11.21

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Ober­öster­reich): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Zuse­herinnen und Zuseher auf der Galerie! Liebe KollegInnen und liebe ZuseherInnen via Livestream! Als im Jahr 2015 viele Menschen nach Europa flüchteten, war es auch so, dass sehr viele junge Menschen dabei waren, die in Österreich alleine oder mit ihren Familien einen Asylantrag gestellt haben. In Anbetracht der Tatsache, dass die erhöhte Asylantragszahl damals genau mit der Zusammenlegung der Asylbehörde und der Fremdenbehörde zusammenfiel, war eigentlich relativ schnell klar, dass die Asylver­fahren wieder über einen längeren Zeitraum geführt werden.

Ja, und was lag da näher, als diesen jungen Menschen in dieser Zeit des Wartens die Gelegenheit zu geben, eine Ausbildung zu machen? Auf der einen Seite stand der allseits bekannte Fachkräftemangel, insbesondere eben in Mangelberufen, und auf der anderen Seite waren da junge Menschen, die aller Wahrscheinlichkeit nach viele Jahre ihres Lebens in Österreich verbringen werden. Auf Initiative unseres oberöster­reichi­schen grünen Landesrates Rudi Anschober wurde dann die Möglichkeit geschaffen, dass AsylwerberInnen eine Lehre in Österreich unter gewissen Voraussetzungen beginnen können. Viele junge Menschen verschiedener Staatsangehörigkeiten haben diese Möglichkeit genutzt und so ist es in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Win-win-Situationen gekommen.

Jetzt stellte sich heraus, dass nicht alle dieser Lehrlinge auch einen Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz erhalten können, und deshalb kam es in der Vergangenheit zu durchaus sehr dramatischen Situationen im Zuge von Abschiebungen abgelehnter AsylwerberInnen während ihrer Lehrzeit. Jetzt frage ich Sie: Worin liegt der Sinn, Menschen während einer gestatteten und laufenden Ausbildung abzuschieben? Über 2 000 Unternehmen, 135 Gemeinden, 80 000 Zivilpersonen haben in der Petition „Ausbildung statt Abschiebung“ gefordert, eine Möglichkeit zu schaffen, dass diese Lehrlinge zumindest ihre Ausbildung in Österreich beenden können. Diese Möglichkeit wird nun mit dieser Gesetzesänderung geschaffen. Es handelt sich dabei lediglich um eine Hemmung der Frist zur freiwilligen Ausreise, die üblicherweise ja mit Erteilung einer negativen Entscheidung, sobald diese rechtskräftig wird, zu laufen beginnt. Mit dieser Hemmung wird es nun in der Praxis möglich, dass die Lehrlinge ihre Ausbildung endlich auch beenden können.

Das bedeutet für die Betriebe Planungssicherheit in Bezug auf die Restaus­bildungs­dauer ihrer MitarbeiterInnen, und in dieser Zeit haben die Betriebe weiter wichtige Arbeits­kräfte zur Verfügung. Ich denke da insbesondere an die Gastronomiebetriebe, die ohne ihre Lehrlinge die Öffnungszeiten wahrscheinlich noch viel mehr einschränken müssten. Ich persönlich komme aus dem Salzkammergut, und da erlebt man es täg­lich, dass Personalmangel herrscht. Gerade die Flüchtlinge, die AsylwerberInnen ha­ben in den letzten Jahren dort großartige Dienste geleistet. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)

Daher ist diese Gesetzesänderung das Mindeste, um den jetzigen Zustand zu reparie­ren. Für uns Grüne geht es nicht weit genug, denn diese Gesetzesänderung – ja, es muss gesagt werden! – umfasst nämlich jene Menschen nicht, die genau während dieser Zeit, als diese Gesetzesänderung ausgearbeitet worden ist, ihre negativen Bescheide erhalten haben, nicht zum Höchstgericht gegangen sind und jetzt ihrer Verpflichtung zur freiwilligen Ausreise nachkommen. Da geht es vielleicht um zehn oder 15 Personen, die hätten also schon noch mit umfasst sein können. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.) Ich sage es jetzt ganz offen: Diese Leute sind für mich mit derselben Argumentation zu bewerten, die gerade schon mehrfach ausgeführt worden ist.

Was für mich immer noch fehlt, was für uns Grüne immer noch fehlt, was für andere Kollegen immer noch fehlt, ist, dass es diesen Menschen nach Abschluss ihrer Aus­bildung ermöglicht wird, einen Aufenthaltstitel in Österreich zu bekommen, weil es sinnvoll ist. Es ist absolut sinnvoll, dass Menschen, die hier bestens ausgebildet worden sind, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, die nicht Zuwandern müssen und so weiter, auch die Möglichkeit bekommen, weiter NettoeinzahlerInnen dieses Systems zu sein. In Deutschland gibt es das schon, es wurde ein Modell, das Drei-plus-zwei-Modell, entwickelt – das ist auch schon öfter angesprochen worden –, womit es Lehrlingen gestattet wird, sich nach Abschluss ihrer Ausbildung zwei weitere Jahre im Land aufzuhalten.

Wir als grüne Fraktion werden heute dieser Gesetzesänderung natürlich zustimmen, obwohl sie nicht hundertprozentig optimal für uns ist, aber zumindest endlich einen großen Missstand bereinigt. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ sowie der Bundesräte Gross und Schreuder.)

11.26

Vizepräsident Michael Wanner: Danke.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. Ich erteile es ihr.