Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Christian Buchmann: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungs­punkte 2 bis 4 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkte 2 bis 4:

Abstimmungen:

TO-Punkt 2:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­men­einhelligkeit).

TO-Punkt 3:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird in namentlicher Abstim­mung bei abgegebenen Stimmen: 60 mit Ja-Stimmen: 47 und Nein-Stimmen: 13 ange­nommen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 17.18 Uhr bis 17.19 Uhr.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/2 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/3 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/4 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/5 EA wird in namentlicher Abstimmung bei abgegebenen Stimmen: 60 mit Ja-Stimmen: 19 und Nein-Stimmen: 41 abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 17.27 Uhr bis 17.28 Uhr.

TO-Punkt 4:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­meneinhelligkeit).“

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Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll zu verlesen, was ich soeben getan habe.

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 bis 4 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als ge­nehmigt.

Einlauf

Präsident Mag. Christian Buchmann: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwei Anfragen eingebracht wurden.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 28. Jänner 2021, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 26. Jänner 2021, 14 Uhr, vorge­sehen.

Kommen Sie gut nach Hause und bleiben Sie gesund!

Die Sitzung ist geschlossen.