15.53

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizeprä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bild­schirmen! Als freiheitlicher Bundesrat begrüße ich den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2019 betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 2009 ge­ändert wird.

Da ich 1991 meinen erlernten Beruf, Elektroinstallateur im Anlagenbau, an den soge­nannten Nagel gehängt habe, um als Vollerwerbslandwirt in den Bereichen Getreide­anbau, Schweinemast und Weinbau auch während der Arbeitszeit mehr Zeit in der Natur in meinem wunderschönen Heimatland Niederösterreich, im Weinviertel, zu verbringen, sehe ich diese notwendige Gesetzesänderung vielleicht von einer anderen Seite als viele andere hier im Plenarsaal.

An dieser Stelle bedanke ich mich sehr herzlich bei allen Winzern in ganz Österreich, auch bei den kleinbäuerlichen Winzerbetrieben, für ihre Arbeit in den Weingärten, für ihre Arbeit in den Weinkellern und auch für ihre Arbeit, was die Vermarktung und das Marketing betrifft. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Im Weinbau hat sich nach dem Glykolweinskandal 1985, wie das auch schon von meinen Vorrednern berichtet wurde, einiges verändert. Was sich aber nicht verändert hat, ist, dass zeitaufwändige Arbeitsvorgänge wie das Schneiden der Reben, das An­binden und das Einstricken nach wie vor von Hand erledigt werden müssen.

Im Zuge der Vorbereitung zu dieser Gesetzesänderung habe ich als Freiheitlicher, der das Ohr beim Bürger hat, in diesem Falle beim Weinbauern, mit mehreren Weinbauern gesprochen, um den derzeitigen Status abzufragen und auf die derzeitigen Probleme eingehen zu können. In diesen Gesprächen kamen folgende Beispiele zur Sprache: In einer Gemeinde des Bezirks Mistelbach, in meinem Heimatbezirk, gab es vor einigen Jahren in der Gemeinde noch 200 Hektar Weingartenfläche, die von circa 200 Wein­bauern bewirtschaftet wurden. Im vorigen Jahr, im Jahr 2018, waren es in der gleichen Gemeinde nur mehr 150 Hektar Weingartenfläche, die von circa 30 Weinbauern bewirt­schaftet wurden. Früher wurde der Großteil des Ertrages dieser Weingartenfläche hauptsächlich als Dopplerware oder als Fasswein verkauft. In den letzten Jahren werden in dieser Gemeinde zirka 90 Prozent des Traubenertrags der Weingartenfläche direkt an die großen Weinvermarktungs- und Abfüllbetriebe verkauft und nur mehr 10 Prozent in Bouteillen. Nur in wenigen niederösterreichischen Gemeinden wie zum Beispiel in meiner Heimatgemeinde Poysdorf weichen die Zahlen von diesen Prozent­werten ab.

Wichtig ist, dass wir für unsere Weinbaubetriebe gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, die es ermöglichen, dass unsere Weinbaubetriebe ordentlich wirtschaften können, um auch in Zukunft sicherzustellen, dass unser gewohntes, wunderschönes Landschaftsbild und die Produktion von Qualitätswein mit allen Facetten erhalten bleiben.

Bei einem durchschnittlichen Ertrag von 8 000 Kilo Trauben pro Hektar benötigt man bei den derzeitigen Unkosten für die Aufwendungen einen Traubenpreis von circa 75 bis 80 Cent pro Kilo. Als Anhaltspunkt: Im Jahr 2018 war dieser 30 Cent pro Kilo bei einem um ein Drittel höheren Kiloertrag. Darum ist es, wie bereits erwähnt, wichtig, zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, um das Erfolgsprojekt DAC, das 2002 startete, zusätzlich zu den anderen Qualitätsweinen weiterzuentwickeln.

Ein kurzer Rückblick und ein paar Zahlen für Interessierte: Der erste österreichische DAC, die Bezeichnung steht für kontrollierte österreichische Herkunftsbezeichnung, war der Weinviertel DAC, der sich durch seinen fruchtig-würzigen, pfeffrigen Ge­schmack und hellgrüne Farbe auszeichnet. Die Rebsorte ist Grüner Veltliner.

