18.16

Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Kollegen! Werter Herr Kollege Stögmüller, Sie leben in der Vergangenheit. Sie haben jetzt sehr viel aufgezählt. Ich darf nun auf die beiden Punkte eingehen, die Sie genannt haben. Sie haben zunächst einmal gesagt, es gibt nachweislich ein sehr hohes Kriminalitätspotenzial oder es wurde ein solches in der Polizei festgestellt. (Bundesrat Stögmüller: Ja!) Wenn dem so ist, kann ich das jetzt nicht nachprüfen. Das nehme ich jetzt einmal so hin, denn man kann es oft nicht überprüfen, ob das, was in den Medien steht, richtig ist oder nicht. Das weiß man immer erst im Nachhinein. Im Fall Villa Hagen zum Beispiel hat sich nach einem Monat herausgestellt, dass die Berichterstattung in den „OÖN“ korrigiert werden musste. Das hat sich als klassische Fake-News-Meldung herausgestellt.

Ich nehme das also einmal so hin. Nehmen wir einmal an, es gibt bei der Polizei wirklich einige Mitglieder der Identitären Bewegung, die auch aufgefallen sind. (Bun­desrat Stögmüller: Sagt das BVT!) Das nehme ich jetzt einmal als Faktum so hin. Dann kann ich Ihnen aber nur sagen: Ja dann funktioniert doch das System! Dann werden ja genau diese problematischen Elemente innerhalb der Polizei identifiziert, werden dann rechtsstaatlich zur Rechenschaft gezogen, werden vor einem Strafrichter stehen, müssen sich dort für genau diese Delikte verantworten.

Dann gibt es auch die strafrechtlichen Nebenfolgen. Bei einer Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe gibt es dann genau die Sanktion, die Sie sich wünschen, nämlich einen „Sperrvermerk“ – unter Anführungszeichen – im öffentlichen Dienst. Man kann dann nicht mehr Beamter bleiben. Das System funktioniert also.

Der zweite Punkt, den Sie angesprochen haben, waren die verschiedenen Spenden. Ich sage Ihnen jetzt einmal eines: Es gab früher die Situation, Sie können sich vielleicht noch daran erinnern – das war vor einigen Jahren –, als NGO-Schiffe überall im Mittel­meer dabei geholfen haben, dass illegale Einwanderer nach Europa kommen. Da hat niemand etwas dabei gefunden. Es waren Ihre Fraktionen, die das sogar begrüßt und gesagt haben, dass das ein Zeichen der Humanität ist, dass man da den Booten vonseiten der NGOs hilft und dass die Europäische Union noch Geld in die Hand neh­men soll, um diesen Transfer nach Europa zu unterstützen. Da war die Identitäre Bewegung offenbar eine der wenigen NGOs, nach dem, was ich gehört habe, die sich dafür eingesetzt hat, dass das mit diesen Schiffen und diese Schlepperei, wenn auch nicht im strafrechtlichen Sinn, aufhört. (Bundesrat Stögmüller: Aha, die sind also eine NGO für Sie!)

Da kann ich mir sehr gut vorstellen, dass da einige Kollegen aus der Freiheitlichen Partei gesagt haben: Gut, das sind junge Burschen, die unterstützen wir mit einer Spende, denn wir finden es toll, dass hier jemand Aktionismus dagegensetzt. Das war vor einigen Jahren der Wissensstand. Sie haben vielleicht Kollegen Rosenkranz, Klub­obmann im Nationalrat, gehört, der hat das in der „ZIB 2“ schon sehr gut erklärt, nämlich die Entwicklung, dass die Identitäre Bewegung früher für die FPÖ eine ganz normale NGO war und man da auch kein Problem damit gesehen hat, etwas zu spenden, bis hin zu dem Punkt, an dem man dann die Fehlentwicklungen gesehen hat, vielleicht Radikalisierungstendenzen, die Sie da auch ansprechen. Sie lesen ja diese Berichte viel intensiver, als wir das tun. Ich kann mich jedoch erinnern, dass man dann ganz klar, und zwar schon sehr früh, vor einigen Jahren in der FPÖ Oberösterreich, also jedenfalls auf Landesebene, den Beschluss gefasst hat, dass es mit Mitgliedern der Identitären Bewegung keine personellen Überschneidungen geben darf, dass man nicht zugleich auf der einen Seite Funktionär der FPÖ und auf der anderen Seite Mitglied der Identitären sein kann.

Es hat also auf jeden Fall schon einmal diese Parteitagsbeschlüsse gegeben, und soviel ich weiß, gab es diese Beschlüsse dann auch auf Bundesebene. Ich habe das jetzt, was den Zeitpunkt betrifft, nicht mehr genau im Kopf, Sie werden mir das jetzt verzeihen, es gab aber diese Distanzierungen schon sehr früh.

