12.58

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Das Thema Gesundheit und vor allem auch Gesundheitsschutz stehen heute wieder an erster, wichtiger Stelle auf der Tagesordnung.

Ich möchte nicht so weit gehen, zu sagen, dass wir nach mehr als einem Jahr quasi pandemieerprobt sind, denn das wird wahrscheinlich nie der Fall sein – hoffentlich wird keine weitere Pandemie kommen. Aber was wir inzwischen haben, das sind Erfah­rungen, Erfahrungen gesammelt mit Maßnahmen, die gut funktionieren, und eine davon ist das Testen. Beim Testen sind wir tatsächlich im europäischen Vergleich absoluter Spitzenreiter, und das ist auch gut so, denn nur so schützen wir unsere Mitmenschen und uns selber und können auch bei asymptomatischen beziehungsweise präsympto­matischen Verläufen die Infektionskette so schnell wie möglich unterbrechen.

Die Zahl der Neuinfektionen sinkt, die Lage auf den Intensivstationen ist ausreichend stabil, wenn man so sagen kann; so vernehmen wir zumindest von ExpertInnen in dem Bereich. Daher werden wir heute in späterer Folge noch entsprechende Erleichterungen für Personen beschließen, von denen eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht. Aber in dieser jetzt zur Debatte stehenden Gesetzesänderung geht es vor allem um das Testen, darum, dass den Ländern von Bundesseite der Aufwand für das Testen im Zuge einer Entschädigung abgegolten wird. Das wird gleichsam für die Impfstraßen anzuwen­den sein.

Lassen Sie mich kurz auch noch ein paar Worte aus oberösterreichischer Sicht sagen: In meinem Bezirk, in Vöcklabruck, funktioniert das Testen seit langer Zeit hervorragend, man kann sich also in Einrichtungen, von der örtlichen Apotheke bis hin zu Testzentren, quasi rund um die Uhr niederschwellig und ganz unproblematisch testen lassen. Heute kommt noch der Beschluss hinzu, dass in Zukunft auch Hausärztinnen und Hausärzte asymptomatische Personen testen können. Das betrifft circa 900 Hausärztinnen und Hausärzte, und von dieser Änderung werden wahrscheinlich gerade auch ältere Men­schen, die nicht so mobil sind und sich nun bei den Hausärzten ihres Vertrauens testen lassen können, profitieren. Jede zusätzliche Testmöglichkeit ist zu begrüßen, da sie weiterhin einen guten Überblick über die Coronalage bedeutet.

Im Zusammenhang mit den Teststraßen ist es aber auch wichtig und wesentlich, genug Personal für diese zu haben. Wir alle wissen: Ohne das Engagement Hunderter, ja geradezu Tausender freiwilliger Helferinnen und Helfer in den letzten Wochen und Mon­a­ten wäre die Organisation der Teststraßen, wäre auch die Organisation der Impfstraßen schlichtweg nicht möglich gewesen. Mitglieder von Freiwilligenorganisationen, Arbei­terInnen, Angestellte, PensionistInnen, StudentInnen, auch Menschen, die in der Krise ihren Job verloren haben: Viele von ihnen sind seit langer Zeit in der Pandemie­bekämp­fung aktiv, und sie werden – und ich glaube, da müssen wir uns leider auch nichts vormachen – auch weiterhin aktiv sein müssen, weil es ohne ihre Hilfe schlichtweg nicht gehen wird.

Es wurde bereits beschlossen, dass wir Freiwilligen in Teststraßen eine Aufwandsent­schädigung von 10 beziehungsweise 20 Euro je Stunde zahlen. Es wurde auch bereits die Aufstockung des monatlichen Betrages, der steuer- und sozialversicherungsfrei ist, auf 1 000 Euro beschlossen, und das soll jetzt auch auf die Freiwilligen in den Impfstraßen ausgeweitet werden – nämlich am 21.4. im Nationalrat. Das ist eine Re­gelung – das ist auch noch zu erwähnen –, die derzeit befristet bis zum 30. Juni gilt, und es ist auch ausdrücklich eine Maßnahme, die wir im Rahmen der Bewältigung der Covid-19-Krise ergreifen.

Was durch unseren heutigen Beschluss klar festzuhalten ist, ist, dass diese Aufwand­sentschädigung für freiwillige Hilfe, für freiwilliges Engagement nicht auf Sozialleis­tungen wie Familienbeihilfe, Stipendien, auf die Mindestsicherung, auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder auch auf die Ausgleichszulage angerechnet wird, denn niemand soll durch seine temporäre Tätigkeit als freiwilliger Helfer, als freiwillige Helferin auf seine Sozialleistungen verzichten müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kurz zusammengefasst: Freiwillige HelferInnen in den Teststraßen und Impfstraßen werden mit diesem heutigen Beschluss gleichge­stellt. Gemeinden und Ländern soll jede Möglichkeit gegeben und die bestmögliche Unterstützung geboten werden, um notwendige Impfstraßen so gut wie möglich zu organisieren. Ohne Freiwillige ist das nicht machbar, und daher von dieser Stelle aus – ich glaube, man kann es auch nicht oft genug sagen – ein herzliches Dankeschön an alle freiwilligen Helferinnen und Helfer, die dabei mithelfen, die Pandemie, die Krise zu überwinden! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir müssen auch nach diesem nun schon wirklich langen Jahr, nach dieser schon wirklich langen Zeit unsere Kräfte nochmals bündeln und zusammenhalten, weiter testen und jetzt vor allem impfen, damit wir das Infektionsgeschehen in den Griff bekommen, denn jede und jeder einzelne Erkrankte ist einer zu viel. – Bleiben Sie gesund! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.04

Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. Ich erteile ihr dieses.