Das Weinviertel ist ein typisches DAC-Gebiet, das auch das größte Weinbaugebiet mit einer Rebfläche von 13 858 Hektar ist. Es gibt derzeit 13 spezifische DAC-Weinbau­gebiete mit verschiedenen Merkmalen, zum Beispiel das Mittelburgenland mit seinem Blaufränkisch, das Traisental, Kremstal und Kamptal mit ihren Rebsorten Grüner Velt­liner und Riesling, das Weinbaugebiet Leithaberg mit seinem Chardonnay als Weiß­wein und seinem Blaufränkisch als Rotwein, das Weinbaugebiet Eisenberg mit seinem Blaufränkisch und so weiter.

Nun zur Gesetzesänderung: Worum geht es? – Wir haben vor Jahren eingeführt, dass die Winzer selbst bestimmen, wohin die Entwicklung gehen soll. Deswegen wurden damals regionale Weinkomitees geschaffen, die Sie hier zu Unrecht kritisieren – der Kollege von der SPÖ, Novak –, denn in diesen regionalen Weinkomitees sind genau die Vertreter der Weinwirtschaft, die Winzerinnen und die Winzer, die Genos­sen­schaften und der Weinhandel, also die gesamte Branche. Die fragen sich selbst: Was machen wir jetzt zum Beispiel im Weinviertel? Wie können wir gemeinsam mit der Österreich Wein Marketing die Märkte besser bearbeiten? Die Winzer definieren das selbst, und sie treten dann mit den Vorschlägen an die Kammern, an die Politik, an das Ministerium und an den Nationalrat heran.

Der Effekt ist, wie man sieht, dass wir in der Weinwirtschaft extrem erfolgreich sind. Wir sind als kleines weinbautreibendes Land Österreich auf allen Märkten der Welt mit unseren Weinen vertreten. Die Konsumentin/der Konsument ist ja oftmals kein Weinspezialist und kennt sich im großen Angebot nicht aus. Darum ist das Interesse der Weinwirtschaft: Man definiert Weine, die gebietstypisch sind, damit ein Konsument zum Beispiel weiß, dass, wer im Weinviertel oder in der Südsteiermark einen Wein kauft, der die regionale DAC-Herkunftsbezeichnung hat, das ein ganz gebietstypischer Wein ist. Das heißt, der Konsument kann sich auf die DAC-Herkunftsbezeichnung ver­lassen. Das ist im Dienst des Konsumenten, und das machen die übrigen großen weinbautreibenden Länder wie zum Beispiel Italien, Frankreich, Spanien und so weiter schon lange.

Bei dieser Novelle geht es jetzt unter anderem darum, dass in der Steiermark, in drei steirischen DAC-Regionen – Südsteiermark, Vulkanland Steiermark und Weststeier­mark – gewollt wird, dass Weine, die nicht als DAC-Weine in Verkehr gebracht werden, eben nur die Bezeichnung Steiermark tragen dürfen. Ja, es ist zwar ein Eingriff, aber der Punkt ist, dass die regionalen Weinkomitees das entscheiden. Bisher gab es da immer Dreiviertelmehrheiten und Mehrheitsentscheidungen, und wir Freiheitlichen haben erreicht, dass da jetzt das Einstimmigkeitsprinzip herrscht. (Bundesrat Novak: Wie bei der EU!) In der Steiermark ist das der Wunsch der Weinwirtschaft, dem wir eben Rechnung getragen haben. Das ist ein flexibles System und ein System, das sehr erfolgreich sein kann.

Das sieht man zum Beispiel in der Weinstadt Poysdorf, wo ein starkes wein­touris­tisches Merkmal erarbeitet wurde. Die sanften Hügel des Weinviertels werden in Kombination mit der entspannten Atmosphäre der Kleinstadt und ihrer geradlinigen Menschen schmackhaft gemacht. So ein Setting braucht Qualitätsweine, wie in Poysdorf zum Beispiel den Saurüssel.

Da die Änderung des Weingesetzes 2009 im Zeichen der zusätzlichen Qualitäts­steige­rung mit der Chance auf höhere Absatzpreise für die heimischen Weinbauern steht und mit dem Einstimmigkeitsprinzip auch der Schutz für unsere kleineren Betriebe ge­währleistet ist, werden wir Freiheitliche keinen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrates erheben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Schabhüttl: Na Gott sei Dank!)

16.01

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­ministerin Elisabeth Köstinger. – Bitte, Frau Bundesminister.