1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewälti­gungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maß­nahmengesetz) erlassen sowie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrich­tung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsver­tragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (COVID-19 Gesetz) (396/A und 102 d.B. sowie 10287/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstäti­ge, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Bundesgesetz über die Berufs­reifeprüfung geändert werden (103 d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wird (104 d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (105 d.B.)

Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesord­nung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Blümel. Ich erteile ihm dieses.