21.02

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die gegenständliche Debatte umfasst mehrere Gesetze, ich greife exemplarisch eines heraus, das ich ein bisschen ausführen möchte, nämlich die mögliche Verschiebung des Nachweises aus dem Modul 1 der Integra­tions­vereinbarung. Da wird die Erfüllungspflicht bis 31. Oktober dieses Jahres verlän­gert. Das betrifft Drittstaatsangehörige, also Zugewanderte aus nicht EU-Staaten.

Ein Hauptteil davon ist der Nachweis von Sprachkenntnissen, in diesem Fall im Modul 1 auf A2-Niveau. Seit Wochen ist es nicht möglich, Kurse abzuhalten, seit Wochen ist es deswegen nicht möglich, diese zu besuchen, deshalb ist das eine wichtige und auch logische Änderung, die jetzt beschlossen werden wird. Die deutsche Sprache zu lernen, ist schließlich auch nicht das Einfachste auf der Welt.

Diese Maßnahme betrifft eine besonders vulnerable Gruppe. Es sind in einer relevan­ten Anzahl auch anerkannte Flüchtlinge darunter, die ja eine sehr schwierige Situation hinter sich haben und für die es natürlich eine große Herausforderung darstellt, jetzt auch eine doch schwierige Sprache zu lernen.

Das lenkt die Aufmerksamkeit auf eine in Österreich generell eigentlich sehr wichtige Gruppe, auch wenn darüber nicht immer sehr gern und offen diskutiert wird, nämlich die ZuwanderInnen. Eines ist klar: Österreich ist ein Zuwanderungsland und wir sehen das ganz klar als Bereicherung. Wirtschaftlich ist es ohnehin längst unverzichtbar, und Sie wissen sicher auch, dass wir gerade im so oft zitierten Wiederaufbau – dieses Vokabel wird nun wieder öfter bemüht – sehr, sehr vieles gerade den ZuwanderInnen zu verdanken haben. (Beifall bei den Grünen.)

Im Jahr 2018 wanderten nach Österreich knapp 147 000 Menschen zu, davon knapp 44 000 aus Drittstaaten, also das ist sehr wohl eine große und relevante Gruppe. Für viele von ihnen bedeutet diese zu beschließende Regelung wirklich eine Erleichterung, und, was dazukommt, sie fallen damit nicht um die staatliche Unterstützung für die Kurse um.

Gerade in Krisenzeiten wie diesen, in denen die Grenzen wieder weitgehend dicht gemacht werden – was ja im Sinne der Epidemiebekämpfung nachvollziehbar, aber natürlich auch sehr schmerzlich ist; das sage ich ganz offen, es ist bitter, die Grenzen zu zu haben und Soldaten an den Grenzen zu haben –, gerade in so einer Zeit spüren wir zunehmend, welche Probleme das bereitet – siehe nur beispielsweise die Dis­kussionen um ErntehelferInnen und PflegerInnen.

Es ist auch keine Neuigkeit, aber entgegen so mancher Stimmungsmache ist es auch Tatsache, dass die allermeisten, die einen regulären Aufenthaltsstatus haben, aus welchen Gründen auch immer sie zugewandert oder geflüchtet sind, willig und motiviert sind, ihren Beitrag zur Integration zu leisten. Ihnen sprechen wir von hier aus einen großen Dank aus: Bleibt dran! Alles Gute für die Prüfungen!

Wir unterstützen auch die anderen Teile dieses Paketes, Kollegin Neurauter hat das entsprechend ausgeführt. Ergänzen möchte ich noch, und das ist natürlich auch besonders wichtig: Sämtliche Regelungen oder Änderungen, die da jetzt beschlossen werden, sind selbstverständlich befristet und auf den Zusammenhang der Covid-19-Bekämpfung beschränkt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

21.06

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Schilchegger. Ich erteile es ihm.