Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen.

Der Ausschussantrag des Justizausschusses des Bundesrates lautet, dem Entschlie­ßungsantrag 284/A(E)-BR/2020 keine Zustimmung zu erteilen.

Wer dem Ausschussantrag zustimmt, den ersuche ich um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. (Bundesrat Steiner: Wahnsinn! – Bundesrätin Schartel: Trau­rig, traurig!) Der Antrag auf Nichtannahme des gegenständlichen Entschließungsantra­ges ist somit angenommen. (Bundesrat Steiner: Schutz der Tierquäler!)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte MMag. Dr. Michael Schilchegger, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „abschreckende Sanktionen in schweren Fällen absichtlicher Tierquälerei und Tierfolter“ vor. Ich lasse über diesen Ent­schließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. (Bundesrätin Stei­ner-Wieser: Ein Wahnsinn! Nur mehr traurig!) Der Antrag auf Fassung der gegenständ­lichen Entschließung ist somit abgelehnt.