16.13

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor der Coronakrise war die Welt natür­lich eine andere, und von dieser Coronakrise sind nicht nur Menschen aller Bevölke­rungs­schichten betroffen, sondern natürlich auch alle Gebietskörperschaften. Daraus resultiert natürlich, dass es Mindereinnahmen in allen Bereichen gibt: bei Bund, Ländern und Gemeinden.

Um Österreich bestmöglich durch diese herausfordernde Zeit bringen zu können, folgen wir bei allen unseren Hilfsmaßnahmen denselben Grundsätzen: Priorität haben erstens die Rettung von Menschenleben, die Rettung von Arbeitsplätzen, die Sicherung von Unter­nehmen und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie darüber hinaus die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Genau das machen wir auch mit dem Gemeindepaket, das 1 Milliarde Euro umfasst und in dem der Bund bis zu 50 Prozent der Investitionen übernimmt, um vor Ort Direktinvestitionen und Wertschöpfungen zu sichern.

Die prognostizierte Reduktion der Ertragsanteile des Bundes für die Gemeinden wird genau in diesem Bereich sein, bisher sind es etwa 630 Millionen Euro. Da sehen Sie, dass wir mit dieser einen Milliarde fast zu 100 Prozent den errechneten Entfall der Ertragsanteile des Bundes für die Gemeinden kompensieren.

Dieses Paket ist in Anlehnung an das letzte kommunale Investitionsprogramm 2017 entstanden, das ja auch mit der SPÖ ausverhandelt worden ist. Gegenüber dem Vorgän­gerpaket haben wir aber massive Ausweitungen vorgenommen. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für Projekte, die im Zeitraum von 1. Juni 2020 bis 31. De­zember 2021 begonnen wurden (Zwischenrufe bei der SPÖ) oder bereits ab 1. Juni 2019 begonnen wurden, wenn die Finanzierung aufgrund der Mindereinnahmen als Folge der Coronakrise nicht mehr möglich ist. Beim KIG 2017 gab es einen Finanzierungsanteil des Bundes von maximal 25 Prozent. – Das ist Ihre Dringliche Anfrage, ich beantworte sie gerne, ich würde Sie ersuchen, vielleicht auch zuzuhören. (Zwischenruf der Bun­desrätin Hahn.)

Die Gemeinde Wien beispielsweise erhält 238 Millionen Euro aus diesem Paket. Das ist wirklich nicht wenig, und ich bin froh, dass wir unserer Bundeshauptstadt entsprechend helfen können. Sie sehen also, dass dieses Modell wesentlich flexibler ist und mehr Gelder in kürzerer Zeit für die Gemeinden vorsieht. Die Regierung hat sowohl die recht­lichen als auch die budgetären Möglichkeiten geschaffen, um es Gemeinden in ganz Österreich zu ermöglichen, dieses Geld abzuholen. Nun liegt es natürlich daran, dass die Anträge auch eingebracht werden. Ich appelliere an alle, wo das noch nicht passiert ist, das bitte auch zu tun; die entsprechende Abwicklung passiert sehr rasch.

Ich komme nun zur Beantwortung der konkreten Fragen.

Zur Frage 1:

Die Summe aller Anträge inklusive Verbesserungsaufträge zum KIG 2020 beträgt zum Stichtag 30.9. 2 139.

Zur Frage 2:

Der beantragte Zweckzuschuss aller Anträge inklusive Verbesserungsaufträge zum KIG 2020 beträgt zum Stichtag 30.9. rund 256 Millionen Euro.

Zur Frage 3:

Dieses gesamte bis 30.9.2020 durch die Gemeinden beantragte Zweckzuschuss­volu­men beträgt auf Basis 2020 0,06 Prozent des BIP, auf Basis 2019 0,07 Prozent des BIP.

Zu den Fragen 4 und 5:

Wie bereits ausgeführt, hat die Coronapandemie zum schwerwiegendsten Wirtschafts­einbruch in Österreich seit Bestehen der Zweiten Republik geführt. Die Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Bekämpfung des Einbruchs sicherzustellen, zur Stabilisierung der Situation und zum Durchstarten nach der Krise. Ein Teil dieses gesamten Maßnahmenpaketes ist das Kommunale Investitions­ge­setz 2020, mit dem speziell die Gemeinden und damit regionale Arbeitsplätze und die regionale Wirtschaft unterstützt werden. Gemeinsam mit den von der Bundesregierung beschlossenen weiteren Maßnahmen wird das KIG dazu beitragen, die Krise zu über­winden, und es den Gebietskörperschaften auch ermöglichen, danach wieder einen nach­haltigen, tragbaren Haushalt zu führen.

