Berichterstatterin Dipl.-Ing. Andrea Holzner: Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­marktservicegesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Robert Seeber: Danke für den Bericht.

Ich darf Frau Bundesminister Aschbacher sehr herzlich im Hohen Haus begrüßen. – Willkommen! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag.Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile dieses.