Anschließend kommt irgendwann im Jahr – dieses Jahr, Anfang April war das – diese Medienhetzkampagne, von der die Hälfte unrichtig ist. Es gab darauf natürlich auch die Meinung, dass man sagte: Diese Distanzierung muss noch viel deutlicher stattfinden, es ist auch nicht mehr erlaubt, dass einzelne Mitglieder irgendwelche Mietverträge abschließen, und zwar nicht nur mit Mitgliedern der Identitären, sondern nicht einmal mit Personen in einem Naheverhältnis zu ihnen. Was ist ein Naheverhältnis? Wenn ich mich mit jemandem fotografieren lasse, der womöglich Mitglied der Identitären Bewe­gung ist, wovon ich vielleicht nicht einmal weiß? Das kann wohl noch kein ausreichen­der Zurechnungsgrund sein. Das ist dem Präsidenten Van der Bellen passiert, ge­nauso wie dem Bundesparteiobmann der FPÖ Heinz-Christian Strache, der sich da offenbar im Gasthaus mit einigen Kameraden hingesetzt hat, von denen er nicht einmal gewusst hat, dass das Mitglieder der Identitären sind. Die Mitglieder der Identitären tragen ja auch kein Mascherl, die haben ja irgendwie kein gemeinsames Erkennungs­merkmal. Woher soll man es denn wissen? (Bundesrat Stögmüller: Sie sind gemein­sam in der Villa Hagen ein und aus gegangen!)

Das bedeutet aber eines nicht – diesen Fehler dürfen Sie nicht machen, aber genau diesen Fehler machen Sie mit Ihrem Entschließungsantrag –: Nur weil man sich mit jemandem trifft und weil man mit ihm spricht, bedeutet das ja nicht, dass man die Meinung teilt. Das ist vielleicht bei Ihnen so, oder das war vielleicht in der DDR auf irgendwelchen sozialistischen Volkskongressen so, dass alle immer dieselbe Meinung haben und dass alle Volksgenossen dieselbe Meinung haben müssen, in der DDR nämlich, aber bei uns in einer liberalen Demokratie ist das nicht so. Da redet man miteinander, man tauscht die Meinungen aus und ist oft verschiedener Meinung bei der einen Sache und wieder gleicher Meinung bei unproblematischen Dingen. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Sie schreiben in Ihrem Entschließungsantrag: „Der Bundesrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, Sperrvermerke für Mitglieder der Identitären innerhalb des öffentlichen Dienstes einzuführen, da Rechtsextremismus innerhalb des Öffentlichen Dienstes nicht zu dulden ist.“

Es fehlt eine Definition von Rechtsextremismus. Die ist auch auf Grundlage der der­zeitigen gesetzlichen Lage einfach nicht möglich. (Bundesrat Weber: Im Bundesheer geht das schon!) Wie wollen Sie Sperrvermerke als Bundesregierung, als oberstes Organ der Verwaltung einführen, wenn die gesetzlichen Grundlagen dafür gar nicht gegeben sind? Weder im Beamten-Dienstrechtsgesetz noch im Vertragsbediensteten­gesetz haben wir eine rechtliche Grundlage. Da gibt es ein Disziplinarrecht, das recht streng ist, das genau dazu gedacht ist, dass man einzelne Taten und auffälliges Verhalten disziplinär ahndet – das haben wir im Ausschuss von den Expertinnen und Experten sehr schön ausgeführt gehört –, aber es ist eben nicht möglich, einen pauschalen Sperrvermerk basierend auf einer Vereinsmitgliedschaft oder einer Mitgliedschaft bei einer Bewegung zu setzen, wofür es nur vollkommen undefinierte Kriterien gibt und womit Sie die Leute pauschal unter einen Generalverdacht stellen.

Das, was Sie wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der linken Seite hier im Saal, ist schon möglich – allerdings nicht in einem liberalen Rechtsstaat, sondern in einem autoritären Staat, in dem es keine Vereinsfreiheit gibt, in dem es keine Mei­nungs­freiheit gibt, in dem es keine Erwerbsfreiheit gibt, so wie wir sie kennen und so wie sie auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet wird.

Und jetzt frage ich Sie zum Abschluss schon noch eines: Was glauben Sie? Soll nun die Politik dieser Bundesregierung dem Recht folgen – oder soll das Recht der Politik folgen, so wie Sie das wollen, sodass wir einen Weg in Richtung autoritärer Demo­kratie beschreiten? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.22

Präsident Ingo Appé: Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann ist zu Wort ge­mel­det. Ich erteile dieses.