19.23

Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ärztegesetz-Novelle 2020: Was steckt dahinter? Was ist gemeint? – Meine Vorrednerin hat die wesentlichen Punkte bereits genannt. Es geht um die Ärzteliste. Ich gehe davon aus, dass eigentlich die wenigsten wissen, was die Ärzteliste ist, geschweige denn, dass es eine Ärzteliste gibt. Das ist ja auch etwas, was sich jetzt mit dieser Gesetzesnovelle ändern soll. Was ist die Ärzteliste? – Sie ist – das sagt der Name – eine Liste, in die sich jeder promovierte Mediziner, der in Österreich arbeiten will, eintragen lassen muss. Andernfalls hat er keine Arbeitsberechtigung.

Wenn ich daran zurückdenke, fühle ich mich jetzt fast elf, zwölf Jahre zurückversetzt: Frisch von der Uni kommend ist man zu seiner Landesärztekammer gegangen und hat sich voller Stolz in diese Ärzteliste eintragen lassen – dann hat man sich gleich noch ein bisschen erwachsener gefühlt. Das war bisher die gelebte Praxis. Die Österreichische Ärztekammer hat diese Liste geführt und hat die Aufgabe an ihre Landesärztekammern delegiert, bis ein Kollege gekommen ist, der das beanstandet hat, beeinsprucht hat, und der VfGH zu dem Entscheid gekommen ist, dass das nicht rechtens ist.

Verehrte Damen und Herren, Sie können sich jetzt vorstellen, wie das ist. Da gibt es Aufruhr bei der Standesvertretung, bei sämtlichen Stakeholdern. Letzten Endes aber tun wir heute nichts anderes mit diesem Beschluss, der – davon gehe ich aus, das hoffe ich – einstimmig gefällt wird, als dass wir die Eins-zu-eins-Umsetzung dieses VfGH-Er­kenntnisses beschließen.

Was bedeutet das jetzt konkret? – In Zukunft ist das Bundesministerium für die Führung der Ärzteliste verantwortlich. Es könnte es der Österreichischen Ärztekammer übertra­gen, hat aber entschieden – und das ist rechtens und in Ordnung –, die Verordnung selbst durchzuführen. In dieser Novelle gibt es aber noch einen Termin, das ist der 30.6.2021. Bis dahin, so hat man sich committet – das war ein Kompromiss der Bundes­länder, der Stakeholder mit dem Ministerium –, wird die bisher gelebte Praxis über die Landesärztekammer weitergeführt werden, außer es würde heute der Bundesrat anders entscheiden oder es würden sich die Bundesländer nach dem heutigen Entscheid in den nächsten Wochen anders entscheiden. Dann würde es nämlich so ausschauen, dass unsere Medizinerinnen und Mediziner bereits mit 1. September 2020 zu ihren Bezirks­hauptmannschaften oder zum Magistrat gehen müssten.

Das war das Technokratische; kommen wir vielleicht noch kurz dazu – denn das ist auch wichtig für uns als Länderkammer –, was die Vorteile sind!

Vorteil eins – die Kollegin vor mir hat es bereits erwähnt –: Wir schaffen damit Transpa­renz. Jede Österreicherin, jeder Österreicher kann in Zukunft einsehen, wo welcher Arzt tätig ist, welche Qualifikationen er hat. Das ist etwas, was absolut richtig und unterstüt­zenswert ist.

Vorteil Nummer zwei: Man schafft damit eine gewisse Möglichkeit der Gesundheitspla­nung, vor allem im Regionalbereich, indem ich als Bundesland, als Landesgesundheits­fonds Einsicht habe und sehe, in welcher Region ich möglicherweise einen Mangel an Hausärzten, an diversen Fachärzten et cetera habe. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden.

Auch ich möchte, bevor ich jetzt zum Ende komme, etwas erwähnen, weil es am Diens­tag im Ausschuss thematisiert wurde – ich schaue bewusst in die Reihen der Opposi­tion –: Ja, wir haben diese Sorge natürlich gehört, und nein, da trennt uns gar nichts bei dieser Sorge um die zukünftige hausärztliche Versorgung, um die wohnortnahe fachärzt­liche Versorgung. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir da ganz vehement dranbleiben, dass wir hier in Zukunft verschiedene Wege der Versorgung beschreiten werden. Ich sage immer, die Versorgung der Zukunft liegt in der Vielfalt. Ich denke, dass wir mit ganzer Kraft in den nächsten Monaten und Jahren ans Werk gehen müssen, um für unsere Österreicherinnen und Österreicher auch in den nächsten Jahren und Jahrzehn­ten die beste Versorgung zu gewährleisten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich wünsche Ihnen einen erholsamen Sommer nach diesem Halbjahr in dieser Form, das sicherlich in die Geschichte eingehen wird – ich glaube, das kann man mit Fug und Recht behaupten. Bleiben Sie gesund! Ein steiri­sches Glückauf! (Allgemeiner Beifall.)

19.29

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich darf nun Herrn Bundesrat Ingo Appé das Wort erteilen. – Bitte.