20.02

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsi­dentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte Zuseherin­nen und Zuseher via Livestream! Der Mensch ist, was er isst. Noch nie war es uns Konsumenten wichtiger als in dieser Zeit, dass wir heimische und hochwertige Lebens­mittel kaufen können. Das Bekenntnis dazu ist momentan ein sehr deutliches, und es ist in den letzten Monaten stark gewachsen.

Was sich dann leider oft auf den Tellern wiederfindet, ist nicht mehr ganz dasselbe. Oftmals entscheidet der Preis, welches Produkt schlussendlich im Einkaufswagen oder am Teller landet. Daher ist es wichtig und notwendig, das Vertrauen des Konsumenten wiederzuerlangen und darum zu werben. Dabei spielen Transparenz, Nachvollzieh­barkeit und Herkunftskennzeichnung der Rohstoffe eine große Rolle.

Das beginnt bereits bei den Futtermitteln. In erster Linie müssen Futtermittel, die in den Trögen unserer Tiere landen, nachvollziehbar und hochwertig sein. Der vorliegende Entwurf beinhaltet im wesentlichen Anpassungen im Bereich der amtlichen Futtermit­telkontrolle aufgrund der EU-Kontrollverordnung an das EU-Recht. In Österreich wird die amtliche Futtermittelkontrolle bei den industriellen und gewerblichen Betrieben durch das Baes, das Bundesamt für Ernährungssicherheit, durchgeführt. Die Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt durch Landesbehörden im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung.

In der Vergangenheit wurden die Kontrollen papiermäßig abgewickelt, und das ist einfach nicht mehr ganz zeitgemäß. Im Sinne einer effizienten Vollziehung ist die Digitali­sierung der Kontrollen ein notwendiger Schritt für die Bundesverwaltung. Bereits bei der Dateneingabe vor Ort sollen die Daten aus dem VIS, dem Veterinärinformationssystem, übernommen werden können.

Anwenderfreundliche Programme mit gleichen Qualitätsstandards, die digitale Übermitt­lung an die Landwirte sowie die Übernahme der Kontrolldaten in diverse Datenbanken und die Übermittlung an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit zum Zwecke der Probenuntersuchung sollen dabei umgesetzt werden.

Diese Änderungen bringen im Wesentlichen keine praktischen Änderungen bei den Vollzugs- und Überwachungstätigkeiten mit sich. Sie sind aber wichtig, damit diese Tätigkeiten von den amtlichen Kontrollorganen weiterhin in bewährter Art und Weise durchgeführt werden können.

Bei der Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes soll das auf Basis einer Verordnung geltende EU-Recht mit entsprechenden Begleitvorschriften ebenfalls verankert werden. Diese unmittelbar anwendbare Verordnung der EU regelt neben den amtlichen Kontrol­len auch den Bereich der Vollzugs- und Überwachungsmaßnahmen des Inverkehr­brin­gens von Pflanzenschutzmitteln. Wichtig ist dabei, dass mit diesen Novellen bestehende Kontrolldaten verknüpft werden können und die Grundlage dafür geschaffen wird, dass künftig der Weg der Lebensmittel besser darstellbar und nachvollziehbar ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sehen, wird die Sicherheit und Transparenz unserer Lebensmittel auf moderne Beine gestellt, und der Konsument darf zu Recht Vertrauen in unsere heimischen Lebensmittel haben.

Ich möchte kurz auf den wahrscheinlich noch einlangenden Antrag der Freiheitlichen Partei zur Glyphosatkennzeichnung eingehen. Meiner Meinung nach ist das ein popu­listischer Antrag. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie wissen ganz genau, eine Gly­phosatkennzeichnung von Lebensmitteln ist im Besonderen für Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern absolut nicht hilfreich.

Sie wissen ganz genau, unsere Landwirtschaft produziert nach höchsten Standards, und die Anwendung von Glyphosat auf Pflanzen und Produkte, die in die Lebensmittelkette kommen, ist in Österreich nicht zulässig. Wenn also, wie Sie sagen, Glyphosat im Körper eines Menschen nachgewiesen wird, dann nicht durch den Genuss von heimischen Lebensmitteln. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher ist für uns auch klar, wir brauchen nur eine Kennzeichnung, nämlich die Her­kunfts­kennzeichnung. Gerade in dieser Krise wird deutlich, wie wichtig die Versor­gungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln ist. Der Konsument will wissen, welche Lebensmittel auf seinem Teller landen und woher sie kommen, und er hat auch das Recht dazu.

Nutzen wir die aktuelle Chance – ich sage: die Coronachance! Die Herkunftskenn­zeich­nung ist ein Gebot der Stunde. Sie ist für uns alle ein Gewinn, für uns als Konsumenten, für die Bäuerinnen und Bauern, für die heimische Wirtschaft, für die Natur, für die Tiere, für die Pflanzen, für die Umwelt, und wir gemeinsam schonen damit das Klima. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.08

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Eva Prischl. – Bitte.