11.41

Bundesminister Dr. Eckart Ratz, betraut mit der Fortführung der Verwaltung im Bundesministerium für Inneres: Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Länder­vertretung! Geschätzte Beobachterinnen und Beobachter des politischen Geschehens der letzten Tage! Erlauben Sie mir, vor einer kurzen Erklärung zum konkreten Gegen­stand Ihrer Debatte ein paar Worte zur ungewöhnlichen Situation zu sagen, die es mit sich bringt, dass ich als ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofes heute als Innenminister vor Ihnen Rede und Antwort stehe.

Unsere Bundesverfassung ordnet die drei bekannten Staatsgewalten so, dass sie – etwas verkürzt – der Gesetzgebung die Vollziehung gegenüberstellt. Unter Vollziehung versteht man einerseits die grundsätzlich streng hierarchisch aufgebaute und durch Weisungen geprägte Exekutive, andererseits die Gerichte. Während die Exekutive auf den verschiedenen Ebenen sozusagen klassisch für das Gemeinwohl verantwortlich ist, dabei gestaltend tätig ist und über die staatlichen Ressourcen verfügt, die dazu nötig sind, haben die ordentlichen Gerichte, deren oberster Instanz ich über 20 Jahre lang angehört habe, für Gerechtigkeit im Einzelfall zu sorgen, und das strikt nach Maßgabe der Gesetze. Ob das Tun der Richterin beziehungsweise des Richters ge­lingt, hängt viel vom Respekt der anderen Staatsgewalten und der Bevölkerung und vom Vertrauen in strikte Unparteilichkeit ab.

Natürlich haben Richter als Bürgerinnen und Bürger je eigene weltanschauliche Posi­tionen – und ich habe nie einen Zweifel an meiner christlichen Weltanschauung ge­lassen (Bundesrat Weber: Dann müssen Sie dagegen sein!) –, jede Richterin und jeder Richter weiß aber ganz genau, dass der Maßstab für die Ausübung der ihm vom Staat verliehenen Befugnisse stets ausschließlich das Gesetz zu sein hat. Er übt nicht seine, sondern verliehene Macht aus. Jede Partei, die auch nur den Anschein von Befangenheit gegenüber einem Richter aufzeigen kann, hat einen grundrechtlichen Anspruch darauf, dass dieser Richter den Fall nicht entscheidet. Es geht, wie bereits erwähnt, ganz essenziell um Vertrauen und den Glauben an die völlige Unabhängigkeit des Richters gegenüber anderen Einflüssen als dem allein geltenden Maßstab seines Handelns, dem Gesetz.

Am Dienstag letzter Woche bin ich auf einer privaten Bahnfahrt nach Wien angerufen und völlig überraschend gefragt worden, ob ich als ehemaliger Höchstgerichtspräsident für das Amt des Innenministers in einer Übergangsregierung zur Verfügung stehe, um sicherzustellen, dass der Sicherheitsapparat nach der Wahl, der Entscheidung des Souveräns über die künftige Richtung, in Ruhe und Besonnenheit meinem demo­kratisch legitimierten Nachfolger übergeben werden kann. Ich solle dafür Sorge tragen, dass die Bürgerinnen und die Bürger stets volles Vertrauen in diesen mächtigen Sicherheitsapparat haben können, dass alle sich von ihm gleichermaßen geschützt und in ihm geborgen fühlen. (Bundesrätin Schumann: Jetzt schon!) Niemand sollte sich ausgeschlossen fühlen, Irritationen sollten dabei keinen Platz haben.

Wer sein ganzes Leben lang für Recht und Ordnung sorgen durfte – ich habe das ungemein gerne getan, mit großer Entscheidungsfreude und so, dass die Parteien stets rasch zu ihrem Recht gekommen sind –, dem bleibt in einem solchen Moment gar keine andere Wahl. Vorbehaltlich der Zustimmung meiner Frau habe ich sofort zugesagt, obwohl ich mein Leben in Vorarlberg gerade erst ganz neu eingerichtet habe, stets mit der Enkelin auf der Schulter durch die Gegend gegangen bin und sie vom Kindergarten abgeholt habe. Vor allem wurde mir versichert, dass auch der Herr Bundespräsident mir sein Vertrauen schenkt, die Sache ordentlich zu machen.

Getragen durch dieses Vertrauen habe ich in zweierlei Richtung für Respekt gesorgt: Einerseits für Respekt gegenüber der vor nicht ganz zwei Jahren getroffenen Ent­scheidung der Wählerinnen und Wähler, andererseits für Respekt gegenüber der Tat­sache, dass Ruhe und Besonnenheit nur dann gesichert sind, wenn politische Ent­scheidungen so vermittelt werden, dass sich niemand unnötig provoziert fühlen muss. Was dazu notwendig war, habe ich bereits veranlasst und durchgeführt.

