12.36

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz hat tatsächlich, wie der Vorredner schon gesagt hat, einen irreführenden Titel, einen irreführenden Marke­tingtitel. Die SPÖ bringt ja jedes Jahr so einen Antrag ein; manchmal setzt sie sich durch, wir erinnern uns an das berühmte Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz. Und auch dieses Gesetz ist unabhängig von den Pandemiefolgen, die Mieter betreffen können, wie Arbeitsplatzprobleme, Einkommensprobleme, Krankheit. Dieser Aufschub der Wertsi­cherung in diesem Gesetz ist nämlich nur abhängig davon, dass erstens jemand in Miete wohnt, zweitens der Mietzins direkt gesetzlich an die Kategoriebeiträge geknüpft ist. Das sind entweder die Mietverträge, die in den Achtzigerjahren beziehungsweise bis 1994 abgeschlossen worden sind, oder die berüchtigten alten Friedenskronenzinse – nach­malig Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge, in der Zwischenzeit heißen sie wieder anders – oder wenn die Wertsicherung vertraglich an den Kategoriebeitrag oder an den Richtwert geknüpft ist.

Das ist aber eine geringere Menge an Mietverträgen als die, die dem Richtwertsystem unterliegt, weil eine Wertsicherung in einem Mietvertrag, der dem Richtwertsystem unter­liegt, nicht notwendigerweise an die Erhöhung des Richtwerts geknüpft sein muss. Sie kann genauso gut an die Erhöhung des Verbraucherpreisindex oder an andere gesetz­lich zulässige Wertsicherungsklauseln geknüpft sein. Deswegen sind die Zahlen, die die ganze Zeit genannt werden, wie vielen Personen damit geholfen wird, auch völlig falsch. Es sind also nicht Hunderttausende Haushalte oder 1,5 Millionen Österreicherinnen und Österreicher, sondern die Zahl ist weit geringer. Hier werden falsche Erwartungshaltun­gen geweckt.

Viel besser und treffsicherer wäre eine Subjektförderung gewesen, die tatsächlich daran geknüpft ist, ob Mieterinnen und Mieter, aber auch in Genossenschaftswohnungen oder in Eigentumswohnungen oder -häusern wohnende Personen von Pandemiefolgen tat­sächlich getroffen sind.

Jetzt könnte man natürlich fragen: Warum ist man dagegen? Das tut ja niemandem weh, auch wenn es nicht so viele Leute betrifft. Das Problem ist: Welchen Tendenzen wird mit solchen populistischen Aktionen tatsächlich Vorschub geleistet?

Jetzt haben wir von Kollegen Kolland vom Immobilienpreisspiegel gehört, die Immobi­lienpreise steigen ja die ganze Zeit. Was macht das für einen Unterschied, wenn man sein Haus oder seine Wohnung nur vermietet? Der Konnex ist aber tatsächlich da. Stel­len wir uns jetzt ein Zinshaus vor, vielleicht schon seit Generationen im Familienbesitz, eventuell ein Geschäftslokal im Erdgeschoss, für das man ein Jahr lang keine oder nur eine sehr geringe Miete bekommt, weil ein Betretungsverbot verhängt wurde. Jeder Zinshauseigentümer kennt das: Man bekommt im Durchschnitt einmal im Monat einen Brief von einem Maklerbüro, von einem Immobilienentwickler mit der Frage, ob man denn nicht vielleicht sein Haus verkaufen möchte. Solchen Entwicklungen wird dadurch Vorschub geleistet. Gesetze wie dieses erweisen den Mietern und Mieterinnen einen Bärendienst, wenn gefördert wird, dass Zinshäuser verkauft werden müssen.

Nun richtet sich meine Kritik weniger an die wirtschaftspolitisch links stehenden Parteien, Rot, Grün, in diesem Fall auch Blau, denn für solche planwirtschaftlichen Forderungen nach Mietzinsobergrenzen werden sie auch gewählt. Meine Kritik richtet sich an die ÖVP, die die kleinen Vermieter, die sie vielleicht sogar gewählt haben, verrät, insbeson­dere die Familienunternehmen. – Danke.

12.40

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Ich darf Staatssekretärin Andrea Mayer bei uns im Bundesrat recht herzlich begrüßen. Grüß Gott! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić. – Bitte, Frau Bundesminister.