15.59

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsi­dentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren via Livestream! Als freiheitlicher Bundesrat begrüße ich den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird. Intelligente Energiepolitik schafft neue Arbeitsplätze, belebt die Region und schützt unsere Umwelt.

Uns Freiheitlichen war es immer wichtig und wird es immer wichtig sein, im Sinne der Bevölkerung unser wunderschönes Heimatland zu erhalten, und wir sehen es als unsere Aufgabe, für die zukünftigen Generationen Umwelt- und Klimapolitik mit Hausverstand sozial verträglich umzusetzen.

Wie bereits in meiner Rede am 14. Jänner 2020 zum Thema Unzulässigkeit der Aufstel­lung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten erwähnt, sind in Österreich nach wie vor rund 600 000 Ölkessel eingebaut, und jährlich werden mehrere Milliarden Euro an die Ölstaaten bezahlt, um diese Kessel befeuern zu können. Allein im vergangenen Winter wurden 1,3 Millionen Tonnen Heizöl verfeuert. Es war richtig, vor einiger Zeit den Raus-aus-dem-Öl-Bonus ins Leben zu rufen, getreu unserem Motto, Anreize zu schaffen. Es ist uns Freiheitlichen aber auch sehr wichtig, dass der Umstieg auf ein erneuerbares Energiesystem keine Einschränkung für die Versorgungssicherheit bedeutet und nicht auf die Wirtschaftlichkeit vergessen wird, unser Wirtschaftsstandort gestärkt wird und somit Arbeitsplätze gesichert und zusätzlich geschaffen werden.

Als noch verbesserungswürdig – auch darauf wurde meinerseits bereits im Ausschuss hingewiesen – finde ich, dass im vorliegenden Umweltförderungsgesetz leider nicht enthalten ist, dass kleinere, kostengünstige Umbauten, um bestehende Ölkesselanlagen mit alternativen Energiebetriebsstoffen betreiben zu können, gefördert werden. So könnten wir bestehende Anlagen schnellstmöglich auf Nullemissionsanlagen umbauen. Die alternativen Energiebetriebsstoffe basieren auf den Ressourcen der Region und binden die Landwirte und das Gewerbe bei der Anwendung sowie der Erzeugung mit ein.

Im ersten Schritt ist der Zusagerahmen im Umweltförderungsgesetz für die Sanie­rungsoffensive 2021 und 2022 mit 650 Millionen Euro festgesetzt. Dabei sollen 400 Mil­lionen Euro für die Förderung der Umstellung auf klimafreundliche Heizungssysteme sowie 250 Millionen Euro für die Förderung der klassischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden eingesetzt werden.

Zum Thema Unterstützungsvolumen für einkommensschwache Haushalte zur Abfe­de­rung von Mehrbelastungen: Es ist geplant, dass durch Finanzierungsformen des Ener­giecontracting erhebliche Investitionsimpulse gesetzt werden, wenn die öffentliche Hand das ganz oder teilweise abfedert. Für die öffentliche Hand kann mit relativ geringfügigem Budgetaufwand ein erheblicher Hebeleffekt bewirkt werden. Um das Potenzial dieser Förderungsform nutzen zu können, soll in den Jahren 2021 und 2022 jeweils ein Haftungsrahmen des Bundes in Höhe eines Barwertes von 50 Millionen Euro für die Förderung der Finanzierung des Contracting eingerichtet werden.

Den Entschließungsantrag der Bundesräte Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „soziale Treffsicherheit bei Thermischer Sanierung und Heizungstausch garantieren“, in dem jedenfalls eine klare und nachvollziehbare Definition einkommens­schwacher Haushalte, die Schaffung eines transparenten Modus der Mittelzuteilung an die Länder und eine Evaluierung der Maßnahme nach einem Jahr verlangt wird, werden wir Freiheitlichen, weil wir unser Herz am richtigen Fleck haben, als soziale Heimatpartei natürlich unterstützen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Novak.)

Zusammengefasst sehen wir Freiheitlichen die Änderungsvorschläge für das Umwelt­förderungsgesetz überwiegend positiv, daher werden wir Freiheitlichen keinen Ein­spruch gegen den Beschluss des Nationalrates erheben. (Beifall bei der FPÖ.)

16.03

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Das ist sich jetzt wunderbar aus­ge­gangen.

Ich frage noch einmal, ob der Herr Minister schon eingetroffen ist, denn um 16 Uhr hätte eigentlich der Aufruf der Dringlichen Anfrage zu erfolgen. – Nein. Dann erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Magnus Brunner das Wort. – Bitte.