14.42

Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich an meine Vorrednerin anschließen: Das ist ja sinnvoll! Stellen Sie die Tests bereit, dagegen kann ja niemand etwas haben! Ich erinnere daran, dass wir im letzten Jahr oft Situationen gehabt haben, dass Personen mit Symptomen bei der Hotline angerufen haben, sich testen lassen wollten und abgewimmelt worden sind. Es wurde gesagt: Das ist nicht notwendig, Sie haben ja keine Kontaktperson gehabt, wahrscheinlich ist es nur ein Schnupfen und, und, und. – Ermöglichen Sie ruhig diese Testungen, aber verschonen Sie die österreichische Bevölkerung mit diesen Zwangstestungen! (Beifall bei der FPÖ.)

Darüber stimmen wir heute ja ab. Sie ermöglichen mit diesem Gesetzentwurf die Zwangstestungen. Ob Sie das jetzt Freitesten, Reintesten oder Eintrittstesten nennen, ist ohne Belang. Es geht um Zwangstestungen, und da stelle ich eine einfache Frage: Wie kommt man auf die perverse Idee, gesunde, symptomlose Menschen unter den Generalverdacht zu stellen, Träger dieses Virus zu sein, damit man diese dann zwangs­weise testen kann, bevor sie ihre normalen Grundrechte ausüben dürfen? Und das, bitte schön, meine Damen und Herren, geschieht bei einer derzeitigen Rate von 0,3 Prozent an Infizierten. Das heißt, 99,7 Prozent der Bevölkerung sind gottlob nicht infiziert.

Unter diesen 0,3 Prozent gibt es auch symptomlos Infizierte. Die sind aber, wenn über­haupt, in den seltensten Fällen ansteckend. Dazu gibt es sehr viele Studien. Noch dazu muss jemand, auch wenn er positiv getestet ist, ja nicht einmal mit dem Virus infiziert sein, sondern das Problem sind oft die Tests selber, weil sie unzuverlässig sind.

Jetzt sagen Sie vielleicht: Ja, das ist wieder die Aluhutfraktion. – Ich kann Ihnen aber von der Website Ihres Gesundheitsministeriums zitieren. Da heißt eine Frage unter „Häufig gestellte Fragen“ zum Coronavirus, Testungen und Quarantäne: „Ich gehöre einer Risikogruppe an und fühle mich gesund – brauche ich einen Test?“ – Die Antwort Ihres Ministeriums: „Nein. Ein Antigen-Test oder PCR-Test sollte insbesondere bei Krankheitszeichen zur Klärung der Ursache durchgeführt werden, bei einer gesunden Person haben diese Tests nur eine sehr begrenzte Aussagekraft. (Auch ein negatives Ergebnis kann eine Infektion nicht mit Sicherheit ausschließen.) Wenn man gesund ist [...], sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man doch noch krank werden kann.“ – Und jetzt kommt es, und das ist, bitte schön, ein Skandal: „Ein Antigen-Test oder PCR-Test stellt daher keinesfalls eine Schutzmaßnahme dar.“ Und das wollen Sie heute hier beschließen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Vielleicht sagen Sie: Na ja, man kann ja klüger werden. – Das kommt bei Ihnen aber schon häufig vor, Herr Bundesminister. Vor circa einem Jahr, am 27. Jänner, gab es von Ihnen noch eine Aussendung über die APA, weil der Wiener Landesparteiobmann der FPÖ, Dominik Nepp, schon frühzeitig davor gewarnt hat, dass es dieses Virus aus China gibt, und gesagt hat, dass man sich schnell Grenzschließungen zu China, dann auch Richtung Italien überlegen sollte. Da haben Sie wörtlich gesagt – und das war vor einem Jahr –: „Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Coronavirus in Österreich ist derzeit gering und wir sind gut auf eine allfällige Ausbreitung des Virus vorbereitet.“ – Das war heute vor einem Jahr. Und jetzt überlegen Sie sich einmal, was wir in diesem Jahr 2020 alles erlebt haben! (Bundesrat Köck: Der Kickl hat damals gesagt, sofort alles runterfahren! – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Köck.)

