Präsident Robert Seeber: Ich gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Entschließungsantrag bei 55 abgegebenen Stimmen 29 „Ja“-Stimmen und 26 „Nein“-Stimmen.
Der gegenständliche Antrag ist somit angenommen. (305/E-BR/2020) (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)
Mit „Ja“ stimmten die BundesrätInnen:
Bernard;
Dim;
Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;
Hahn;
Kahofer, Kaske, Kovacs;
Lancaster, Leinfellner;
Mühlwerth;
Novak;
Ofner;
Prischl;
Reisinger, Riepl;
Saurer, Schachner, Schartel, Schennach, Schererbauer, Schumann, Spanring, Steiner, Steiner-Wieser;
Wanner;
Zaggl.
Mit „Nein“ stimmten die BundesrätInnen:
Auer;
Bader, Buchmann;
Eder, Eder-Gitschthaler;
Gfrerer, Gross;
Hauschildt-Buschberger, Hirczy, Holzner;
Kaltenegger, Köck, Kornhäusl;
Lackner;
Mattersberger, Miesenberger;
Neurauter;
Preineder;
Raggl, Ringer;
Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Seeber;
Zeidler-Beck, Zwazl.
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Präsident Robert Seeber: Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.