15.29

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Ja, ich glaube, es gibt große Übereinstimmung darüber, dass die Anpassungen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz durchaus sinn­voll sind. Es geht aus meiner Sicht um zwei Dinge: soziale Mindeststandards einzufüh­ren, zu halten und zu gewährleisten sowie fairen Wettbewerb in der Bauwirtschaft. Dafür gibt es diese Novelle. Es gibt einige Anpassungen, die Novelle war Anfang des Jahres einige Zeit lang in Begutachtung. Sie beruht auf einer Sozialpartnereinigung und ist ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, Grünen und Sozialdemokraten.

Ich möchte zwei Dinge herausgreifen, die aus meiner Sicht ganz zentral sind: Erstens wird bei Scheinentsendungen klargestellt, dass nun Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer ihre Ansprüche auch gerichtlich über das sogenannte Auslandsverfahren geltend machen können. Das bekämpft – es wurde schon angesprochen – Lohn- und Sozial­dumping, insbesondere in Zusammenhang mit ausländischen Briefkastenfirmen.

Der zweite wichtige Punkt sind die Verbesserungen beim Überbrückungsgeld. Da geht es sowohl um verfahrenstechnische Aspekte als auch um inhaltliche Aspekte. Eine ein­malige Unterbrechung ist möglich, um erneut Beschäftigung beim bisherigen Arbeitge­ber ausüben zu können, wenn sich die Möglichkeit dazu ergibt. Das ist jetzt möglich, das stellt auch einen Anreiz dar, um beim gleichen Arbeitgeber rasch und unkompliziert wie­der in Beschäftigung zu kommen. Zudem ist der Bezug des Überbrückungsgeldes auch für invalide Personen, die alle Voraussetzungen erfüllen, möglich.

Ich glaube, alle anderen Dinge wurden schon erwähnt. Das ist eine aus meiner Sicht wichtige Anpassung, die eben diesen zwei Zielen – der Gewährleistung von sozialen Mindeststandards und dem fairen Wettbewerb – dient. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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