18.45

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem auch liebe Zuhörerin­nen und Zuhörer! Wenn wir drei Tage nach dem verheerenden und schrecklichen An­schlag in Wien über die Kennzeichnungspflicht von Schusswaffen diskutieren, macht das betroffen und nachdenklich, aber genau deshalb ist es richtig und vor allem wichtig, für mehr Transparenz und Sicherheit bei diesem Themenbereich zu sorgen. Deshalb darf ich vorwegschicken, dass wir als SPÖ-Fraktion hier im Bundesrat diesem Bundes­gesetzesbeschluss und auch der Änderung des EU-Polizeikooperationsgesetzes zu­stimmen werden. Auf den ersten Blick mag es vielleicht sonderbar wirken, wenn zwei völlig unterschiedliche Gesetzesmaterien in einem Bundesgesetz abgehandelt werden. Ob das legistisch so sein muss oder soll, sei dahingestellt – inhaltlich können und wer­den wir auf jeden Fall mitgehen.

Wir haben es gehört: Mit dem Schusswaffenkennzeichnungsgesetz wird eine EU-Waf­fenrichtlinie umgesetzt. Ich möchte nicht alles wiederholen, was meine Vorrednerin aus­geführt hat, aber jedenfalls die Sinnhaftigkeit der Kennzeichnungspflicht für Schusswaf­fen, ihrer wesentlichen Bestandteile wie Lauf, Trommel, Verschluss, Gehäuse und Rah­men sowie für Munition unterstreichen. Damit werden Waffen nämlich bis hin zu den Herstellern und Importeuren nachverfolgbar. Herr Kollege Leinfellner, dieses Gesetz ist keine Schikane für die Waffenbesitzer, sondern es ist Richtung Herstellung und Import ausgerichtet. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Wesentlichen – das haben wir auch gehört – soll damit die missbräuchliche Verwen­dung von Schusswaffen für kriminelle Zwecke bekämpft werden. Zum einen könnte es natürlich abschreckend wirken, zum anderen auch zur schnelleren Klärung einer Straftat beitragen. Es gibt, wie wir gehört haben, sinnvolle Ausnahmen; ich erwähne nur eine: die historischen Feuerwaffen.

Was mich ein wenig irritiert, ist die Übergangsregelung, die in § 6 beschrieben wird. Wa­rum dort genau der 14. September 2018 genannt wird oder warum die EU diesen Termin vorgibt, lässt sich für mich nicht ganz schlüssig nachvollziehen. Dafür konnten mir auch die Experten im Ausschuss keine plausible Erklärung liefern. Herr Minister, vielleicht schaffen Sie das dann noch in Ihrer Wortmeldung!

Noch ganz kurz zum EU-Polizeikooperationsgesetz: Bis jetzt war es ja so, dass Perso­nal – also Grenzschutzbeamte oder andere Fachkräfte – der teilnehmenden Mitglied­staaten der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache – kurz Frontex, wir ken­nen sie – zugeteilt wurde. Das waren Organe von Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaa­ten, denen entsprechende Exekutivbefugnisse zuerkannt wurden. Mit der vorliegenden Frontex-Verordnung kann Frontex nun eigenes Personal aufnehmen. Das Personal, das dort beschäftigt wird, ist dann das sogenannte Statutspersonal. Dieses Personal kann dann in jedem Mitgliedstaat eingesetzt werden – natürlich auch in Österreich. Damit das möglich wird, bedarf es dieser Gesetzesänderung.

Das alles macht in einem vereinten Europa natürlich Sinn. Das alles ist eine wichtige Voraussetzung für einen gemeinsamen EU-Grenzschutz und wird deshalb auch von der SPÖ mitgetragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.50

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.