In meiner bisherigen Laufbahn als Richter ist mir stets geglaubt worden, dass ich meine Entscheidungen selbst treffe und stets durchschaue, worüber ich entscheide. Als Marionette bin ich in meinem ganzen beruflichen Umfeld von niemandem wahr­genommen worden. Das Gegenteil ist der Fall! Ich würde nie eine Entscheidung treffen, hinter der ich nicht stehe. Ich bin in diesen Tagen niemals auch nur im Entferntesten in einer Situation gewesen, einer Situation ausgesetzt gewesen, in der ich das Gefühl gehabt hätte, dass irgendwie Unziemliches von mir verlangt worden wäre. Stattdessen habe ich bewundernswerte Sachkompetenz, Hilfsbereitschaft und Loyalität mir, dem Amt gegenüber – also nicht mir als Person, sondern dem Amt gegenüber – erlebt. Ohne diese Hilfe wäre es schlicht unmöglich gewesen, jenen Überblick und jene Handlungsfähigkeit zu gewinnen, die nötig sind, um die Füh­rungsrolle in einem so großen und wichtigen Ministerium zu übernehmen. Mein ganz besonderer Dank gilt daher meinem persönlichen Team, meinem Kabinett und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Inneres, die mich in außergewöhnlicher Weise unterstützt haben. (Beifall bei BundesrätInnen der ÖVP.) – Gerne! Ich nehme diesen Applaus gerne mit. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun ein paar Worte ganz konkret zum Gegenstand der heutigen Sitzung, zur Errich­tung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, kurz BBU. Ich stelle dazu erneut meine bereits angesprochene grundsätzliche Positionierung voran. Meine Aufgabe ist es nicht, den Willen der Wählerinnen und Wähler von 2017 zu korrigieren. Wenn sich die Vorlage innerhalb des grundrechtlichen Rahmens und innerhalb des Rechts der Europäischen Union bewegt, ist mein rechtsstaatlicher Gegencheck bereits abgeschlossen. Was hinwiederum den Inhalt der Vorlage anlangt, habe ich mich vom zuständigen Sektionschef intensiv ins Bild setzen lassen und bin auf dieser Grundlage zur Überzeugung gelangt, dass die Vorlage nicht nur rechtlich unbedenklich, sondern auch sachgerecht erscheint.

Im Einzelnen: Die BBU ist ein Projekt der vergangenen Bundesregierung, und das Bundesgesetz über die Errichtung der BBU hat im Innenausschuss und im Nationalrat bereits eine Mehrheit erzielt. Bei meiner kritischen Durchsicht bin ich drei unterschied­lichen Gesichtspunkten gefolgt: dem grundrechtlichen, dem ökonomischen und dem politischen Gesichtspunkt. Beim letzten, beim politischen Gesichtspunkt ist mir ganz wesentlich, dass ich als Minister einer Übergangsphase kein Präjudiz für eine Nach­folge­regierung schaffe.

Aber der Reihe nach! Zuerst zur Kompetenzverteilung gemäß unserer Bundes­verfas­sung: Das vorliegende Gesetz greift nicht in die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ein. Das diesbezügliche Fundament der Artikel-15a-B-VG-Verein­barung zwischen Bund und Ländern betreffend Grundversorgung wird durch das vorlie­gende Gesetz nicht berührt. Der Bund bleibt weiterhin nur für jenen Teil der Grund­versorgung zuständig, für den er jetzt auch zuständig ist.

Die Vorgaben des Artikels 47 – ein Bundesrat hat das angesprochen – der EU-Grundrechtecharta, also das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, werden unzwei­felhaft erfüllt. Mein ganzes Leben habe ich mich fast ausschließlich mit den Grund­rechten beschäftigt. Ich habe einen großen Konflikt in meinem Haus wegen der grundrechtskonformen Ausgestaltung des Sachverständigenbeweises aushalten müs­sen, und Sie können mir glauben, dass ich von Grundrechten etwas verstehe. Wenn Sie es nicht glauben, dann lesen Sie es nach. (Bundesrätin Mühlwerth: Wenn man es nicht glaubt, ist es auch wurscht!) Das ist etwas, das für mich von vornherein außer Frage steht, dass ich mich nicht hierher stelle, ohne die Grundrechtslage auch mit Verfassungsexperten, die ich ja zur Genüge kenne, in jeder Hinsicht gecheckt zu haben.

Ich sage Ihnen in diesem Zusammenhang ganz frei und von der Leber weg etwas – ich bin ja erst heute mit dem Problem konfrontiert worden, hierher zu kommen; das ist ja nicht ganz so einfach für mich –: Ein berühmter Verfassungsrichter und Rechtswis­senschaftler, damals von der SPÖ für den Verfassungsgerichtshof nominiert, Professor Spielbüchler aus Oberösterreich – ein wirklich berühmter Mann –, hat einmal gesagt, man solle nicht alles aus den Grundrechten herausschwitzen, man solle der Demo­kratie die Möglichkeit geben, die einfache Gesetzgebung zu gestalten.

