15.06

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen! Verehrte Zuhörer auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wenn wir mit der heutigen Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes einen Schritt setzen, so ist dies ein längst notwendiger legistischer Schritt, vor allem aber ist es ein Zeichen des Respekts für die Opfer des NS-Regimes und vor allem auch für deren Nachkommen.

Die Umsetzung der Möglichkeit, dass auch die Nachkommen eine entsprechende Staatsbürgerschaft in Österreich beantragen können, und vor allem die Tatsache, dass dieser Schritt im Regierungsprogramm verankert ist, ist auch der ehemaligen Bun­desregierung zu verdanken, denn sie hat das als wichtig erachtet, weil damit auch die klare Verantwortung Österreichs zum Ausdruck gebracht wird.

Vor mehr als 25 Jahren, im Jahr 1993, wurde erst spät nach Ende des Zweiten Welt­kriegs die Möglichkeit geschaffen, dass aberkannte Staatsbürgerschaften von NS-Opfern wiedererlangt werden können. Es hat mehr als 25 Jahre gedauert, aber es ist nunmehr umso erfreulicher, dass wir heute die gesetzliche Möglichkeit schaffen werden, damit dies auch für die Nachkommen von NS-Opfern in die Tat umgesetzt wird. Vor allem die Tatsache, dass es gemeinsam mit allen politischen Fraktionen um­gesetzt wird, ist in diesem Punkt sehr erfreulich, ich kann mich da auch vollinhaltlich den Worten meiner Vorredner anschließen.

Das Regierungsprogramm hat aber hinsichtlich der Staatsbürgerschaften auch einen weiteren Schritt vorgesehen, nämlich die Möglichkeit des Erwerbs der Doppel­staats­bürgerschaft für unsere Landsleute in Südtirol. So hat es auch in der Sitzung des Nationalrates am 19. September einen entsprechenden Entschließungsantrag gege­ben, der gemeinsam von FPÖ und ÖVP eingebracht und von diesen auch mehrheitlich beschlossen wurde. Auch da ist es, 100 Jahre nach dem Abschluss des Friedens­vertrags von St. Germain, im Sinne des europäischen Gedankens an der Zeit, natürlich in Abstimmung mit Italien und Südtirol, eine Möglichkeit auf den Weg zu bringen, damit dem Anliegen vieler Südtiroler entsprochen werden kann.

Wenn ich gerade am heutigen Kärntner Landesfeiertag, der 99. Wiederkehr der Kärnt­ner Volksabstimmung, diesen Friedensvertrag von St. Germain erwähne: In diesem ist festgeschrieben worden, dass eine Volksabstimmung über Südkärnten durchzuführen ist, darüber, ob man künftig zu Österreich oder zu Jugoslawien gehören möchte. Man muss aber auch wissen, dass dieser Volksabstimmung ein entbehrungsreicher, aber erfolgreicher Kärntner Abwehrkampf vorausgegangen ist, wodurch Südkärnten nach der Abhaltung der Volksabstimmung in der jungen Ersten Republik verbleiben konnte.

Ich trage daher diese Kärntner Landestracht nicht nur am Landesfeiertag, sondern bei vielen festlichen Anlässen mit Stolz, aber vor allem mit Dankbarkeit und Wertschätzung unseren mutigen Vorfahren gegenüber, so wie es Kollege Appé heute auch ausgeführt hat und wie wir das auch gemeinsam, entgegen der Tradition des Kärntner Landes­hauptmannes, tun. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Aufgrund des Kärntner Abwehrkampfs und der Volksabstimmung in Kärnten ist uns nämlich ein Schicksal wie Südtirol mit einer territorialen Zuweisung an Italien erspart geblieben, vor allem aber sind uns im Fall Kärnten der SHS-Staat und der Kommunis­mus erspart geblieben. Daher ist unser Zugang, dass wir auch für die Südtiroler die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft schaffen.

Erlauben Sie mir aber im Hinblick auf das 100-Jahr-Jubiläum der Kärntner Volks­ab­stimmung einen Appell an Sie, geschätzte Mitglieder der Bundesregierung, denn es wird auch die Bundesregierung gefordert sein, Verletzungen, die aus Kriegen entstan­den sind, entsprechend zu bereinigen und eine lückenlose geschichtliche Aufarbeitung der dokumentierten Verbrechen der Tito-Partisanen vor allem nach Ende des Zweiten Weltkriegs sicherzustellen; auch die Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien gemäß dem Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz natio­naler Minderheiten gehört eingefordert. Zudem ist der slowenische Staat selbstver­ständlich aufzufordern, der deutschsprachigen Minderheit Zuwendungen und eine Infrastruktur angedeihen zu lassen, wie wir es in Kärnten machen (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Seeber), denn wir in Kärnten haben auch im Sinne eines gemeinsamen Europa diese positive Volksgruppenpolitik vorgelebt; man nehme neben allen Unterstützungen für die slowenische Volksgruppe vor allem die Lösung der Orts­tafelfrage als Beispiel.

So sind meines Erachtens neben der wichtigen heutigen Beschlussfassung, die wir gemeinsam vornehmen werden, in den anderen genannten Bereichen noch zahlreiche Schritte zu setzen, zur Reparatur und zur Ausbesserung der Folgewirkungen und Ausflüsse des Zweiten wie auch des Ersten Weltkriegs, die nicht mehr dem Zeitgeist eines 21. Jahrhunderts und eines gemeinsamen Europa entsprechen, um damit die Demokratie in Österreich, aber vor allem das europäische Friedensprojekt gestärkt in die Zukunft weiterentwickeln zu können. (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

15.12

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster ist Herr Bundesrat Stefan Schennach zu Wort gemeldet. – Bitte.