Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Ich danke für den Bericht.

Ich darf nun Herrn Bundesrat Christoph Steiner um seinen Redebeitrag bitten. – Bitte, Herr Kollege.