Ein anderer Verfassungsrechtler, ein ganz berühmter Verfassungsrechtler, Professor Wiederin, hat ganz pointiert gesagt – das ist natürlich pointiert, was ich jetzt sage –: Wo die Grundrechte beginnen, hört die Demokratie auf (Bundesrätin Schumann: Oh!) – ja, das sollten Sie eigentlich wissen –, denn innerhalb der Grundrechte be­stehen ja die einfachen Gesetze. Die Demokratie ist die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit, die der Minderheit nur deshalb zumutbar ist, weil sie sich im grund­rechtlichen Rahmen vollzieht. Das sind die Grundrechte. Bitte schauen Sie sich an, was Grundrecht bedeutet! Wenn alles ein Grundrecht wäre, dann gäbe es keine Grundrechte mehr. Das ist eigentlich logisch. Das möchte ich einmal gesagt haben. Ich darf mir dafür sicherlich nicht noch mehr Zeit nehmen, denn ich spreche hier ja zu einem Sachproblem. (Bundesrätin Schumann: Ja, eben!) Wir können gern danach draußen noch darüber sprechen, auf diesem Gebiet bin ich einigermaßen firm.

Die Rechtsberater müssen den schon bisher geltenden hohen Anforderungen in fach­licher Hinsicht nach Maßgabe des Gesetzes genügen. Ich selbst bin ja ein Staats­organ, staatliches Organ gewesen, also kein in der Wirtschaft tätiger Richter, sondern ein Staatsorgan, das unabhängig war. Glauben Sie, dass auch nur irgendjemand auf die Idee gekommen wäre, mir zu sagen, wie ich einen Einzelfall zu entscheiden habe? Ein staatliches System, ein staatliches Instrumentarium hat doch nicht deshalb, weil es vom Staat kommt, weniger Rechtfertigung, vom Gemeinwesen, vom Staat, von der Institution akzeptiert zu werden, an die der einzelne Bürger seine Gewalt delegiert hat, damit der Staat – Hobbes, Locke – diese Gewalt in sachgerechter Weise ausübt. Ich verstehe also das Problem überhaupt nicht.

Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit sind einerseits ausdrücklich im Gesetz festge­schrieben und werden andererseits durch begleitende Maßnahmen garantiert, die sogar über die geltende Rechtslage hinausgehen, etwa Verschwiegenheits­ver­pflich­tung, Bestellung der Bereichsleitung Rechtsberatung durch den Bundesminister für Justiz – ich merke mir den langen Namen nicht, ich habe ihn mir auch bei der Justiz nicht gemerkt –, schließlich Unvereinbarkeit von Leistungen, von Rechtsberatung und Gewährung der Rückkehrhilfe durch dieselbe Person – saubere Trennung, ganz saubere Trennung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Die europäischen Vorgaben der sogenannten Verfahrensrichtlinie – europäische Vor­gaben, europäische Richtlinien – werden erfüllt. Die Richtlinie gestattet es ausdrück­lich, die Rechtsberatung im Rahmen mitgliedstaatlicher Einrichtungen anzubieten. Staatlich durchgeführte Rechtsberatungssysteme gibt es daher, weil die Richtlinie das erlaubt, weil wir uns damit im europäischen Rahmen, im Rahmen des Europarechts bewegen, in einer Reihe anderer Mitgliedstaaten – Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen –, allesamt Rechtsstaaten.

Zur Wirtschaftlichkeit der Agentur: Die Agentur wird im ausschließlichen Eigentum des Bundes stehen und ist nicht auf Gewinn gerichtet. Die Rechtsform ist die einer mildtätigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wird die Ökonomie beleuchtet, dann gilt es zunächst, die Aufgaben der Bundesagentur vor Augen zu führen: Grundversorgung und Betreuung von Asylwerbern in der Zuständigkeit des Bundes, Bereitstellung der Rechtsberatung für die erste und zweite Instanz, also beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und beim Bundesverwaltungsgericht, Durch­führung der Rückkehrberatung und Abwicklung der Rückkehrhilfe in jeder Phase des Verfahrens, Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Asylwerber und sonstige Fremde für die wesentlichen Sprachen. Die sprachkundigen Kräfte der BBU werden durch externe Dolmetscher und Sprachmittler ergänzt. Schlussendlich stellt die BBU auch Menschenrechtsbeobachter zum Zweck der systematischen Überwachung von Abschiebungen zur Verfügung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ziel ist es, Abhängigkeiten von externen Leistungserbringern zu beseitigen und die jeweiligen Aufgaben innerhalb einer bundeseigenen Struktur zu besorgen. Das trägt zu einer rascheren und effizienteren Durchführung von fremden- und asylrechtlichen Verfahren bei.

