18.23

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin fassungslos, ja fast sprachlos, was Sie da jetzt von sich gegeben haben, was mein Vorredner hier von sich gegeben hat. Sie haben da ja fast Lobeshymnen und Verteidigungsreden für die Identitären gehalten. Das war nicht zu fassen, das war wirklich nicht zu fassen, was Sie da von sich gegeben haben. (Heftiger Widerspruch bei der FPÖ.) Sie bewegen sich da natürlich in einer Gesinnungsgemeinschaft, Sie haben ja jetzt auch Innenminister Kickl zitiert. Ich finde, das ist wirklich dieses Hohen Hauses nicht würdig. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle haben ein Gelöbnis abgelegt, so wie alle, die im Namen der Republik tätig sind, ein entsprechendes Gelöbnis ablegen müssen, weil es eben eine besondere Ehre ist, aber nicht nur eine Ehre, sondern auch eine Verantwortung, für die Republik Österreich tätig sein zu dürfen. Deshalb werden natürlich Mindestanforderungen gestellt, nicht nur was die fachliche Eignung betrifft, sondern auch was die persönliche Eignung angeht. Dafür gibt es entsprechende Rechtsgrundlagen bei der Aufnahme, das wissen wir. Wir konnten dazu ja auch im Ausschuss sehr eingehend Informationen einholen. Im Sicherheitspolizeigesetz gibt es entsprechende Bestimmungen. Das muss aber selbstverständlich für die gesamte Laufbahn eines Menschen gelten, der im Namen der Republik tätig ist. Es braucht eine Identifikation mit den grundlegenden Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat­lichkeit, wozu selbstverständlich auch der Respekt vor den Menschenrechten gehört. Gewaltverherrlichung und – ich sage das jetzt bewusst neutral gehalten – Extremismus sind damit selbstverständlich nicht vereinbar.

Rechtsextremismus ist gerade bei den bewaffneten Einheiten ein festgestelltes Problem, und deshalb reden wir jetzt im Speziellen darüber. Es ist uns gerade durch das BVT so bestätigt worden, dass da offensichtlich Handlungsbedarf besteht. Kollege Stögmüller hat das bereits ausgeführt. Ich möchte das aus Zeitgründen nicht noch einmal wiederholen, aber es wird von verschiedenen Stellen, die es wissen müssen, bescheinigt, dass eine Problemlage und Handlungsbedarf bestehen. Das darf man nicht verharmlosen oder irgendwie mit irgendwelchen Argumenten abtun, wie Sie sie hier jetzt von weit hergeholt haben. Die waren teilweise wirklich atemberaubend. Hand­lungsbedarf ist gegeben, und es besteht auch eine Verpflichtung, tätig zu werden.

In der letzten Plenarsitzung haben wir anlässlich einer Dringlichen Anfrage an den Bundeskanzler eingehend über die Definition von Rechtsextremismus sprechen kön­nen. Da gibt es wissenschaftlich anerkannte, von verschiedenen Hochschulen stam­mende Begriffsmerkmale, die eben als gemeinsamen Nenner aufweisen, dass die eigene Ethnie überbewertet wird und folglich andere abgewertet werden. Es wird die Gleichwertigkeit der Menschen abgelehnt, Pluralismus wird abgelehnt, daraus folgend werden auch Menschenrechte für alle so nicht anerkannt. Angestrebt wird eine auto­ritär geführte Volksgemeinschaft als ethnisch reiner Nationalstaat, der eben autoritär geführt wird. Das sind die Wesensmerkmale, die unisono so von Expertinnen und Experten, von Hochschulprofessorinnen und -professoren festgestellt werden. Schlimm genug - - (Bundesrat Krusche: Ist das fad! – Bundesrätin Mühlwerth: Ja, ja, die linksextremen Experten!) – Ja, Sie stellen diese infrage.

Wir haben ja auch bei Ihrem Beitrag bei der letzten Plenarsitzung zur Kenntnis nehmen müssen, dass Sie da gar nichts dabei finden. Mit einem Achselzucken sind Sie da gestanden und haben das - - (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist Meinungsfreiheit, Staatsgrundgesetz Artikel 13!) Ich sage, es braucht eine Grundhaltung, um im öffentlichen Dienst tätig sein zu können. Schlimm genug, wenn solche Haltungen in der Gesellschaft von Ihnen und Ihren Kameraden und Kameradinnen, wie Sie sie genannt haben, propagiert und vertreten werden. Wenn aber nun Persönlichkeiten des öffent­lichen Dienstes auch solche Haltungen vertreten, dann muss befürchtet werden, dass eine objektive und pflichtgemäße Amtsführung nicht gewährleistet ist.

Durch das Christchurch-Attentat sind die Identitären in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Das hat gewissermaßen auch den Bundeskanzler sozusagen wachgerüttelt. Der hat da seine Regierungsmitglieder, eben den Verteidigungsminister, wie das schon angesprochen worden ist, in dem Bereich auch einfangen können, was die Sperrvermerke für Identitäre beim Bundesheer angeht. Das war auch höchst not­wendig.

Ich muss dazu allerdings schon auch eine Frage stellen. Ich habe beim letzten Mal wirklich den Eindruck gehabt, dass mir der Bundeskanzler durchaus aufmerksam zuge­hört hat und dass ihm die kritischen Aussagen schon auch sehr nahegegangen sind. Das möchte ich ihm durchaus zubilligen, und deshalb frage ich mich umso mehr: Warum sind Sie dann gegen diesen Antrag? Also bei der FPÖ wundert mich das überhaupt nicht, aber bei der ÖVP wundert mich das schon, weil ich schon meine, dass Sie da eine andere Grundhaltung vertreten. (Bundesrätin Mühlwerth: Was ist das jetzt für ein Versuch?)

Was mich auch sehr verwundert hat, ist, dass Sie so beleidigt reagieren, weil wir von unserem Minderheitsrecht auf Debatte im Plenum Gebrauch gemacht haben. Das war wirklich sonderbar, und Kollege Brunner hat sich ja selbst auch irgendwie verwundert gezeigt, dass Sie da nicht einmal unserem Antrag auf Berichterstattung zugestimmt haben. – Da müssen Sie ja so beleidigt gewesen sein! (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) So eine kindische Reaktion habe ich im Hohen Haus überhaupt noch nicht erlebt. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Brunner.)

Ich weiß nicht, was da los ist. Ihnen muss diese ganze Sache, der Umstand, sich hier öffentlich deklarieren zu müssen, unglaublich peinlich sein, dass Sie dermaßen beleidigt reagieren. Ich sage Ihnen aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der rechten Seite dieses Hauses: Ihre Befindlichkeiten sollten nicht im Vordergrund stehen, sondern der Ruf und die Handlungsfähigkeit des Staatswesens. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

18.31

Präsident Ingo Appé: Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Dr. Ewa Dziedzic. Ich erteile dieses.