14.43
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Geld ist Macht und Macht braucht Kontrolle. Das ist ein guter Grundsatz. Bei Kapitalgesellschaften sind es die Wirtschaftsprüfer, die die Kontrolle durchführen, die Kontrolle gegenüber der Geschäftsführung von Unternehmen, aber auch im Hinblick auf die Sicherheit für Anleger von Kapital. Das ist nicht immer eine ganz einfache Aufgabe, denken wir an Wirecard und die Klage, die gerade gegen die Prüfungsfirma Ernst & Young vorbereitet wird.
Bei Genossenschaften, also bei Personengemeinschaften, bei denen nicht das Kapital, sondern der Mensch im Vordergrund steht, bei denen nicht das Kapital entscheidet, sondern die Personen ad Kopf entscheiden, erfolgt diese Prüfung durch die Revision. Diese Revision ist wichtig und gehört auch entsprechend durchgeführt.
Es gibt da die verschiedensten Systeme, die interne Revision bei Genossenschaften und natürlich auch eine externe Revision. Was bei Kapitalgesellschaften der Prüfungsvermerk ist, ist bei Genossenschaften der Revisionsbericht, und große Genossenschaften, ob das die Volksbank- oder die Raiffeisen-Gruppe ist, haben einen eigenen Revisionsverband. Kleine Genossenschaften – und es gibt wirklich ganz kleine – müssen sich die Revision selbst suchen und für die Prüfung sorgen.
Es ist wichtig – das wurde heute schon gesagt –, dass Genossenschaften ein wertvoller Bestandteil unseres Wirtschaftssystems sind, da Genossenschaften nicht immer gewinnorientiert, sondern vornehmlich den Mitgliedern verpflichtet sind, den Mitgliedervorteil suchen und nicht nur den finanziellen Erfolg.
Wir können daher, glaube ich, dieser Vorlage zustimmen, mit der diese Revisoren besser ausgebildet werden und eine den Wirtschaftstreuhändern gleichgestellte Ausbildung vorgesehen ist.
Ich verstehe die Ablehnung der Opposition auch sehr wenig. Keine Begutachtung, zu wenige Gespräche – das kann man immer ins Treffen führen (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Grimling und Schumann), man muss aber auch die Größenverhältnisse sehen. Es gibt 1 500 Genossenschaften in Österreich, es gibt wahrscheinlich 10 Prozent Revisoren. Es ist die Frage, ob nicht, wenn diesbezüglich mit den Kammern, mit den Betroffenen, mit den Wirtschaftstreuhändern entsprechend gesprochen wird, diese Vorgangsweise dem Klientel Genüge tut.
Ich glaube, dass es ein gutes Gesetz ist, eine gute Vorlage, die den Genossenschaften helfen kann, und ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
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