16.36

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Änderung des Biozidproduktegesetzes darf ich hier den Begriff Biozide kurz erklären, weil gerade im zuständigen Umweltausschuss die Biozidprodukte mit Pflanzenschutz­mitteln gleichgestellt wurden.

Im Wort Pflanzenschutzmittel steckt schon die Begrifflichkeit drin: Das sind chemische Stoffe, die zum Schutz der Pflanzen, wie zum Beispiel bei Pflanzenkrankheiten, in der Landwirtschaft eingesetzt werden.

Biozide sind Chemikalien aber auch Mikroorganismen, die im nichtagrarischen Bereich verwendet werden. Sie werden beispielsweise zur Bekämpfung von Schädlingen wie Nagetieren eingesetzt, im Besonderen in der Lagerhaltung, als Holzschutzmittel, aber auch als Desinfektionsmittel in der Medizin und darüber hinaus. Wir verwenden sie ganz aktuell tagtäglich einige Male zum Schutz vor der Übertragung von Krankheitserregern.

Kurz zusammengefasst: Pflanzenschutzmittel dienen dem Schutz der Pflanzen und Bio­zide schützen im weiteren Sinne Produkte und die Gesundheit des Menschen.

Die Anwendung beider erfordert aber ein Mindestmaß an Wissen und Sachkunde, näm­lich darüber, wann, wo und wie diese eingesetzt werden können und dürfen, aber auch darüber, wann eine Anwendung vermieden werden kann, damit Gefahren durch die An­wendung für Mensch und Tier ausgeschlossen werden können.

Wann besteht jetzt eine Notwendigkeit des Einsatzes von Biozidprodukten? – Ich nenne dazu einige Beispiele: im Besonderen im Bereich der Lebensmittellagerung und ‑verar­beitung, denn dort ist die Gefahr der Ausbreitung von Schädlingen, Keimen und Toxinen sehr groß. Die Lebensmittel sind dann ungenießbar, für den Menschen gefährlich, dürfen somit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden und müssen vernichtet werden.

Ein weiteres ganz aktuelles Beispiel: Ebenso notwendig sind die Desinfektionsmittel. Diese spielen in der medizinischen Versorgung eine lebenswichtige Rolle und dürfen in der Vorsorge mittlerweile in keinem Haushalt und in öffentlichen Räumen mehr fehlen und sind auch in der täglichen Anwendung nicht mehr wegzudenken.

Nun zur inhaltlichen Änderung des Biozidproduktegesetzes, da möchte ich einige Maß­nahmen herausgreifen:

Vorgesehen ist die Etablierung von Risikominderungsmaßnahmen in Form einer Grund­lage für die Leitlinien zur sachgemäßen Anwendung und einer Verordnungsermächti­gung für bestimmte Produktarten, in der die Sachkunde des Händlers und des Anwen­ders durch ein sogenanntes Bescheinigungssystem geregelt werden kann.

Beim Inverkehrbringen und Anwenden von Pflanzenschutzmitteln ist ein Nachweis der Sachkunde, ein sogenannter Sachkundenachweis, bereits erforderlich. Dieser Nachweis erfordert einschlägige Kurse und Schulungen, in denen die Sachkunde erworben werden kann. Wichtig ist aus meiner Sicht, zu betonen, dass für Händler und Landwirte, die be­reits über die Sachkunde, den Nachweis und den Ausweis hinsichtlich Pflanzenschutz­mittel verfügen, die Schulungsinhalte so angepasst werden, dass eine übergreifende Anerkennung der Sachkunde auch für Biozidprodukte möglich ist und keine zusätzlichen Kosten für diese entstehen.

Weiters soll es eine jährliche Valorisierung der Gebühren für die Bewertungen und Zulassungen geben, um auch in Zukunft eine effiziente und fachlich kompetente Bear­beitung von Anträgen zu garantieren.

Weiters sind auch eine Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen und eine Anpas­sung der Bezeichnung der zuständigen Bundesministerien notwendig.

Zusammenfassend gesehen ist die Novellierung des Biozidproduktegesetzes ein wich­tiger Schritt zur Entbürokratisierung, zum Erhalt der Kostenwahrheit durch die Gebühren­anpassung und sie soll Erleichterungen hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennungen bringen.

Abschließend ist mir wichtig zu sagen: Biozidprodukte sollen so wenig wie möglich, aber so viel wie notwendig eingesetzt werden können. Das Abwägen der Notwendigkeit erfor­dert aber die Sachkunde des Anwenders – und das zum Wohl und Schutz des Men­schen. Das sollte dabei im Vordergrund stehen. Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

16.41

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Novak. – Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.