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Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich möchte mich herzlich bedanken, dass auch diese Vorlagen Ihre einhellige Zustim­mung finden, weil sie doch Regelungen enthalten, die zum einen weniger Bürokratie für die Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig – das ist von Frau Bundesrätin Neurauter angesprochen worden – auch mehr Bürgernähe, einen besseren Zugang zum Recht bedeuten. Nicht zuletzt geht es in die Richtung, dass die Land- und Forst­wirtschaft in Zukunft, was das Anerbenrecht betrifft, stärker geschützt ist.

Das sind Maßnahmen, die notwendig und zweckmäßig waren, genauso wie es zweck­mäßig war – auch das haben Sie, Frau Bundesrätin, angesprochen –, dass beispiels­weise Mehrfachvergebührungen, gerade beim Pfandrecht, wegfallen. Will man darüber hinaus die Bürgerinnen und Bürger näher zum Recht führen, ist es auch wichtig, dass der Zugang zur Verfahrensautomation Justiz in Zukunft kostenfrei sein wird.

Das sind positive Entwicklungen. Genauso positiv ist, dass sich nun auch Sach­ver­ständige und Gerichtsdolmetscher bereit erklärt haben, verpflichtend den elektroni­schen Akt oder elektronischen Rechtsverkehr anzuwenden, was notwendig ist, weil dadurch Medienbrüche beseitigt werden. Diese Maßnahmen, die heute Ihre Zustim­mung finden, wurden natürlich auch mit dem Hauptverband, sowohl jenem der Sachverständigen als auch jenem der Dolmetscher, besprochen und vereinbart, es wurde gemeinsam diese Lösung gefunden.

Im Rahmen der Debatte wurde, gerade von Ihnen, Herr Bundesrat Weber, auf eine langjährige Forderung hingewiesen: dass Sachverständige und Dolmetscher eine Ent­schädigung bekommen sollen, die ihrer Mühewaltung tatsächlich angemessen ist. Es ist eine Diskussion, die seit dem Jahr 2007 geführt wird und davon gekennzeichnet ist, dass nach dem Jahr 2007 keine Valorisierung, das heißt keine Anpassung, mehr durchgeführt wurde, mit dem Ergebnis, dass die Entschädigungen 24 Prozent an Kaufkraft verloren haben.

Dies führt natürlich dazu, dass es von jungen Sachverständigen und Dolmetschern nicht mehr als sehr attraktiv angesehen wird, diese Funktionen für das Gericht auszu­üben, denn beispielsweise gibt es für ein aufwendiges Gutachten eines Psychiaters, das sehr viele Ressourcen verlangt, in letzter Konsequenz eine Entschädigung von 118 Euro. Das ist ein Zustand, der meines Erachtens behoben werden muss. Dies ist jedoch nicht nur vom Justizminister alleine zu bewerkstelligen, sondern es ist vorgesehen, dass derartige Anpassungen im Einvernehmen zwischen Finanzminister und Justizminister durchgeführt werden. Ich bin diesbezüglich auch an den Finanz­minister herangetreten, denn es wäre notwendig und zweckmäßig, dieses Missver­hältnis zwischen Leistung und Abgeltung zu beheben. Ich hoffe daher, dass auch dieses Problem bei den Budgetberatungen gelöst werden kann.

Ein weiteres Thema, das Sie noch angesprochen haben, betrifft den Zugang und die Sicherheitskontrollen, die nunmehr für Sachverständige und Dolmetscher nicht mehr notwendig sein werden. Sie haben angeführt, dass dies auch auf Bewährungshelfer ausgeweitet werden sollte. Dabei gilt es, auch im Hinblick auf die Vorfälle in Vorarlberg, den Aspekt zu beachten, dass gerade die Sicherheit ein Element ist, das möglichst zu gewährleisten ist. Da ist die Situation so, dass Gerichtssachverständige und Dol­metscher ein sehr strenges Zertifizierungs- und Rezertifizierungsverfahren durchlaufen und auch gerichtlich ausgestellte Ausweise als gerichtlich bestellter Sachverständiger oder Dolmetscher haben. Bei den Bewährungshelfern, mit denen das Justizressort sehr gut zusammenarbeitet und die beim Verein Neustart angestellt sind, handelt es sich um Privatangestellte, die dieses Zertifizierungsverfahren, wie es Sachverständige durchlaufen, nicht haben. Das ist die Problematik.

Eine weitere Ausweitung, auch unter Einbeziehung der Bediensteten, konnte bisher und wird im Hinblick auf die Sicherheitsüberlegungen nicht vorgenommen werden. Schaut man sich die diesbezügliche gesetzliche Vorlage an, so wird dies auch vom Gesetzgeber nicht forciert beziehungsweise mitunterstützt, da er gerade in dem Bereich strengste Sicherheitsvorkehrungen vorschreibt, denen wir auch nachkommen. Dessen ungeachtet ist die Zusammenarbeit mit den Bewährungshelfern eine hervor­ragende, und sie werden auch von meinem Ressort sehr geschätzt.

Abschließend daher: Noch einmal herzlichen Dank, auch für die inhaltliche Debatte! Das ist ein Schritt weiter auf dem Weg zu weniger Bürokratie und mehr Bürgernähe, und diesen Weg werden wir sicherlich auch gemeinsam weitergehen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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