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Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Meine sehr geehrten Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Hohes Haus! Es ist natürlich weiterhin insgesamt eine schwierige Situation am Arbeitsmarkt. Es gibt viele Akutmaßnahmen, die von uns zu treffen sind und die uns auch in nächster Zeit beschäftigen werden. Es geht aber auch darum, in gewissen Branchen insgesamt die Rahmenbedingungen zu verbessern und bessere Voraussetzungen für Beschäftigung zu schaffen.

Ein Bereich, in dem es den Bedarf nach einer Reform gegeben hat, ist der Bereich der Landwirtschaft und des Landarbeitsrechts. Den Status quo haben schon einige Redner angesprochen. Ich wiederhole es noch einmal ganz kurz: Es gab eine Bundesgesetzge­bung, neun Ausführungsgesetze der Länder und 100 Verordnungen. Es gab damit recht­liche Unsicherheiten, insbesondere bei Betrieben, die am Rand von Ländern oder über Ländergrenzen hinweg tätig waren. Es gab eine Reihe von bürokratischen Hürden und auch unfaire unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern, was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft.

Am 1. Juli soll nun das einheitliche Landarbeitsgesetz in Kraft treten und diese Landar­beitsordnungen ablösen. Die 100 Verordnungen werden auf ungefähr 20 reduziert.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich ganz herzlich bei allen, die mitgearbeitet ha­ben, zu bedanken. Es ist eine Reihe von Abgeordneten, die mitgearbeitet haben, es sind die Sozialpartner, die Landarbeiterkammer, aber natürlich auch das Arbeitsministerium. Die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen war angesichts der komplizierten Lage nicht ganz einfach, und ich bedanke mich ganz herzlich bei der Sektion für diese Vorar­beiten. (Allgemeiner Beifall.)

Es profitieren davon, auch das ist schon genannt worden, rund 30 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich und insgesamt potenziell 160 000 Betriebe.

Was bringt das neue Gesetz? – Erstens eine deutliche Vereinfachung bei der Verwal­tung und Entbürokratisierung; zweitens die auch schon angesprochenen Arbeitgeberzu­sammenschlüsse, die es erlauben, gemeinsam Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzustellen und damit auch mehr Sicherheit und flexiblere Möglichkeiten zu schaffen, auch ganzjährige Anstellungen zu ermöglichen. Gerade in einer saisongeprägten Bran­che ist das ein großer Vorteil, wenn es darum geht, attraktive Arbeitsplätze bereitzu­stellen.

Was noch nicht ausführlich angesprochen wurde, aus meiner Sicht auch ein wichti­ger Aspekt des neuen Gesetzes, ist eine verbesserte und einheitliche Gestaltung der Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vereinheitlicht wurden zum Beispiel der Papamonat, die Anrechnung der Elternkarenz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche und der Anspruch auf Pflegekarenz. Damit gibt es klare, österreichweite Regelungen und auch Verbesserungen für die Beschäftigten in diesem Bereich.

Gerade für kleine Betriebe in stark saisonabhängigen Branchen und Bereichen bietet das neue Gesetz Möglichkeiten, bessere Planbarkeit, und es schafft potenziell auch zu­sätzliche Arbeitsplätze, die nachhaltig sind.

Alles in allem, glaube ich, ist das ein schönes Reformpaket, das für beide Seiten Vorteile bringt, sowohl für die Betriebe als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. – Vie­len Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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