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Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream, falls noch wer zuschaut! Das bereits im Sommer 2014 einstimmig beschlossene Parla­mentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG, sah eine nach den damaligen Gegebenheiten errechnete Kostenobergrenze mit einer festgelegten Toleranzgrenze von 20 Prozent für die Sanierung des Parlamentsgebäudes vor. Das beinhaltet auch die Kosten für die Inte­rimslocation und die Übersiedlungen.

Bereits damals wurde auch festgelegt, dass eine Überschreitung der Kostenobergrenze nur mit einem neuerlichen Gesetzesbeschluss möglich ist. Mittlerweile wurden Zusatz­maßnahmen geplant. Mein Vorredner hat sie schon berichtet, ich darf es noch einmal wiederholen: der Vollausbau eines zweiten großen Lokals im Erdgeschoss, die Schaf­fung abhörsicherer Räumlichkeiten und die Ausbauten im Rampenbereich sowie die Sa­nierung der Außenfassade und der Fassaden der Innenhöfe.

Diese Baumaßnahmen wären innerhalb der Toleranzgrenze zwar weiterhin möglich, sie werden sich aber aufgrund ihrer Arbeitsintensität auf die Jahre 2021 und 2022 erstre­cken. Diese Bauzeitverlängerung lässt Kostenerhöhungen aufgrund der derzeitigen Un­sicherheit durch die Covid-19-Krise erwarten. Deshalb hat der Bauherrenausschuss als Projektkontrollgremium gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 PGSG empfohlen, für die erwarteten Kos­ten budgetäre Vorsorge zu treffen und das PGSG entsprechend anzupassen.

Durch eine haushaltsrechtliche Ermächtigung soll daher ermöglicht werden, mit Be­schluss des Nationalrates im jeweiligen Bundesfinanzgesetz oder in einer anderen ge­setzlichen Grundlage die Höchstgrenzen zu überschreiten, wenn es infolge von außer­gewöhnlichen Umständen, die auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen sind, erfor­derlich wird.

Der bereits bisher als Kontrollorgan eingesetzte Bauherrenausschuss wird dahin gehend erweitert, dass ihm in Hinkunft auch die Rechnungshofpräsidentin beziehungsweise der Rechnungshofpräsident angehören.

Aus dem gegebenen Anlass der Erweiterung der Umbaupläne möchte ich als Bundes­rätin an den Herrn Nationalratspräsidenten, die Frau Präsidentin des Bundesrates bezie­hungsweise den Nachfolgepräsidenten des Bundesrates, die Parlamentsdirektion und den Bauherrenausschuss sowie auch an die Architekten appellieren, auch für die Mit­glieder der zweiten Kammer des Parlaments geeignete Arbeitsräumlichkeiten zu schaf­fen, um ihnen im Hause entsprechende Vorbereitungsarbeiten und Besprechungen für ihre parlamentarische Arbeit zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Häufigkeit der Tagungen in den letzten Wochen haben gezeigt, wie sehr die Arbeit des Bundesrates für den raschen Ablauf des Gesetzgebungsprozesses wichtig ist. Es kann aber auf Dauer nicht angehen, dass die Mitglieder des Bundesrates nur als – unter Anführungszeichen – „Untermieter“ die parlamentarischen Räumlichkeiten benützen dür­fen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Zustimmung geben. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

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