14.01

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Nochmals die dringende Bitte, werte Bundesrätinnen und Bundesräte, unseren Entschließungsantrag zur Arbeitszeit zu un­terstützen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Arbeitszeitum­verteilung“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unverzüglich unter Einbindung der Sozialpartner eine Regierungsvorlage zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes zu erar­beiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten, die die derzeit geltenden Bestimmungen über den 12-Stunden-Arbeitstag und die 60-Stunden-Arbeitswoche“ – (Bundesrat Steiner: Das gibt es nicht!) – „zurücknimmt und eine Arbeitszeit­umvertei­lung unter folgenden Grundsätzen ermöglicht“, die ich bereits angeführt habe: „Arbeits­zeitflexibilisierung“, „Rechtsanspruch auf Zeitautonomie“, „Planbarkeit der Arbeitszeit“.

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Schützen wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geben wir ihnen die Chance, gesund lange leistungsfähig sein zu können und nicht in der Arbeit auszubrennen! Bitte unterstützen Sie diesen Entschließungsantrag! (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Karl Bader (in Richtung der das Rednerpult verlassenden Bundesrätin Schumann): Frau Kollegin Schumann, ich würde Sie bitten, den gesamten Ent­schließungsantrag vorzulesen, damit er in Verhandlung genommen werden kann.

Bundesrätin Korinna Schumann (fortsetzend): Gut. Da brennt das Herz, und es ist wichtig, dass der Form Genüge getan wird, keine Frage.

Der Text geht wie folgt weiter:

„- Arbeitszeitflexibilisierung

-       Reduktion der Wochenarbeitszeit

-       Verkürzung der Jahresarbeitszeit durch leichtere Erreichbarkeit einer 6. Ur­laubswoche für alle ArbeitnehmerInnen

-       geeignete Rahmenbedingungen für flexiblere Arbeitszeiten: eine branchen­be­zogene Veränderung der täglichen Normalarbeitszeit kann nur bei gleichzeitiger Reduktion der Wochenarbeitszeit und mit Zustimmung der Kollektivvertrags­partner erfolgen

-       Rechtsanspruch auf 4-Tage-Woche

- Rechtsanspruch auf Zeitautonomie

-       Rechtsanspruch auf einseitigen Verbrauch von Zeitguthaben

-       Wahlrecht auf Zeitguthaben oder Auszahlung von Mehr- und Überstunden

-       Rechtsanspruch auf Altersteilzeit

- Planbarkeit der Arbeitszeit

-       Gesicherte Arbeitszeiten: Flexibilitätszuschlag bei Unterschreitung der 14-tägi­gen Ankündigungszeit

-       Rechtsanspruch auf AZ-Wechsel: Vollzeit – Teilzeit – Vollzeit“

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Ich hoffe, der Form Genüge getan zu haben. Wichtig ist der Inhalt. Bitte unterstützen Sie den Entschließungsantrag! (Beifall bei der SPÖ.)

14.04