.

Mit dem vorliegenden Bundesgesetz wird der fällige Schritt für die Umsetzung getätigt. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wird zuständige Bundes­behörde. Das Ministerium kann bei Bedarf auf die Expertise des Umweltbundesamtes zurückgreifen. Im Kern geht es darum, zu gewährleisten, dass sich Nutzer von gene­tischen Ressourcen an die Gesetze der Herkunftsländer dieser Ressourcen halten. Die zuständige Behörde hat dazu regelmäßig die entsprechenden Akteure zu kontrollieren. Verstöße werden nach der Gesetzesvorlage mit bis zu 50 000 Euro sanktioniert.

Geschätzte Damen und Herren, vor dem Hintergrund des UN-Berichtes über das Artensterben erhält das Nagoyaprotokoll eine noch größere Dringlichkeit. Das Aus­beuten von Ökosystemen, das kurzfristig verlockend und profitabel erscheint, zerstört die Artenvielfalt und damit unsere Lebensgrundlage. Das Nagoyaprotokoll bietet die Chance für dringend notwendige Alternativen. Biologische Vielfalt wird in Wert gesetzt und wirtschaftlicher Anreiz für den Naturschutz wird zusätzlich geboten.

Es ist im Klartext ein notwendiges Instrument zur Verhinderung von Biopiraterie. Es gibt den Herkunftsländern von genetischen Ressourcen, die oftmals Schwellenländer oder Entwicklungsländer sind, und den Nutzerländern einen verlässlichen Rahmen bei der Verwertung von genetischen Ressourcen. Das Protokoll nimmt auch den privaten Sektor in Verantwortung. Wenn zum Beispiel genetische Ressourcen genutzt werden, Produkte daraus entwickelt werden und dabei wirtschaftlicher Profit erzielt wird, soll damit auch zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Ländern beigetragen werden, wo sie herstammen. Somit kann auch in diesen Ländern der Lebensraum geschützt und können Arten erhalten werden.

Mit der Umsetzung des Nagoyaprotokolls wird ein längst fälliger Schritt gesetzt, um den Artenschutz zu fördern und um einen Ausgleich zwischen den Ursprungsländern von genetischen Ressourcen und den Nutzerländern von genetischen Ressourcen zu schaffen. Die Sozialdemokratie wird diesem Bundesgesetz zustimmen. Unserer An­sicht nach leistet das Nagoyaprotokoll einen notwendigen Beitrag für die nachhaltige Entwicklung, jedoch müssen noch viele weitere Schritte in Richtung In-Wert-Setzung von Umweltdienstleistungen getätigt werden, um die Lebensbedingungen von Men­schen in benachteiligten Regionen und Ländern zu verbessern und den nachfolgenden Generationen ein friedvolles Miteinander ohne Ressourcendruck zu gewährleisten.

Geschätzte Frau Ministerin, wir brauchen dazu einen starken Umweltausschuss, wo Themen behandelt werden, wo Anträge auch von den Regierungsparteien eingebracht werden. In den letzten acht Sitzungen wurde hierzu nur ein Antrag von den Regie­rungsparteien eingebracht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.53

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Bun­desministerin. Ich erteile ihr dieses.