11.43

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Hass im Netz ist das Thema der aktuellen Debatte. Es stehen Fragen im Raum: Wie kann man diesem Fehlverhalten im virtuellen Raum begegnen? Wie kann man es auch bekämpfen? – Gerade in dieser Zeit merkt man, wie aktuell dieses Thema ist, denn wir wissen: Während dieses Lockdowns, in dieser Zeit, in der man mehr zu Hause sein muss, spielen die sozialen Medien eine enorm wichtige Rolle für jede und jeden.

Es geht aber hier um die negativen Zwecke. Was nämlich angeprangert wird, ist nicht die Nutzung der sozialen Medien, die unbestritten ganz viele positive Seiten haben, son­dern es geht um Tatbestände wie persönliche Beleidigungen, Mobbing, radikale Meinun­gen bis hin zu Drohungen und auch Verhetzung. Viele dieser Äußerungen haben auch rassistische, frauenfeindliche, ausländerfeindliche, homophobe Inhalte, und das sind natürlich die Grenzen.

Zara als eine Meldestelle für rassistische Grenzüberschreitungen ortet aktuell eine Zu­nahme der Zahl der Meldungen von solchen Inhalten. Zwischen September 2019 und August 2020 wurden dort 2 521 solche Meldungen registriert. Das ist eine deutliche Zunahme. Es wäre wichtig, dass es für diese Arbeit, die eine Meldestelle wie Zara leistet, entsprechende Ressourcen gibt und diese Ressourcen auch bereitgestellt werden.

Neben dem antirassistischen Aspekt ist mir aber auch insbesondere der frauenpolitische Aspekt wichtig, denn Hass im Netz und vor allem der Bereich des Upskirting betrifft über­wiegend Frauen. Umso wichtiger ist es mir, dass dem mit aller Klarheit und aller Konse­quenz mit dieser Vorlage heute begegnet wird.

Manche Beleidigungen richten sich gegen ganze Gruppen, gegen Gesinnungsgemein­schaften sozusagen, aber sehr oft sind auch Einzelpersonen von diesen Beleidigungen betroffen. Die psychische und emotionelle Belastung in solchen Mobbingsituationen hat auch schon Menschen in den Selbstmord getrieben. Das heißt, es geht da wirklich auch um existenzielle Fragen und nicht um Kavaliersdelikte.

Im virtuellen Raum ist es offenbar für einzelne Täter und Täterinnen viel einfacher, Be­leidigungen auszusprechen, weil man ja dem Gegenüber nicht ins Gesicht schauen muss und dessen Reaktion ignorieren kann.

Wahrscheinlich kennen wir alle Menschen, die Opfer solcher Beleidigungen und Über­griffe geworden sind. Das ist sehr weit verbreitet. Ich denke momentan, da der Jahres­wechsel bevorsteht, auch daran, wie schon einmal ein Baby, das gerade wenige Stun­den auf der Welt war – es ist zwei Jahre her –, das Neujahrsbaby von Wien, zum Opfer einer Hassattacke im virtuellen Raum geworden ist. Man sieht also schon, welche Blüten das treibt: Ein unschuldiges Baby wurde da tatsächlich zum Opfer.

Es geht nun zum Glück darum, zivilrechtliche und zivilprozessuale Maßnahmen vorzu­nehmen, und zwar in verschiedenen Rechtsbereichen, im Zivil-, im Medien- und im Straf­recht, um Opfer besser zu schützen.

Ein positives Beispiel ist dieses Gesetz auch, was das Begutachtungsverfahren betrifft. Dieses Lob möchten wir bitte auch an Ministerin Zadić weitergeben. Es wurden nämlich viele der vielen Einwände, die es gegeben hat, tatsächlich aufgegriffen und in die vorlie­gende Version eingearbeitet.

