Abstimmung über Fristsetzungsanträge
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen noch zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Kinderrechteausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 249/A(E)-BR/2018 betreffend „Weiterführung der Jugendhilfe nach Erreichung der Volljährigkeit“ eine Frist bis 10. Oktober 2019 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Ausschuss für Verkehr zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag betreffend „zweigleisigen Ausbau der Nordwestbahnstrecke zwischen Stockerau und Hollabrunn“ eine Frist bis 10. Oktober 2019 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Ausschuss für Verkehr zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag betreffend „Rücknahme der Verordnung zu Tempo 140 auf österreichische Autobahnen“ eine Frist bis 10. Oktober 2019 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag betreffend „Ausfinanzierung der Justiz jetzt!“ eine Frist bis 10. Oktober 2019 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.