13.24
Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, Herr Kollege Preineder, Sie haben in Ihrer Rede unter anderem immer wieder darauf hingewiesen, dass dieser jetzt vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates vor allem die ÖVP benachteiligt. (Zwischenruf der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.) Ganz logisch: Das Gesetz ist nicht so geschrieben, dass irgendwo für die ÖVP besondere Regelungen gelten würden, sondern es gelten natürlich diese Regelungen für alle Parteien gleichermaßen. – Das ist einmal Punkt eins. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)
Frau Kollegin Eder-Gitschthaler, Sie haben darauf hingewiesen, dass in diesem Gesetzesbeschluss Kontrollmöglichkeiten durch den Rechnungshof fehlen und er wiederum nicht für ausreichend Transparenz sorgt. Kollege Seeber hat sogar gesagt, die Wähler würden dieses Spiel durchschauen, denn die ÖVP stünde für die Kontrolle durch den Rechnungshof. – Richtig muss der Satz lauten, meine Damen und Herren: Die Wähler werden dieses Spiel durchschauen, denn die ÖVP sagt das eine und tut das andere. (Beifall bei FPÖ und SPÖ.) Man muss feststellen, meine Damen und Herren, dass zurzeit die Diskrepanz zwischen Sagen und Tun bei keiner Partei so groß ist wie bei der ÖVP, und ich werde diese Ansicht auch begründen.
Sie haben, meine Damen und Herren Kollegen von der ÖVP, das Parteiengesetz in der derzeit geltenden Fassung und alle Novellierungen mitbeschlossen. Sie hätten jederzeit immer wieder die Gelegenheit gehabt, die Transparenzbestimmung, die Sie heute vermissen, mit in dieses Gesetz hineinzuverpacken. Sie haben aber gegen jeden Antrag der Opposition gestimmt und damit durch Ihr Abstimmungsverhalten zum Ausdruck gebracht, was Sie wirklich wollen. Da können Sie sich nicht heute herstellen und sagen: Wir stehen für den Rechnungshof und für Transparenz!
Man könnte jetzt sagen: Gut, Sie sind klüger geworden und möchten jetzt mit diesem Gesetzesbeschluss für die Kontrolle durch den Rechnungshof einstehen und für mehr Transparenz sorgen!; aber dann kommen Sie am selben Tag, heute, mit diesem Antrag (ein Schriftstück in die Höhe haltend), einen Einspruch zu erheben. Sie begründen ihn unter anderem damit, dass die rückwirkende Offenlegung betreffend die Einnahmen und Ausgaben von Personenkomitees – rückwirkend bis 2017 sind alle Einnahmen und Ausgaben an den Rechnungshof zu melden und offenzulegen – von Ihnen als verfassungswidrig erkannt wird. – Na, was jetzt? Wollen Sie Offenlegung und Transparenz, so, wie Sie es sagen, oder wollen Sie dies nicht, so, wie Sie es mit Ihrem Antrag hier dokumentieren? (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf noch einmal zusammenfassen, warum wir ganz klar für diesen Gesetzesbeschluss sind: Er ist ein Kompromiss, er ist ein guter Kompromiss. Es sind wenige Punkte, die verbessert werden, diese Punkte aber sind ganz entscheidend. Es kann nicht mehr sein, dass sich Großspender eine Partei oder bestimmte Gesetzesbeschlüsse kaufen. Es werden ganz klar die einzelnen Spenden auf 7 500 Euro begrenzt, und es wird eine absolute Obergrenze für Spenden von 750 000 Euro pro Jahr geben.
Jetzt sagen Sie, meine lieben Damen und Herren Kollegen von der ÖVP: Dieser Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist verfassungswidrig! Durch diese Spendenobergrenzen, durch diese doppelte Begrenzung wird in die politische Betätigungsfreiheit der Parteien und in die Meinungs- und Äußerungsfreiheit der einzelnen Personen, der einzelnen Spender, eingegriffen.
Dazu sage ich Ihnen ganz klar: Nein, da haben Sie den Verfassungsgerichtshof falsch verstanden! Lesen Sie bitte einmal § 6 des Parteiengesetzes in der derzeit geltenden Fassung! Bereits derzeit sind solche Spendenregelungen vorgesehen. Der Verfassungsgerichtshof hat an diesen Spendenregelungen nie etwas gefunden, das auch nur irgendwie als verfassungswidrig zu beanstanden wäre. Diesbezüglich verstehen Sie auch § 1 Abs. 3 des Parteiengesetzes ganz klar falsch.
Wenn wir schon bei den Verfassungswidrigkeiten sind: Wissen Sie, meine lieben Damen und Herren von der ÖVP, was wirklich verfassungswidrig ist? – Das war Ihr ursprünglicher Vorschlag zur Frauenförderung, zur Klubförderung, so, wie Sie ihn beantragt haben. (Zwischenruf der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)
Zur Frauenförderung muss man Folgendes sagen – ich darf noch einmal zusammenfassen –: Das Ziel ist ganz klar, es soll eine Verbesserung geben, es soll einen Anreiz für die Klubs geben, zukünftig dafür zu sorgen, dass ein Frauenanteil von zumindest 40 Prozent erreicht wird. Frau Kollegin Mühlwerth hat es schon richtig gesagt, wir stehen solchen Quotenregelungen immer skeptisch gegenüber. Dieses Ziel aber ist grundsätzlich in Ordnung. Es geht nur darum, mit welchen Mitteln man das Ziel verfolgt. Derzeit ist im aktuell vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates eine gute Regelung gefunden worden, indem man einfach ein Bonussystem vorsieht und sagt, ein Klub, der dieses Ziel erreicht, soll 3 Prozent mehr erhalten. Das ist eine maßvolle und verhältnismäßige Regelung, die ganz im Einklang mit dem steht, was bisher unter dem Titel der Frauenförderung als verfassungsmäßig befunden wurde.
Sie haben ursprünglich einen Vorschlag vorgelegt – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen –: 40 Prozent Kürzung für Parteien, die diese Grenze nicht erreichen! Bis zu 40 Prozent Kürzung, das ist ein Malus, der diese Parteien ruinieren und im politischen Wettbewerb schwer diskriminieren würde. Da sagt der Verfassungsgerichtshof ganz klar: Auch Maßnahmen zur Frauenförderung müssen ihrerseits die Grenzen der sachlichen Rechtfertigung beachten, dürfen also insbesondere nicht unverhältnismäßige Mittel vorsehen. Genau deshalb war Ihr Vorschlag verfassungswidrig, und genau deshalb stimmen wir diesem verfassungsmäßigen Vorschlag, wie er jetzt als Gesetzesbeschluss vorliegt, auch zu. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Das wissen Sie ja gar nicht!)
13.30
Präsident Karl Bader: Bundesrätin Korinna Schumann ist als Nächste zu Wort gemeldet. Ich erteile dieses.