Zur Frage 6:

Bei den in den Monaten Juli bis September 2020 ausbezahlten Zuschüssen beträgt der Zuschuss im Schnitt je Projekt rund 119 000 Euro, beziehungsweise je Gemeinde, bei denen ein oder mehrere Zuschüsse gewährt wurden, rund 195 000 Euro.

Zur Frage 7:

Aufgrund der umfassenden tabellarischen Darstellung wird die Aufstellung schriftlich nachgereicht, was auch für die Frage 8 gilt.

Zur Frage 9:

Im Zeitraum Jänner 2020 bis September 2020 sind die Ertragsanteile der Gemeinden, inklusive Wien als Gemeinde, gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um rund 653,8 Millionen Euro beziehungsweise 8,2 Prozent gesunken.

Zur Frage 10:

Nach einer Einschätzung des Bundesministeriums für Finanzen werden die Ertrags­anteile der Gemeinden, inklusive Wien als Gemeinde, im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Milliarden Euro beziehungsweise 10 Prozent sinken.

Zu den Fragen 11 bis 13:

Da weder die Kommunalsteuer noch Tourismusabgaben Bundesabgaben sind, sind sie kein Teil des Bundesbudgets und daher von einer Steuerschätzung des Bundes­minis­teriums für Finanzen nicht umfasst.

Zur Frage 14:

Die statistische Auswertung der Gemeindefinanzen erfolgt nachjährig durch die Statistik Österreich, daher liegen derzeit noch keine Daten oder Schätzungen von Mehrausgaben vor.

Zur Frage 15:

Von den 2 095 Gemeinden in Österreich haben 1 408 noch keinen Antrag gestellt.

Zur Frage 16:

Bereits mit dem KIG 2017 wurden Gemeinden bei der Investitionstätigkeit unterstützt. Damals wurde ein Zuschuss von bis zu 25 Prozent geleistet. Angesichts der tiefgreifen­den Krise hat die Bundesregierung nun beschlossen, den Zweckzuschuss für die Ge­mein­den von 175 Millionen auf 1 Milliarde Euro zu erhöhen und gleichzeitig den För­dersatz auf 50 Prozent zu verdoppeln.

Durch diese Hilfsmaßnahmen wird die Unterstützungswirkung für die Gemeinden ent­scheidend erhöht und schnelle und entscheidende Hilfe bei den Investitionen geleistet.

Zur Frage 17:

Gebarungsdaten der einzelnen Gemeinden für das Jahr 2019 stehen dem Bundes­ministerium für Finanzen noch nicht zur Verfügung.

Zu den Fragen 18 bis 21:

Wie bereits ausgeführt, hat die Coronapandemie zum schwerwiegendsten Wirtschafts­einbruch in Österreich seit Bestehen der Zweiten Republik geführt. Die Bundesregierung hat eine Reihe entschlossener Maßnahmen zur Bekämpfung des Einbruchs, zur Stabi­lisierung der Situation und zum Durchstarten nach der Krise gesetzt.

Die von den Bundesräten angesprochene Ausbildung von Lehrlingen kann für die Betrof­fenen einen wichtigen Beitrag zur Krisenbewältigung darstellen. Ihre Finanzierung erfolgt, wie generell die Aufgabenfinanzierung der Gemeinden, zu einem gewichtigen Teil aus den von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Ertragsanteilen an den gemein­schaftlichen Bundesabgaben. Gemeinsam mit den von den Ländern geplanten oder schon umgesetzten Hilfsmaßnahmen werden all diese Initiativen dazu beitragen, die Krise auch für die Gemeinden zu überwinden, und sie werden es den Gebietskör­per­schaften ermöglichen, danach wieder eine nachhaltige tragbare Budgetpolitik auch auf Basis eines gestiegenen Wirtschaftsniveaus und dadurch bedingt höherer Steuer­ein­nahmen zu führen.

Abschließend zur Frage 22:

Die Bundesregierung hat als Teil des Gesamtpaketes zur Bekämpfung der Auswir­kungen der Covid-19-Krise das KIG 2020 und die weiteren oben dargestellten Maßnah­men beschlossen. Das KIG wird dazu beitragen, die Krise zu überwinden und auch den Gemeinden ein neues Durchstarten zu ermöglichen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.22

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte, Herr Kollege.