18.50

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Ministerin! Zweifelsfrei ist die Digitalisierung einer der großen Megatrends in diesem Jahrhundert. Mit Sicherheit kann es sich keine Volkswirtschaft leisten, da nicht entsprechend mit dabei zu sein.

Gerade in Coronazeiten hat sich gezeigt, welche Chancen zum Beispiel in einer leis­tungs­fähigen Kommunikationsinfrastruktur liegen. Mir ist es auch so gegangen. Ich habe auch meine Zweifel an der Funktionsfähigkeit, der Brauchbarkeit von Videokonferenzen gehabt, und in der Coronazeit habe ich täglich mehrere Videokonferenzen gehabt. Ich muss heute sagen: Es geht sehr, sehr viel. Ich hoffe, dass das ein Beispiel ist, das bleibt, jedenfalls zum Teil. Was sich aber auch gezeigt hat: Es funktioniert nur, wenn die Struktur entsprechend leistungsfähig ist.

Österreich hat sich im Regierungsprogramm sehr ambitionierte Ziele gesetzt, was die Digitalisierung betrifft, hat eine Reihe von Strategien festgehalten, zum Beispiel eine bezüglich einer Vorreiterrolle bei 5G, eine forcierte Breitbandstrategie. Letzteres – das debattieren wir hier ja immer wieder – bietet große Chancen gerade auch für Räume, die außerhalb von Ballungsräumen liegen.

Auch die Europäische Kommission hat im Vorschlag für das Recoveryprogramm, das hoffentlich diese Woche noch beschlossen wird, nicht umsonst der Digitalisierung einen großen Stellenwert eingeräumt.

Wie bekannt hätte die Frequenzauktion für den Ausbau der neuen 5G-Technologie bereits im April stattfinden sollen. Sie wurde jetzt aufgrund der Coronakrise auf August verschoben, doch es kam nicht nur zu einer zeitlichen Verschiebung, sondern es sind auch für die betroffenen Unternehmen wirtschaftliche Unsicherheiten entstanden.

Genau dem trägt jetzt der vorliegende Vorschlag für eine Änderung des Tele­kom­munikationsgesetzes doppelt Rechnung: Einerseits soll die Finanzierung für die Anbieter oder Betreiber erleichtert werden – so soll der Ausbau forciert werden. Auf der anderen Seite ist der zweite Nutzen, der eintreten sollte – das ist natürlich ein legitimes Ansin­nen –, dass der Staat die entsprechende Lizenz möglichst ertragreich verkauft.

Konkret geht es eigentlich im Kern um eine Bestimmung, dass die Möglichkeit ge­schaffen wird, bei den Auktionen Ratenzahlungsmöglichkeiten zu gewähren oder die Angebote zu stunden. Bedingung ist, dass man mindestens 50 Millionen Euro handelt. Das ist eigentlich eh schon der Kern der Sache. Das ist eine vernünftige Geschichte.

Wiewohl das jetzt nicht der Rahmen für eine Grundsatzdebatte zur Digitalisierung ist, möchte ich kurz zwei Anmerkungen machen, die ich doch wichtig finde: Die eine betrifft die mit der Digitalisierung zusammenhängenden Befürchtungen, etwa was die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf Arbeitsplätze betrifft. Das, finden wir, ist wirklich sehr ernst zu nehmen und wird meiner Ansicht nach mit Sicherheit früher oder später zu intensiven Diskussionen über die Qualifizierung von ArbeitnehmerInnen führen, über die Verteilung von Arbeit und natürlich vor allem auch über die Frage, wie wir in Zukunft staatliche Leistungen finanzieren. Wenn das weniger über Arbeit der Fall sein können wird, wovon auszugehen ist, wird das irgendwie auf andere Art und Weise gemacht werden müssen. Die Debatte steht an und ist auch sicher sehr spannend und auf jeden Fall zu führen.

Eine zweite Sache, die ich noch anschneiden möchte: Es machen sich auch viele Men­schen Sorgen über potenzielle gesundheitliche Auswirkungen des 5G-Ausbaus. Das kann man jetzt so oder so sehen, aber das ist nun einmal da. Wir finden, dass dieser Frage mit Aufklärung, evidenzbasiert, auf wissenschaftlicher Basis zu begegnen ist. Insofern ist es eine wichtige Botschaft, die ich noch anbringen möchte, dass im Regie­rungsprogramm festgeschrieben ist, dass eine Technikfolgenabschätzung zu 5G-Mobil­funk im Hinblick auf die Gesundheit durchgeführt werden soll. Insofern bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzesvorschlag, also darum, keinen Einspruch zu erheben. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.54

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Marlene Zeidler-Beck. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.