Heute beschließen wir ein Bündel an Maßnahmen – ich habe es schon gesagt –: Im Zivilrecht geht es beispielsweise darum, dass nun auch Arbeitgeber und Dienstgeber gegen solche Verleumdungen vorgehen können, wenn es Mitarbeiter oder Mitarbeiterin­nen betrifft, aber darauf komme ich noch einmal zurück.

Es geht darum, dass das Unterlassungsverfahren einfacher und kostengünstiger ist.

Beim Strafrecht möchte ich beispielsweise darauf verweisen, dass auch der Tatbestand des Cybermobbings ausgeweitet wird, dass das Upskirting als ein neuer Straftatbestand beschrieben wird. Es geht da um unbefugte Bildaufnahmen im Intimbereich vor allem bei Mädchen und Frauen, was natürlich ein Skandal ist.

Es geht im Medienrecht beispielsweise darum, dass der Identitätsschutz der Opfer aus­geweitet wird und dass die Entschädigungsbeiträge angehoben werden.

Vielleicht noch kurz zum Strafprozessrecht: Die Prozessbegleitung wird ausgeweitet, denn es ist sehr wichtig, in solch einem Prozess auch begleitet zu werden.

Bei den Privatklägern gibt es einen Entfall der Kostenersatzpflicht, wenn es um üble Nachrede geht. – Das sind lauter Punkte, die tatsächlich den Opfern entgegenkommen.

Wir hatten allerdings noch ein paar Anliegen, die ich hier auch noch einbringen möchte. Ein Anliegen, dessen Umsetzung uns als SozialdemokratInnen wichtig gewesen wäre, betrifft – noch einmal – das Persönlichkeitsrecht der ArbeitnehmerInnen. Uns wäre es wichtig gewesen, dass die Arbeitgeber in solch einem Fall, wenn sie ein Verfahren einlei­ten, jedenfalls mit den Arbeitnehmern Rücksprache halten müssen. Dass die Zustim­mung der ArbeitnehmerInnen gewährleistet ist, ist uns absolut wichtig.

Ein zweiter Kritikpunkt betrifft noch einmal das Upskirting, eben dieses heimliche Foto­grafieren und eventuell auch Veröffentlichen von Fotos. Dafür ist der Strafrahmen von einem Jahr auf sechs Monate heruntergesetzt worden. Das ist uns nicht verständlich, denn es geht dabei tatsächlich um Dinge, die für die betroffenen Menschen eine Ka­tastrophe bedeuten. Das ist aus unserer Sicht kein gutes Zeichen.

Ein drittes Anliegen wäre uns die wirklich gute Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer oder ZeugInnen verschiedener Tatbestände werden. Sie müssen besonders geschützt werden, wenn es zu solchen Prozessen kommt. Sie brauchen besondere Möglichkeiten, um Dinge anzusprechen und an einem Verfahren mitzuwirken. Da muss man sehr, sehr sensibel vorgehen. Wir hatten im Nationalrat einen Antrag dazu einge­bracht, der leider abgelehnt wurde, aber ich glaube, es kann sich jeder vorstellen, dass Kinder und Jugendliche diesbezüglich noch einmal besonderen Schutz brauchen. Viel­leicht kann man da auch nachbessern. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine größere Kritik betrifft das Kommunikationsplattformen-Gesetz, darauf wird mein Kollege noch intensiver eingehen.

Quasi zu guter Letzt: Alles in allem ist das Ziel, nämlich dass die Opfer in ihrer Persön­lichkeit geschützt werden und dass es eine bessere Durchschlagskraft vonseiten der Justiz gibt, sehr positiv. Entsprechende Postings und Meldungen müssen schnell und möglichst umfassend aus dem Netz genommen werden können. Die Täterinnen und Täter müssen wissen, dass sie eine strafbare Handlung setzen, dass es kein Pardon gibt und dass sie dementsprechend zur Rechenschaft gezogen werden. Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.52

Vizepräsidentin Mag. Elisabeth Grossmann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Kollegin.