Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Der von Bundesrat Rudolf Kaske, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Einführung einer Maskenpause“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit ge­schlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Septem­ber 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Tuber­kulosegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Sep­tember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Mehrheit oder gar Stimmeneinhelligkeit fest. Oder gibt es Gegenstimmen? – Nein, sehe ich nicht. (Bundesrätin Mühlwerth: Nein, wir wissen schon, was wir tun!) – Es hätte ja sein können, dass ich eine Hand übersehen habe. (Ruf bei der ÖVP: Die kennt euch!) Der Antrag ist somit einstimmig angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Rudolf Kaske, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Einführung einer Maskenpause“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dieser Antrag bleibt in der Minderheit und ist somit abgelehnt.