12.52

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsi­dent! Nochmals: Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin tatsächlich immer wieder erstaunt, wie viel Energie die Kollegen von der FPÖ in ihren Zorn und in ihre Empörung stecken. Meiner Meinung nach sollte man in Zeiten wie diesen – in dieser wirklich herausfordernden Zeit – alle Energie zum Guten bündeln und zusammenhalten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Erlauben Sie mir, kurz zu resümieren, was im letzten Jahr passiert ist: Genau am 25. Februar 2020 wurden in Österreich die ersten beiden Coronavirusinfektionen re­gistriert. Am 11. März wurde die Krankheit aufgrund weltweiter Ausbreitung von der WHO zur Pandemie erklärt. Am 16. März 2020 wurde als Maßnahme der Pandemiebe­kämpfung ein erster bundesweiter Lockdown verfügt. Seitdem erkrankten in Österreich 446 900 Personen, von denen bedauerlicherweise knapp 9 000 Menschen verstorben sind.

In diesem Jahr haben wir unglaublich viel dazugelernt, nämlich was eine Pandemie für einen Staat, was eine Pandemie für uns alle bedeutet. Leider ist diese Pandemie noch immer nicht eingedämmt, aber ganz wesentlich ist: Im Vergleich zum Vorjahr verfügen wir mittlerweile über einen tauglichen Impfstoff und über ExpertInnenwissen, das es uns möglich macht, Maßnahmen zu setzen, die unser Leben in Zukunft wieder in eine ge­wisse Normalität zurückführen. Aus diesem Grund ist es heute wiederum wichtig, einige gesetzliche Änderungen zu beschließen.

Ich möchte die heutigen Beschlüsse hier nun ganz kurz darstellen: Mit der Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzes wird es in Zukunft möglich sein, Covid-19-Impfungen in das elektronische Meldesystem für anzeigepflichtige Krankheiten aufzunehmen. Dies ist insbesondere in Bezug auf die Ausstellung von Impfnachweisen erforderlich. Die so­genannten Genesungsbescheinigungen gelten als Eintrittstests und sollen vom Bundes­ministerium für Gesundheit automatisch versendet werden.

Auch können betroffene Personen diese Impfnachweise beziehungsweise die Bestätigung einer überstandenen Infektion mit dem Coronavirus entweder elektronisch über das Gesundheitsportal abrufen oder von der zuständigen Bezirksverwaltungsbe­hörde anfordern. Das ist auch ein wesentlicher Punkt in Bezug auf das Contacttracing. Im Rahmen des Contacttracings ist die Information über den Impfstatus von Kontakt­personen ein wichtiges Element bei der Entscheidung über zu treffende Maßnahmen und ein wesentlicher Faktor in Bezug auf die weitere Verbesserung des Ausbruchs- und Krisenmanagements.

Weiters bringt uns die Novelle Erleichterungen beim Einsatz von Gesundheitspersonal im Rahmen von Coronatestungen, insbesondere was deren Befugnisse betrifft. So wird die Möglichkeit geschaffen, dass bestimmte qualifizierte Berufsgruppen die Testung in Zukunft auch ohne ärztliche Anleitung durchführen dürfen. Dazu zählen diplomierte Ge­sundheits- und KrankenpflegerInnen und PflegefachassistentInnen. Auch ZahnärztIn­nen und auf Hochschulniveau ausgebildete Angehörige medizinisch-technischer Dienste sowie Hebammen oder Kardiotechniker erhalten die Möglichkeit, nun auch Testungen ohne ärztliche Anordnung durchzuführen. Diese Möglichkeit ist auch deshalb so we­sentlich, weil wir es in Österreich im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern schaffen – wir schaffen es wirklich fast tagtäglich –, flächendeckend zu testen. Diese umfangreichen Testungen tragen dazu bei, infizierte Personen bestmöglich zu erken­nen, somit die Infektionszahlen gut zu überschauen und in weiterer Folge dadurch Anste­ckungen zu vermeiden.

Das Gesundheitstelematikgesetz wird dahin gehend geändert, dass alle bis 27.12.2020 verabreichten Covid-19-Impfungen, die bis dato noch nicht im zentralen Impfregister ge­speichert sind, nachzutragen sind.

Weitere Änderungen gibt es im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerbli­chen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, dem Beam­ten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz. Da werden die rechtlichen Grundlagen für kostenlose Coronaselbsttests geschaffen. Diese Tests sollen in Apotheken ausgegeben werden, wobei alle Versicherten bis Jahrgang 2005 eine Packung mit fünf Stück der so­genannten Wohnzimmertests, Vortests, pro Monat erhalten sollen. Die Identifizierung wird per E-Card oder Sozialversicherungsnummer erfolgen.

Derzeit – das ist noch ein kleiner Wermutstropfen – ist nur eine Abgabe an jene Perso­nen möglich, die der Teilnahme an der E-Medication an der E-Medikation  oder an Elga nicht widersprochen haben. 95 Prozent der Bevölkerung sind aber jetzt schon ab­gedeckt. Die 300 000 Menschen, die das Elga-Opt-out gewählt haben, und die Gruppe von Menschen, die derzeit keine Krankenversicherung haben, werden aber nicht ver­gessen, sondern das wurde uns heute im Gesundheitsausschuss auch gesagt  es wird für diese kurzfristig eine Lösung angestrebt. Bis dahin können sich diese Personen natürlich weiterhin in vielen, vielen Apotheken und Teststationen gratis, zeitnah und sehr unkompliziert testen lassen.

Alle heute zu beschließenden Änderungen sind sehr sinnvoll und setzen Schritte, um weiter durch diese herausfordernde Pandemiesituation zu kommen. Ich ersuche Sie da­her um breite Zustimmung. Bleiben Sie weiter gesund! – Danke schön. (Beifall bei Grü­nen und ÖVP.)

12.59

Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. – Bitte, Herr Bundesrat.