14.57

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zu­schauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Das Grundbuch hat in Österreich eine lange Tradition. Es ist eine Erfolgsgeschichte und ein wesentliches Instrument zur Schaffung und zum Erhalt von Publizität und Rechtssicherheit. Es ist ein öffentliches Register, welches ein zentrales Element unseres Rechtsstaates bildet und für die Bür­gerinnen und Bürger ebenso wichtig ist wie für den gesamten Wirtschaftsstandort. Ich denke, dass wir in Österreich zu Recht stolz auf unser Grundbuch und die entsprechen­den Regelungen sein können.

In diesem Bereich moderne, zeitgemäße und praxisnahe Lösungen zu haben, die im Einklang mit der notwendigen hohen Rechtssicherheit stehen, ist aus meiner Sicht un­umgänglich. Ich möchte die Vorlage ausdrücklich loben, da wir mit den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen einen weiteren Schritt in diese Richtung machen. Es wurden Probleme in der praktischen Umsetzung erkannt, adressiert und Anpassungen vorge­nommen sowie einige bürokratische Erleichterungen geschaffen.

Ein Aspekt, den ich im Zusammenhang mit dieser Novelle besonders hervorheben möch­te, ist, dass durch die Vorlage die Digitalisierung und Automatisierung vorangetrieben werden. Die Förderung der Digitalisierung von Geschäftsprozessen der Behörden ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, aber auch aller Wirtschaftsteilnehmer und eine Notwen­digkeit. Es geht darum, in der heute immer mehr digitalisierten Welt notwendige Schritte zur Verfahrensvereinfachung und ‑beschleunigung zu setzen. Dieses Ziel stellt einen Schwerpunkt der Regierungsarbeit dar und wird in Österreich konsequent vorangetrieben.

Die Bestimmungen zum Grundbuch wurden bereits in der Vergangenheit in diesem Sin­ne angepasst und zukunftsfit gemacht. Die gegenständliche Vorlage ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg. In den letzten Jahren konnten in diesem Bereich große Erfolge in Richtung Digitalisierung erzielt werden. Aufgrund der verbliebenen Medienbrüche, vor allem im Bereich der klassischen Papierrangordnungen mit ihrer Bindung an den Papier­beschluss, müssen aber nach wie vor viele Anträge auch in analoger Form verfasst und bearbeitet werden. Die Treuhänderrangordnung ist ein wesentlicher Teil, der dazu bei­trägt, dass die Prozesse wesentlich automatisierter ablaufen. Ein Hauptziel dieser Novel­le ist die Stärkung der Treuhänderrangordnung. Sie soll praktikabler ausgestaltet wer­den, sodass die Vorteile dieser Rangordnung überwiegen und die Papierrangordnung weiter zurückgedrängt wird.

Vorgesehen sind auch weitere Anpassungen, etwa in den Bereichen Antragstellung und Zustellung. Bei der Zustellung der Dokumente gibt es eine große Erleichterung, und zwar reicht in Zukunft die Zustellung nur an den Vertreter. Notaren und Rechtsanwälten kann man die Dokumente immer elektronisch zustellen, Privatpersonen jedoch nicht. Die Ver­treter leiten die Dokumente dann an die Vertretenen weiter und können ihnen den Sach­verhalt dann auch gleich erklären. Bei unterschiedlichen Zustellungsmethoden, das heißt, an den Vertreter elektronisch und an den Vertretenen postalisch, wären außerdem unterschiedliche Rechtsmittelfristen die Folge. Diese Änderung ist daher nicht nur eine Erleichterung, sondern sie macht auch wegen der Rechtsmittelfristen Sinn.

Es werden mit der Novelle außerdem Unsicherheiten beseitigt, wie beispielsweise die Frage, was passiert, wenn Notare oder Rechtsanwälte, die als Treuhänder tätig sind, versterben oder ihre Berufsberechtigungen verlieren. In so einem Fall soll der für einen Notar bestimmte Notariatssubstitut oder der für einen Rechtsanwalt bestellte Kammer­kommissär die Rangordnung unkompliziert ausnützen können.

Ein Punkt, den ich besonders hervorheben möchte, ist die Neuregelung in § 10 Abs. 3 des Grundbuchsumstellungsgesetzes. Die Regelung, wonach die Vorlage einer Original­urkunde unterbleiben kann, wenn auf den Originaldatensatz eines inländischen öffentlichen und digital geführten Registers verwiesen wird, stellt für mich ein schönes Beispiel für eine Entbürokratisierung dar. Aus Sicht der Rechtsunterworfenen ist diese Regelung sehr zu begrüßen. Neben der erwähnten Erleichterung wird damit zudem erreicht, dass im Grundbuchverfahren aufgrund aktueller Daten entschieden wird.

Zusammenfassend zielt die Vorlage also darauf ab, das Grundbuch effizienter und digi­taler zu machen und Bedürfnissen aus der praktischen Handhabung nachzukommen. Die Vorlage ist durchwegs zu begrüßen, weshalb ich der Vorlage auch meine Zustim­mung erteilen werde. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.03

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Vizepräsidentin Mag.a Elisabeth Grossmann. – Liebe Frau Vizepräsidentin, ich erteile es dir.