13.18
Bundesrat Stefan Zaggl (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zum Ziviltechnikergesetz 2019: Den Beruf des unabhängigen Ziviltechnikers gibt es seit grob 160 Jahren. In diesem Zeitraum hat sich das Modell der Unabhängigkeit sehr bewährt. Durch Siegel und Urkunde wusste man, dass die Ziviltechniker von niemandem anderen beeinflusst wurden und es eine objektive und rechtskonforme Sicht auf die Dinge gab. Nun möchte man dieses Modell so nicht mehr haben.
Warum muss man gut funktionierende Systeme so verändern, dass die Betroffenen im Endeffekt nicht mehr unabhängig und somit nicht mehr vertrauenswürdig in der Arbeit wirken? Sie machen dies unter dem Deckmantel, es würde ja das EuGH-Urteil umgesetzt. – Nein, das stimmt nicht. Wenn man jedoch dieses Gesetz ändert, können nun interdisziplinäre Gesellschaften mit Angehörigen anderer Berufsgruppen gebildet werden, um andere Tätigkeiten als jene des Ziviltechnikerberufs auszuüben.
Die Änderung auf 50 Prozent im Bereich der interdisziplinären Gesellschaften führt wohl eher zu Pattsituationen, zu keiner eindeutigen Mehrheit, denn wer wird wohl im gesellschaftlichen Bereich den längeren Atem haben: ein Ziviltechniker oder der zur Gesellschaft gehörende Bauunternehmer? Ich stelle mir dazu schon die Frage: Wie unabhängig werden wohl Bewertungen sein, wenn in einer interdisziplinären Gesellschaft der große Bauunternehmer mitdefiniert? (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Ofner.) Lassen wir dies einmal so im Raum stehen.
Auch wenn diese Änderung mit einem EuGH-Urteil zu tun hat, sollte man sich dennoch besser überlegen, welche Variante direkt bei uns in Österreich die beste ist, und nicht einfach nur ändern, sondern sehen, was seit 160 Jahren ein starker und sinnvoller Berufszweig ist. Von unserer Seite hätte es Erweiterungs- beziehungsweise Änderungswünsche gegeben. Diese haben jedoch – wie so oft – kein Gehör gefunden, daher können wir diesem Gesetz nicht zustimmen.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt geht es um die Zustimmung zur Fristverlängerung der Kurzarbeit für Lehrlinge von März bis Juni 2021. Wir haben in Österreich rund 105 000 Lehrlinge, die, da ihre Unternehmen in Kurzarbeit sind, teils ebenfalls diese Einstufung haben. Da wir die Kurzarbeit bis Juni verlängert haben, gehen wir mit der Fristverlängerung für die Lehrlingskurzarbeit d’accord und sehen diese als eine sinnvolle und sehr wichtige Maßnahme an. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schererbauer.)
Der dritte Tagesordnungspunkt, das Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz: Wir sehen uns da einer EU-Verordnung gegenüber. In den Mitgliedstaaten soll durch die dazu bestellten Organe auf Bundesebene eine einheitliche Auflistung der Voraussetzungen, ein einheitliches Prüfschema – unter anderem Prüfungsfragen für die Prüfung – für die jeweiligen reglementierten Berufe erstellt werden. Die von mir angeführte Kurzerklärung geht nicht auf die Rechtslage des bestehenden Prüfungsverfahrens der reglementierten Berufe im Sinne der österreichischen Gewerbeordnung und des Richtlinientextes ein.
Wir werden heute dagegenstimmen, da bei der österreichischen Umsetzungsvorschrift ein wichtiger Absatz – nämlich jener, der die Einhaltung der geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen stützt und diese gewährleistet – fehlt. Wie so oft ist die Einheit der EU-Mitgliedstaaten für einheitliche Maßnahmen zwar wünschenswert, dennoch sind alle selbstständige Staaten, und das macht solche Maßnahmen aus dem eigenen Blickwinkel oft nicht so nachvollziehbar oder so umsetzbar wie für andere. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.23
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Isabella Kaltenegger. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.