Präsident Karl Bader: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit von Mitgliedern des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsge­mäße Zustimmung zu erteilen.

Es ist hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesrätinnen und Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzu­führen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“, was keine Zustimmung bedeutet. Ich bitte um deutliche Stimmabgabe.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bun­desräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Beer geben die BundesrätInnen ihr Stimmver­halten mündlich bekannt.)

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Präsident Karl Bader: Jawohl, ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Für die Stimmenauszählung unterbreche ich kurz die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 13.39 Uhr unterbrochen und um 13.41 Uhr wieder aufgenommen.)

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Ich nehme somit die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungs­ergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, bei 61 abgegebenen Stimmen 38 „Ja“-Stimmen und 23 „Nein“-Stimmen. (Bundesrat Schennach: Schaden ist abgewehrt!)

Der gegenständliche Antrag ist somit nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Ein Beschluss, dem vorliegenden Beschluss gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist mangels der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen.

Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:

Aschenbrenner;

Bader, Berger-Grabner, Bernard, Brunner, Buchmann;

Ecker, Eder-Gitschthaler, Ess;

Gfrerer;

Hackl, Holzner;

Köck, Krusche;

Längle;

Mattersberger, Miesenberger, Mühlwerth;

Neurauter;

Ofner;

Pisec, Preineder;

Raggl, Rösch;

Samt, Saurer, Schererbauer, Schilchegger, Schulz, Schwindsackl, Seeber, Spanring, Sperl, Steiner, Steiner-Wieser;

Wagner;

Zeidler-Beck, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:

Appé;

Beer;

Ernst-Dziedzic;

Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Kahofer, Kaske, Koller, Kovacs;

Lancaster, Leitner;

Novak;

Prischl;

Reisinger;

Schabhüttl, Schennach, Schumann, Stögmüller;

Wanner, Weber;

Zaggl.

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