Das Entscheidende beim Verfahrensrecht ist Schnelligkeit. Ein Kompromiss – Kosten, Schnelligkeit, Richtigkeit –, das ist das, was Verfahrensrechte zu gewährleisten haben. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Effizienz in einem solch sensiblen Themenfeld ist aber nicht alles. Die BBU wird im Wesentlichen hilfs- und schutzbedürftige Menschen versorgen und rechtlich beraten. Diese haben einen langen, oft beschwerlichen Weg hinter sich. (Unruhe bei der SPÖ.) – Zweifeln Sie daran? Oder hören Sie mir nicht zu? Das ist natürlich auch mög­lich. (Bundesrat Schennach: Sie haben noch kein Wort zur Diffamierung von Caritas und Diakonie gesagt!) Manche von ihnen sind traumatisiert, und ich bin froh, dass meine Enkelin, meine Kinder, meine ganze Familie keine Fluchterfahrung machen musste. Es geht um einen ungemein sensiblen Lebensabschnitt, in dem die Seele verletzlich, ja exponiert ist. Es kommt mir als Bundesminister für Inneres darauf an, dass die richtige Balance zwischen Aufwand und Erfolg gefunden wird, um unter Beobachtung der Sparsamkeit eine bestmögliche Betreuung und Beratung für bei uns Schutz suchende Personen zu ermöglichen.

Einer der wirtschaftlichen Vorteile ergibt sich durch Einsparungen infolge des Wegfalls der Gewinnorientierung. Die Kosten des Betriebs der BBU in allen Leistungsbereichen wurden nach dem notwendigen Personal- und Betriebsmitteleinsatz kalkuliert. In die Entwicklung und Quantifizierung des Mengengerüsts wurden mit Rechts- und Rück­kehrberatung befasste NGOs sowie das Bundesministerium für Justiz eingebunden. Als Bundesminister für Inneres bin ich der Überzeugung, dass die Einrichtung der BBU-Unterstützungsleistungen in rechtsstaatlicher und in ökonomischer Hinsicht ein wichtiger und richtiger Schritt ist.

Letzter Punkt: politische Dimension. Das Gesetz ermöglicht für Krisenzeiten oder besondere Lagen auch die Option – das ist ein Pleonasmus – eines zweiten Ge­schäftsführers. Dies ist jedoch nur als strategische Reserve zu verstehen. (Bundesrat Schennach: Nur bei aufrechter Koalition!) Als Person kann ich Ihnen da natürlich gar nichts garantieren, ich kann nur sagen: Wenn und solange ich das mache, wird natürlich kein zweiter Geschäftsführer bestellt. Sie können jetzt lachen, weil ich es ja womöglich gar nicht lange mache, das ist mir völlig klar, aber das ist dennoch so. (Bundesrat Schennach: Sagen Sie noch etwas zur Diffamierung von Diakonie und Caritas?) Der Minister hat also die Möglichkeit, einen zweiten Geschäftsführer zu bestellen. So what?

Auch die Besetzung im Aufsichtsrat erfolgt nach rein sachlichen Kriterien. 85 Prozent des Umsatzes der BBU erfolgen in den Agenden des BMI. Diese Verantwortung spiegelt auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wider. Nichts anderes wäre sachgerecht. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Das ist ungewohnt für mich! Ich spreche normalerweise vor Kolleginnen und Kollegen in Wissenschaft, Gerichtsbarkeit und nicht vor Ihnen. Sie sind ja demokratisch legiti­miert, sage ich immer. Nützen Sie Ihre Legitimation! Ich bin nicht demokratisch legiti­miert. Ich kann Sachverstand einbringen, ich kann Sie beraten, mehr kann ich nicht tun. Ich kann und muss das, was Sie mir jetzt vorgeben, vollziehen. Damit sind wir beim letzten Punkt: Ob dem zukünftigen Minister das, was im Gesetz steht, passt oder nicht, das ist überhaupt nicht die Frage. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Bravo!)

Die vollziehende Gewalt ist Dienerin des Volkes, das Sie, meine Damen und Herren Bundesräte, darstellen, spiegeln. Wir sind die Diener! (Bundesrat Schennach: So hat das ausgeschaut bei Kickl!) Wir ziehen die Gesetze heran und vollziehen sie, und wenn sie uns nicht passen, dann passen wir nicht zum System. Ich ersuche Sie daher, meine Damen und Herren Bundesräte, die Regierungsvorlage über die Errichtung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zu unterstützen und dem Gesetzesvorschlag im Plenum Ihre Zustimmung zu erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.01

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile es ihr.