Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Frau Präsidentin! Meine geschätz­ten Damen und Herren! Ich darf den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stel­lung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Jänner 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf auch den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Natio­nal­rates vom 14. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemie­ge­setz 1950 und das Covid-19-Maßnahmengesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme auch diesmal gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Jänner 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf auch den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 14. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Covid-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Jänner 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich danke der Berichterstatterin.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. – Herr Bundesrat, ich erteile Ihnen dieses. Bitte.