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Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream, falls noch wer zuschaut! Das bereits im Sommer 2014 einstimmig beschlossene Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG, sah eine nach den damaligen Gegebenheiten errechnete Kostenobergrenze mit einer festgelegten Toleranzgrenze von 20 Prozent für die Sanierung des Parlamentsgebäudes vor. Das beinhaltet auch die Kosten für die Interimslocation und die Übersiedlungen.
Bereits damals wurde auch festgelegt, dass eine Überschreitung der Kostenobergrenze nur mit einem neuerlichen Gesetzesbeschluss möglich ist. Mittlerweile wurden Zusatzmaßnahmen geplant. Mein Vorredner hat sie schon berichtet, ich darf es noch einmal wiederholen: der Vollausbau eines zweiten großen Lokals im Erdgeschoss, die Schaffung abhörsicherer Räumlichkeiten und die Ausbauten im Rampenbereich sowie die Sanierung der Außenfassade und der Fassaden der Innenhöfe.
Diese Baumaßnahmen wären innerhalb der Toleranzgrenze zwar weiterhin möglich, sie werden sich aber aufgrund ihrer Arbeitsintensität auf die Jahre 2021 und 2022 erstrecken. Diese Bauzeitverlängerung lässt Kostenerhöhungen aufgrund der derzeitigen Unsicherheit durch die Covid-19-Krise erwarten. Deshalb hat der Bauherrenausschuss als Projektkontrollgremium gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 PGSG empfohlen, für die erwarteten Kosten budgetäre Vorsorge zu treffen und das PGSG entsprechend anzupassen.
Durch eine haushaltsrechtliche Ermächtigung soll daher ermöglicht werden, mit Beschluss des Nationalrates im jeweiligen Bundesfinanzgesetz oder in einer anderen gesetzlichen Grundlage die Höchstgrenzen zu überschreiten, wenn es infolge von außergewöhnlichen Umständen, die auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen sind, erforderlich wird.
Der bereits bisher als Kontrollorgan eingesetzte Bauherrenausschuss wird dahin gehend erweitert, dass ihm in Hinkunft auch die Rechnungshofpräsidentin beziehungsweise der Rechnungshofpräsident angehören.
Aus dem gegebenen Anlass der Erweiterung der Umbaupläne möchte ich als Bundesrätin an den Herrn Nationalratspräsidenten, die Frau Präsidentin des Bundesrates beziehungsweise den Nachfolgepräsidenten des Bundesrates, die Parlamentsdirektion und den Bauherrenausschuss sowie auch an die Architekten appellieren, auch für die Mitglieder der zweiten Kammer des Parlaments geeignete Arbeitsräumlichkeiten zu schaffen, um ihnen im Hause entsprechende Vorbereitungsarbeiten und Besprechungen für ihre parlamentarische Arbeit zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Häufigkeit der Tagungen in den letzten Wochen haben gezeigt, wie sehr die Arbeit des Bundesrates für den raschen Ablauf des Gesetzgebungsprozesses wichtig ist. Es kann aber auf Dauer nicht angehen, dass die Mitglieder des Bundesrates nur als – unter Anführungszeichen – „Untermieter“ die parlamentarischen Räumlichkeiten benützen dürfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)
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