Präsident Robert Seeber: Danke, Frau Minister.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Ölkesseleinbauverbotsgesetz.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfas­sungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu ertei­lenden Zustimmung des Bundesrates.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Da die achtwöchige Einspruchsfrist gemäß Art. 42 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz für den gegenständlichen Beschluss bereits abgelaufen ist, bringe ich nur noch den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, zur Abstimmung.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag, dem gegen­ständlichen Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2019 betreffend ein Ölkesseleinbauverbotsgesetz 2019 die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der gegen­ständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschluss­erfor­der­nisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.