15.18

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt wieder einer der Fälle, wo man das Haar in der Suppe sucht, um irgendetwas zu finden, warum man es dann doch ablehnen kann. (Bundesrätin Grimling: Habt ihr uns vorgemacht!)

Das zeichnet die Sozialdemokratie ja seit Beginn der schwarz-blauen Bundesregierung aus, dass man, wenn es nicht gerade um irgendwelche technischen Adaptierungen geht, einmal alles ablehnen muss, was von dieser Regierung kommt. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt ja nicht!) Das ist ja Ihr gutes Recht, Sie dürfen das ja machen, aber ich darf das natürlich auch etwas ironisch beleuchten.

Wir haben erstmalig, ja, das stimmt, ein Konsulargesetz, das es ja in vielen anderen Ländern schon lange gibt. Wir haben uns bis jetzt auf diese Wiener Vereinbarung gestützt. Vieles davon ist ja in das Gesetz miteingeflossen, Dinge, die sich bewährt haben, weil man völlig richtigerweise einmal eine klare gesetzliche Regelung haben wollte, die auch die neuen Herausforderungen beinhaltet.

Der Ermessensspielraum ist im Ausschuss schon thematisiert worden, wo Ihnen, Herr Kollege Schennach, der Herr Botschafter ja schon gesagt hat, dass er betreffend Vereinbarkeit mit der Richtlinie der Europäischen Union kein Problem sieht, da die jetzt auch in der Regierungsvorlage berücksichtigt ist.

Also ich weiß nicht, warum man immer Dinge wiederholt, die schon widerlegt worden sind, aber gut, das hatten wir beim Integrationsgesetz auch. Es wird zwar nicht wahrer, wenn Sie es noch zwanzigmal behaupten, aber Sie versuchen es halt immer wieder. Was sollen wir da tun?

Betreffend Ermessensspielraum aber, das muss ich schon sagen, finde ich, dass man den Beamten, die das ja bis jetzt auch immer hervorragend gemacht haben – an dieser Stelle ein Dank an alle Beamten im auswärtigen Dienst, die vor Ort in den Konsulaten und in den Botschaften sind, ein herzliches Dankeschön für ihre Tätigkeit, die sie hervorragend machen (Beifall bei FPÖ und ÖVP) –, für die Bewältigung der gegenwärtigen Lage vor Ort einen Ermessensspielraum zutrauen und geben kann.

Es ist schwierig, wenn ihnen ein derart enges Gerüst gegeben und gesagt wird, an das müsst ihr euch jetzt nach Punkt und Beistrich halten. Wir kennen zwar die Situationen in verschiedenen Ländern, aber die Situation zu der Zeit, zu der jemand um konsu­larischen Schutz ansucht, kennen wir nicht.

Ja, wir bekennen uns auch dazu, dass ein Beamter einen Ermessensspielraum hat und sagen kann: Ich gebe keinen konsularischen Schutz. Betreffend IS-Kämpfer der Frau Ministerin zu sagen, dass sie doch wisse, jeder Staatsbürger hätte das Recht zurück­zukehren: Es geht da schon um den konsularischen Schutz. Oft genug wird ja auch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen um einen solchen angesucht. Genau da ist der Beamte aber dann ermächtigt zu sagen, ich gebe keinen Schutz, was in der Mehrzahl der Fälle gar nicht geschehen wird. In Fällen, in denen es um Leib und Leben derer geht, die Hilfestellung geben sollen, ist es richtig, dass die Behörden vor Ort auch einen gewissen Spielraum haben, um zu urteilen, was richtig und angemessen ist.

Die Frau Ministerin hat es im Nationalrat ja sehr gut mit der Situation verglichen wir haben jetzt erst in der Zeitung über einen solchen Fall gelesen –, in der die Bergrettung jemanden gerettet hat, der aus Leichtsinn in die Berge gegangen ist und dann dieselbe Bergrettung, die ihn unter zumindest einem gewissen Gefahrenpotenzial gerettet hat, angezeigt hat. Der konnte zwar nicht abschätzen, wie gefährlich es ist, wenn er in die Berge geht, aber plötzlich kann er abschätzen, wie viele Helfer nötig gewesen wären, um ihn zu retten. Da hört sich der Spaß wirklich auf. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Die Verhältnismäßigkeit ist ja im Gesetz festgeschrieben. Es ist auch festgeschrieben, dass der Kontakt zu den EU-Behörden, aber auch zu den staatlichen Behörden stattfinden muss. Kollege Schennach, also wirklich, da suchen Sie echt das Haar in der Suppe, um das ablehnen zu können, denn ein wirkliches Argument – das wissen Sie selber – haben Sie nicht vorgebracht.

Wir finden, das ist ein richtiges Gesetz und ein gutes Gesetz. Betreffend IS-Kämpfer: Ja, wir sind für die Sicherheit Österreichs, der Österreicherinnen und Österreicher verantwortlich und nicht für die Sicherheit derer, die zurückkommen wollen. Ich weiß nicht mehr, wer es war, aber irgendjemand hat im Nationalrat gesagt, wenn so eine arme 15-Jährige einmal einen Fehler gemacht hat, dann darf man nicht so sein. Dazu muss ich schon etwas sagen: Wir lassen die Kinder mit 16 wählen. Die gehen einfach in ein Land, schließen sich aus welchen Gründen auch immer – dort einer terroris­tischen Vereinigung an, dürfen bei uns zwar mit 16 wählen, aber dann plötzlich sagen wir, da sind wir nicht so, die können das ja noch nicht abschätzen.

Wenn jemand in diesem Alter – das waren ja nicht nur 15-Jährige –, mit 16, 17, 18, etwas abschätzen kann, zum Beispiel bei einer Wahl (Ruf bei der SPÖ: Ja was jetzt?), dann, würde ich aber doch meinen, kann er auch andere Dinge abschätzen, dann kann er auch die Folgen seines Tuns und Handelns im Wesentlichen abschätzen. Ich muss sagen, ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass man da so großes Mitleid zeigt. Daher: Wir werden diesem Gesetzentwurf mit Freude zustimmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.25

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Anton Froschauer. Ich erteile es ihm.