Dann sagen Sie weiter, Herr Bundesminister: „Die echte Grippe ist aktuell bei uns viel näher und gefährlicher als das Coronavirus, man kann sich aber schützen. Den wirk­samsten Schutz bietet die Influenza-Impfung – auch während der Grippesaison.“ Da man uns immer vorwirft, wir sind irgendwelche Verschwörungstheoretiker: Es war Ihr Gesundheitsminister, der davon gesprochen hat, die Influenza sei gefährlicher als das Coronavirus.

Ende September 2020, Herr Gesundheitsminister, sagten Sie sinngemäß noch: Nie­mand hat die Absicht, einen zweiten Lockdown zu verhängen. – Da haben Sie gesagt, dass das, was der dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer auch medienöffentlich gemeint hat, nämlich dass das im Ministerium bereits vorbereitet wird, nicht nur eine Ente, sondern eine ganze Entenfarm ist. Und fast auf den Tag genau ist tatsächlich dieser zweite Lockdown verhängt worden. Ich stelle mir jetzt schon die Frage: Können Sie sich eigentlich selbst noch glauben, Herr Minister? (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben heute leider noch keinen Redebeitrag der SPÖ zu diesem Thema gehört. Ich bin schon gespannt, warum denn das Konzept der Bundesregierung ursprünglich ganz skandalös und verfassungswidrig und auf jeden Fall abzulehnen war, wie es ja auch Georg Dornauer, Tiroler Landesparteiobmann Ihrer Partei, der SPÖ, gefordert hat und gesagt hat: Das ist ein Generalverdacht, es kommt nicht infrage, dass man sich ins Wirtshaus hineintesten muss! – Dazu werden Sie vielleicht sagen: Na ja, der Gesetz­entwurf hat sich mehrfach verändert. – Frau Fraktionsvorsitzende Schumann, ich habe es gehört, Sie haben vorhin gesagt: Wir konnten ja dem Gesundheitsminister keine so weitreichenden Ermächtigungen geben. – Ja was hat sich denn geändert? (Bundesrätin Schumann: Eine Menge!)

Ich habe mir den Gesetzestext angeschaut, und man muss sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, wie diese Gesetzwerdung überhaupt war. Zunächst einmal stellt man den Begutachtungsentwurf am 1. Jänner zur Begutachtung frei. Das heißt, das erste Mal konfrontiert man die Öffentlichkeit am 1. Jänner damit, einem Feiertag, und die Frist endet am 3. Jänner, einem Sonntag. Das heißt, die Leute haben nur über das Wochen­ende die Gelegenheit dazu gehabt, ihre grundrechtlichen Bedenken und ihre Einwen­dungen vorzubringen – und da geht es um massive Grundrechtseinschnitte.

Ich gebe Ihnen schon recht, ja, der Entwurf hat sich geändert. Sie haben nun einen sehr langen Ausschussbericht, in dem Sie sich wie bei einem Wunsch an das Christkind wünschen, wo der Minister aufpassen muss, dass er bitte die Tests nicht länger als 48 Stunden wirksam sein lässt und dass das beim Handel dann wahrscheinlich nicht mehr vom Gesetz gedeckt ist. Schauen Sie sich doch einmal den Wortlaut des Gesetzes an! (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Damit meine ich die letztgültige Fassung von gestern, die mit Abänderungsantrag im gestrigen Plenum im Nationalrat so be­schlossen wurde und die heute hier zur Abstimmung steht. Das ist, wenn man so will, eigentlich eine Blankovollmacht für den Gesundheitsminister. Genau dem stimmen Sie zu, und genau das werden Sie vor Ihren Wählern auch verantworten müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte zu einem anderen Thema kommen, weil es damit zusammenhängt. Dieser Testzwang, den wir heute beschließen – also nicht mit unseren Stimmen, wir werden natürlich dagegen stimmen –, ist ja nur die Vorbereitung. Wir als freiheitliche Fraktion werden heute als einzige Fraktion gegen diesen Gesetzesbeschluss stimmen. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Schumann.)

