15.04

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Werte Frau Minister! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Mit diesem kurzen Redebeitrag habe ich jetzt nicht gerechnet. Ich habe mir gedacht, ich habe noch ein bisschen Zeit.

Vorweg entschuldige ich mich gleich einmal bei Ihnen, dass ich heute etwas leger hier stehe. Ich habe mir gedacht, wenn zwei Plenartage hintereinander sind und der ORF es nicht einmal wert findet, dass man auch nur einen Halbtag überträgt, dann kann ich auch ohne Krawatte dastehen. Ich habe mir dann auch gedacht: Okay, warum macht der ORF das? Vielleicht ist es so, dass auf ORF III wirklich etwas Spannendes läuft? – Ja, tat­sächlich, von 9 bis 12 Uhr laufen vier Folgen von „Soko Kitzbühel“. Das hat wahrschein­lich eine höhere Einschaltquote als wir, das gebe ich zu (Bundesrätin Schumann: Nein!), aber es wäre vielleicht nicht schlecht, auch ein bisschen dem Bildungsauftrag nachzu­kommen und auch einmal die Sitzungen aus dem Bundesrat zu übertragen. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)

So viel zur Wertschätzung des ORF uns gegenüber. Ich möchte aber auch noch etwas Zweites ansprechen. Es war jetzt doch einige Zeit Herr Minister Faßmann hier. Auch da möchte ich von Wertschätzung sprechen, aber in die andere Richtung. Auch wenn ich inhaltlich nicht immer seiner Meinung bin, möchte ich schon anmerken: Wenn ein Mi­nister hier sitzt und sich wirklich über Stunden anhört, was teilweise an Kritik aus der Opposition kommt, das aufnimmt und darauf auch zumindest repliziert – ob er es dann mitnimmt oder nicht, ist eine andere Geschichte –, wirklich hier sitzt und aufpasst, zeugt das von Wertschätzung. Dafür danke ich Herrn Minister Faßmann. Das ist nämlich bei dieser Regierung leider nicht selbstverständlich. (Beifall bei FPÖ und SPÖ. – Bundesrat Rösch – in Richtung ÖVP –: Jetzt gibt es einmal Lob, und ihr klatscht nicht!)

Vorweg: Wir werden der Grundbuchs-Novelle natürlich zustimmen, weil die Ausgestal­tung dieser Treuhänderrangordnung in Wahrheit eine Anpassung an die Praxis darstellt. Das Gesetz wird somit praktikabler. Ich erkläre es jetzt auch nicht genauer, denn das ist ja schon teilweise durch meine Vorredner passiert.

Etwas möchte ich aber schon erwähnen, und zwar wenn es um die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch beziehungsweise auf einer Rangordnungs­erklärung durch einen Notar geht, dessen Bestellung eben dann nicht mehr dem entge­gensteht, dass er unterschreiben darf. Das ist nämlich etwas, was unser Nationalratsab­geordneter Volker Reifenberger noch in einer Nacht-und-Nebel-Aktion als Abänderungs­antrag eingebracht hat. Das wurde dann zu einem Allparteienantrag und konnte somit auch in das Gesetz mit einfließen. – Vielen Dank dafür! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das Grundbuch ist den Österreichern seit jeher lieb und teuer, lieb und teuer im wahrsten Sinne dieser beiden Worte, denn das Grundbuch ist historisch gesehen natürlich eine Erfolgsgeschichte. Unter Kaiserin Maria Theresia gab es 1770 die ersten Grundbücher. Das waren wirklich dicke Schwarten, in Leder eingebunden. Da waren handschriftliche Aufzeichnungen drin. Heute ist man ein bisschen weiter, es wird elektronisch und inzwischen bei Gericht geführt. (Bundesrat Pisec: Papier hält ewig!)

Lieb ist uns das Grundbuch vor allem, weil es für uns einen Faktor der Sicherheit dar­stellt, wo jedermann nachlesen kann, wem was gehört oder auch wie etwas belastet ist. Somit wird mit dem Grundbuch auch, kann man sagen, Täuschung oder Betrug hintan­gehalten oder zumindest erschwert. Das ist auch gleichzeitig ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort Österreich, weil man eben hier mit dem Grundbuch eine gewisse Form der Verlässlichkeit hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie gesagt, es ist den Österreichern lieb und teuer. Teuer ist es deshalb, weil das Grund­buch eigentlich die größte Einnahmequelle der Justiz darstellt. Die Grundbuchsgebühr soll eigentlich – wie das Wort es ja aussagt – eine Gebühr sein, und eine Gebühr soll immer kostendeckend sein. Von kostendeckend sind wir bei diesen Gebühren allerdings weit weg, es kann schon lange nicht mehr von kostendeckend die Rede sein.

Für die Eintragung eines Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch, also der soge­nannten Verbücherung, wird eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises fällig. Wenn Sie dieses Kaufobjekt jetzt zum Beispiel mit einer Hypothek belasten, dann wird für den Teil, den Sie belasten, sprich das Pfandrecht, 1,2 Prozent dieses Wertes noch einmal fällig. Hinzu kommen dann noch – das ist dann eher weniger – einmal 44 beziehungswei­se 62 Euro, je nachdem, ob die Antragstellung im elektronischen Rechtsverkehr erfolgt oder nicht. Stellen Sie sich einmal vor, Sie kaufen sich eine Wohnung oder ein Haus mit einem Wert von 300 000 Euro – ich denke, das ist in der heutigen Zeit realistisch –, dann zahlen Sie alleine für die Verbücherung dieses Hauses 3 300 Euro.

Wenn Sie jetzt davon 200 000 Euro bei einer Bank aufnehmen, dann zahlen Sie für diese 200 000 Euro 1,2 Prozent, das sind noch einmal 2 400 Euro, die dazukommen. Das heißt, für ein Haus oder eine Wohnung um 300 000 Euro zahlen Sie 5 700 Euro an Grund­buchsgebühren.

Das heißt – diese Zahlen habe ich jetzt nicht gesichert, aber ich denke, das dürfte so ziemlich stimmen; vielleicht kann mir das die Frau Minister dann bestätigen –, im Jahr 2019 gab es bei der Justiz deshalb Einnahmen von knapp 760 Millionen Euro allein aus Grundbuchsgebühren. Hut ab!, das ist kein kleiner Betrag.

Meine Damen und Herren von der Regierung, allen voran Frau Justizminister, das ist etwas, das dringendst reformiert gehört, denn diese Abzocke – das ist eine Abzocke! – gehört abgestellt. Aus dieser versteckten Steuer gehört wieder das gemacht, was es ist, nämlich eine Gebühr – eine leistbare Gebühr für unsere Landsleute. (Beifall bei der FPÖ.)

15.10

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.