15.08

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, in der Pandemie haben viele unselbststän­dig beschäftigte Personen Erfahrung mit Homeoffice in einem Ausmaß gemacht, wie sie sie davor nicht gemacht hatten. Wir haben im ersten Lockdown mehr oder weniger er­zwungenermaßen insgesamt bis zu 40 Prozent der unselbstständig Beschäftigten im Homeoffice gehabt. Wir haben natürlich auch über Umfragen erhoben, wie sich diese Lage dargestellt hat, und man muss sagen: Grundsätzlich hat es gut funktioniert. Sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Betriebe waren einigermaßen zufrieden mit der Situation. 90 Prozent auf beiden Seiten haben angegeben, eher zufrieden oder sehr zufrieden zu sein. Das hat pragmatisch funktioniert, aber natürlich braucht es nach so einer Zeit des pragmatischen Vorangehens auch eine rechtliche Lösung, die sichere Rahmenbedingungen schafft. Dieses Homeofficepaket macht das aus meiner Sicht: Ohne den Raum für individuelle Lösungen auf Branchen- oder Betriebsebene stark ein­zuschränken, werden diese Rahmenbedingungen gegeben.

Wir wissen auch aus den Umfragen, dass Homeoffice in diesem Ausmaß, wie wir es jetzt erleben, in einer Zeit nach der Pandemie nicht mehr so stark wahrgenommen wer­den wird. Die meisten Personen wollen ein bis zwei Tage die Woche im Homeoffice verbringen, wenn das möglich ist. Aber auch Betriebe wollen, dass die Mitarbeiter das tun können. Insofern gibt es da im Durchschnitt relativ viel Übereinstimmung.

Ich nutze die Gelegenheit auch noch einmal, an alle Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu appellieren, dass es jetzt während der Pande­mie, auch aufgrund der hohen Infektionszahlen, gerade im Osten von Österreich, sehr wichtig wäre, dass alle, die Homeoffice nutzen können, das auch tun. Das gilt für beide Seiten, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Jetzt zum Homeofficepaket: Über die Inhalte wurde schon ausführlich gesprochen. Mir war sehr wichtig – und das kam auch in den Redebeiträgen zum Ausdruck –, dass es spätestens nach zwei Jahren – und das wird nächstes Jahr, wahrscheinlich im zweiten Halbjahr, sein – eine Evaluation der Maßnahmen gibt. Da geht es um viele Dinge. Da geht es um die Frage, wie das Homeoffice angenommen wird, welche offenen Punkte es noch gibt – mobiles Arbeiten generell wurde angesprochen, die Frage von Grenzgän­gerinnen und Grenzgängern und viele andere Fragen, die natürlich noch zu klären sind. Dazu kommen klarerweise aber auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Frage der Mobilität, die Frage der Zurverfügungstellung von Arbeitsmitteln, wie die steuerlichen Richtlinien wirken und welche Kosten sie verursachen, die Frage der Haftpflicht und möglicher Datenschutzerfordernisse. All das wird zu evaluieren sein, und wir werden sicher daraus lernen und das Gesetz anpassen.

Wichtig ist mir: Es gibt erstmals eine Definition von Homeoffice. Homeoffice bleibt wei­terhin Vereinbarungssache – es gibt also keine einseitige Möglichkeit, Homeoffice zu verordnen. Die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln ist durch den Arbeitgeber, die Arbeitgeberin zu gewährleisten, und wenn das nicht der Fall ist – wenn der Arbeitneh­mer, die Arbeitnehmerin die Mittel bereitstellt –, dann gibt es eine angemessene Pau­schale, also keine zusätzliche finanzielle Last für die Beschäftigten.

Der Versicherungsschutz wurde angesprochen. Die Ruhezeiten und die Arbeitszeiten gelten im Homeoffice genauso wie im Büro. Es gibt ein ausdrückliches Betretungsverbot des Arbeitsinspektorats für private Wohnungen. Natürlich kann die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer eine Besichtigung der Wohnung ausdrücklich wünschen, aber nur auf die­sen ausdrücklichen Wunsch ist das möglich.

Ich glaube, dass wir damit ein Regelwerk haben, das für die nächste Zeit – auch nach der Pandemie, und dafür ist das Regelwerk geschaffen – die Voraussetzungen dafür schafft, dass es klare Rahmenbedingungen gibt. Es ist ein erster großer Schritt. Es wur­de auch schon angesprochen, dass die Pandemie zu einem Sprung in der Entwicklung geführt hat. Wir haben jetzt in einem Jahr eine digitale Entwicklung gerade in der Ar­beitswelt erlebt, die wir sonst wahrscheinlich in acht bis zehn Jahren erlebt hätten. Ins­gesamt war es uns wichtig, dass es beidseitig Vorteile gibt: aufseiten der Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer klare Regeln und auch die steuerlichen Vorteile, aber auch aufseiten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, damit sie sich darauf verlassen können, dass gewisse Regeln gelten. Mit den Mustervereinbarungen, die gerade ausgearbeitet werden, mit den Broschüren und den Erläuterungen zum Arbeiten von zu Hause wird vieles auch noch einmal für kleine Betriebe einfacher gemacht. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

15.13