Ich darf aber trotzdem darauf hinweisen – und ich glaube, wir werden uns damit auch wieder als prophetisch erweisen, und Sie werden es erleben –, dass der Impfzwang auf eine ähnliche Weise wie jetzt dieser Testzwang vorbereitet und kommen wird. (Bun­desrat Schennach: Oh!) Es ist genau dieselbe Propaganda, die jetzt schon beginnt: Wir haben die Wunderimpfung, die Superimpfung, die uns jetzt durch diese Pandemie führen wird!

Die Position der Regierung ist, vereinfacht gesagt – und das wird ja auch so beworben –, dass es keine Impfschäden geben wird: Die Impfung ist sicher, lassen Sie sich impfen! – Ich stelle Ihnen eine einfache Frage: Wenn denn das so ist und die Impfung sicher ist, was genau regelt denn das österreichische Impfschadengesetz? Was regelt das? Wo ist der Anwendungsbereich? Warum habe ich ein Gesetz mit einem Anwendungsbereich für ein Phänomen – nämlich Impfschäden –, das es nicht gibt? (Zwischenruf der Bun­desrätin Schumann.) Wurde dieses Gesetz von Aluhutträgern beschlossen? (Beifall bei der FPÖ.)

Ich komme gleich zum Punkt, ich gebe Ihnen einen Hinweis. Im Gesetz steht: „Der Bund hat für Schäden, die durch eine Schutzimpfung [...]“ gegen bestimmte Krankheiten, die dann im Gesetz verankert sind, „verursacht worden sind, nach Maßgabe dieses Bundes­gesetzes Entschädigung zu leisten.“ Das ist ein sehr altes Gesetz, es wurde mehrfach novelliert, und Sie, Herr Gesundheitsminister, haben bereits durch Verordnung – das muss man auch einmal anerkennend festhalten – die Covid-19-Schutzimpfung aufgenommen. Sie gehört nun auch zu dieser Liste der empfohlenen Impfungen und fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Impfschadengesetzes.

Man muss aber immer die Details lesen, so wie es oft auch bei Versicherungsklauseln ist. Das Impfschadengesetz verspricht sehr viel, nämlich die Entschädigung für Schäden, die Menschen aufgrund einer Impfung erleiden. In den Folgeparagrafen 2, 2a und so weiter wird dann diese Entschädigung sehr stark eingeschränkt, und es gibt sehr viele Menschen, die jahrelang mit den Sozialbehörden um ihre Entschädigung betreffend dieser Impfschäden kämpfen mussten und die schwierigste Beweislasten trugen, um ihren Schaden nachzuweisen, um die Kausalität nachzuweisen und, und, und. Das heißt also, das Gesetz verspricht sehr viel, um die Menschen in Sicherheit zu wiegen, und hält sehr wenig. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Das ist auch der Grund, warum wir sagen, dass der Impfzwang Nonsens ist. Sie müssen um das Vertrauen der Menschen werben, wenn Sie wollen, dass sie geimpft werden. Und wie wirbt man um dieses Vertrauen? – Na ganz einfach: Erweitern Sie die Haftung des Impfschadengesetzes! Nehmen Sie den Menschen die Angst und sagen Sie: Wir als Bund, als Staat übernehmen die Haftung für Impfschäden, die aus den Covid-19-Schutzimpfungen resultieren. (Zwischenrufe der BundesrätInnen Schumann, Grimling und Schennach.) – Dann werden Sie vielleicht das Vertrauen, das Sie bei vielen Menschen verloren haben, wieder gewinnen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist auch der Grund, warum wir heute einen Entschließungsantrag einbringen. Ich verlese nur noch die Formel:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

- ein gesetzliches Verbot von Zwangstestungen in Österreich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen;

- ein gesetzliches Verbot von Zwangsimpfungen in Österreich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen;

- eine Novellierung der §§ 17 Abs 3 und 4 Epidemiegesetz, die Impfpflichten für be­stimmte Berufsgruppen, Bevölkerungsgruppen oder Einzelpersonen gesetzlich ver­bietet;

- Eine Novellierung des Impfschadengesetz, die alle Schäden durch freiwillige und ange­ordnete Impfungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infek­tionen umfasst.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

14.54

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Verbot von Covid-19-Zwangstestungen und Zwangsimpfungen“ ist genügend unter­stützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl. – Bitte, Herr Bundesrat.