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Bundesrat Anton Froschauer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte ZuhörerInnen hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Frau Mag.a Dziedzic führt eine Fülle von Fällen an, die mich anwidern, die mich genauso anwidern wie Sie. (Beifall bei der SPÖ.) Frau Mag.a Grossmann spricht von einer Grundhaltung. Glauben Sie mir, da haben wir die gleiche. (Bundesrat Weber: Dann tut etwas!)

Kollege Weber stellt Fragen in die Richtung – ich gehe jetzt gar nicht auf diese oder andere Ausprägungen ein –: Möchten Sie, dass Extremisten im Bundesdienst sind? – Nein, keinesfalls! (Bundesrat Weber: Also, geht mit!) Aber – und das ist unser Prob­lem – Artikel 18 des Bundes-Verfassungsgesetzes sagt, wir sind ein Rechtsstaat (Bundesrätin Hahn: Die Worte hör’ ich wohl!) – das ist ja gut –, die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Das ist gut so, damit der Willkür kein Raum gegeben wird. Es behindert uns manchmal, Dinge zu tun, die wir gerne bei jeder Form von Extremismus tun würden. (Bundesrat Weber: Ist das gegen den Rechtsstaat?)

Dann könnten wir überlegen: Was machen denn die? – Wir reden immer von Vereini­gung. Nun haben wir im § 278 im Strafgesetzbuch eine Bestimmung: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dazu müssen ein Ziel und ein Zweck gegeben sein. Da sind aufgeführt, welche Verbrechen erfüllt sein müssen, um dieses Ziel und diesen Zweck darzustellen, damit es unter den § 278 fällt: auf „längere Zeit angelegter Zusam­men­schluss von mehr als zwei Personen“. „Als Mitglied beteiligt sich [...], wer im Rahmen ihrer kriminellen Ausrichtung eine strafbare Handlung“ gegen folgende Paragrafen setzt. „Nicht zu bestrafen“ ist - - das ist darin auch enthalten.

Wir haben zurzeit keine gesetzliche Handhabe, um diese Dinge auf den Weg zu bringen. Das macht es schwierig. (Bundesrat Schabhüttl: Wir werden auch keine kriegen!) Bringen Sie einen konkreten Vorschlag, wie man das machen könnte. (Bundesrat Weber: Warum geht es beim Bundesheer?) – Warten Sie einmal, jetzt kommt die Abgrenzung. Es ist nicht meine Aufgabe, Kollegen Schilchegger zu vertei­digen. Der hat nur glasklar darauf hingewiesen, was die gesetzliche Grundlage, der gesetzliche Rahmen ist. (Bundesrat Wanner: Machen wir es gemeinsam, SPÖ und ÖVP!) – Schlagt einmal vor, was es sein könnte (Bundesrat Stögmüller: Das ist ja kein Initiativantrag, sondern ein Entschließungsantrag! – Bundesrätin Grimling: Dann machen wir es gemeinsam!) – lasst mich ausreden! –, und zwar unter Aufrechterhaltung eines Rechtsstaates! Gesinnungspolizei ist etwas, was wir alle nicht wollen.

Schauen Sie, wir reden in Wirklichkeit vom Gleichen. Es bringt uns auch nichts, immer hinzuzeigen und zu sagen, da ist wieder ein Fall und da ist wieder ein Fall. Wie gesagt, die sind jeder für sich problematisch. (Bundesrat Wanner: Ihr dreht euch wie ein Wurm!)

Kommt mit Kriterien, wie man ein Gesetz machen könnte, um Extremismus – da reden wir aber von beiden Seiten – zu unterbinden, um Menschen, die ihrem Wesen nach darauf ausgerichtet sind, unseren Rechtsstaat, unseren demokratischen Staat infrage zu stellen, wegzuhalten! Was Sie in dem Entschließungsantrag fordern, ist leider etwas anderes. (Ruf bei der SPÖ: Warum geht es beim Bundesheer?) Kommen Sie bitte mit konkreten Vorschlägen! (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.) – Nein, nicht so, sondern glasklar, so wie es der Kollege gesagt hat. Kommen Sie in einem Rechtsstaat mit Vorschlägen, die dem Rechtsstaat entsprechen, um den Zweck zu erreichen, den Sie wollen! (Bundesrat Weber: Ist der Verteidigungsminister gegen den Rechtsstaat? – Ruf bei der SPÖ: Dann machen wir es gemeinsam!) Kommen Sie mit Vorschlägen, die dem Rechtsstaat entsprechen – dann gerne. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

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