10.12

Bundesrat MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Frau Bundesminister, Sie haben in Ihrem Redebeitrag etwas ganz Richtiges gesagt: Der Schlüssel für den Gewaltschutz liegt in der Prävention. Da kann ich Ihnen nur zustimmen: Je früher man bei möglichen Straftätern ansetzt, um eine Gewaltkarriere zu verhindern, desto besser ist das auch für die betroffenen Frauen, für Menschen ganz allgemein. Ich möchte das Thema Gewalt­schutz auch unter diesem allgemeineren Verständnis betrachtet wissen.

Ein wesentlicher Punkt, den man bei der Prävention beachten muss, ist, dass 70 Prozent aller Serientäter eine Vorgeschichte als Tierquäler haben. Ich spreche da eine offene Flanke an, die wir im Strafgesetzbuch haben. Es geht mir nicht um einfache, minder schwere Fälle von Tierquälerei, sondern ich spreche jene Fälle an, die Sie vielleicht den Medien immer wieder entnehmen können, schwerste Fälle von Tierquälerei, in denen sadistische Fantasien an wehrlosen Geschöpfen ausgelebt werden, Katzen bei lebendi­gem Leibe gehäutet werden, Enten die Beine abgeschnitten werden, und, und, und.

Wo liegt das Problem? – Vereinfacht gesagt: Wir haben natürlich einen strafrechtlichen Schutz gegen Tierquälerei, das ist § 222 StGB, der derzeit einen Strafrahmen von zwei Jahren vorsieht, und das ist relativ gering. Der Oberösterreichische Landtag hat sich einstimmig dafür ausgesprochen – das war eine Initiative von allen Parteien –, dass der Strafrahmen für diese schwersten Fälle ganz gezielt erhöht wird. Wir haben auch schon hier im Bundesrat darüber diskutiert, es wurde dann abgelehnt, weil es halt eine Initiative von freiheitlicher Seite war. Ich bin aber überzeugt davon, dass das kommen muss.

Es spricht sich im Übrigen auch die Tierschutzabteilung im Sozialministerium dafür aus. Wo ist da das Problem? – Natürlich gibt es auch im Tierschutzgesetz eine Strafe dage­gen, aber die kommt nicht zur Anwendung, weil es ja ein gerichtliches Strafdelikt ist und daher ganz richtig auch der Vorrang des gerichtlichen Strafrechts greift und somit verhin­dert wird, dass die Leute dann auch noch einmal eine Verwaltungsstrafe bekommen.

Warum ist das nicht geschehen? – Ihr Sektionschef Pilnacek war hier im Ausschuss, und sein wesentliches Argument war, der Rahmen sei ausreichend, die Gerichte könnten weitgehend frei entscheiden. Sie könnten ja in schweren Fällen zum Beispiel auch einmal eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe verhängen und Bewährungsauflagen vorsehen, sie könnten sogar eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher prüfen und vornehmen, wie das beispielsweise bei gefährlichen Drohungen der Fall ist.

Frau Justizminister, Sie haben dasselbe gelernt wie ich, Sie wissen ganz genau, dass das in der Praxis völlig unrealistisch ist. Die Gerichte müssen sich natürlich an die ungeschriebenen Strafzumessungsregelungen halten, und sie halten sich auch daran. Wenn man selbst Strafverteidiger ist, weiß man, und Sie wissen das, wenn sich ein Richter einmal ein Herz fasst und dem Täter wirklich Bewährungsauflagen erteilen möch­te, dass er zum Beispiel eine Gewalttherapie machen muss, dass das dann den Instan­zenweg nicht überstehen würde, weil das Obergericht natürlich zu Recht sagen würde: Bei einem Strafrahmen von nur zwei Jahren ist das unverhältnismäßig, das wird aufge­hoben.

Ich bitte Sie daher: Tun Sie das gezielt! In Deutschland und in der Schweiz haben wir bereits einen Strafrahmen von drei Jahren. Mir geht es gar nicht darum, dass der Rahmen im Tierquälereiparagraf ganz allgemein angehoben wird, ich glaube aber, man kann da differenzieren, so wie das derzeit schon bei Körperverletzungsdelikten der Fall ist. Da wird die absichtliche schwere Körperverletzung auch nicht in einen Topf mit einer gewöhnlichen Körperverletzung geworfen. Also es braucht so eine Initiative im Tier­schutz, das wäre auch ein wesentlicher Teil der Gewaltprävention.

Sie wissen, Frau Justizminister, ich bin sicher kein Ricola-Mann, der dann sagt: „Wer hat’s erfunden?“ – Das waren die Freiheitlichen!, sondern ich freue mich, wenn Sie das als Ihre eigene Initiative verkaufen oder auch gerne gemeinsam mit Ihrem türkisen Koa­litionspartner, wenn Sie dann ein Interview in der Sonntags-„Krone“ bekommen, bei Con­ny Bischofberger oder bei sonst jemandem, die sich dann dafür bedanken, dass Sie sich so stark für die Tiere einsetzen. Sie bekommen von mir noch zusätzlich einen Blumen­strauß ins Justizministerium geschickt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

10.16

Präsident Mag. Christian Buchmann: Nächster Redner ist Karl-Arthur Arlamovsky. – Bitte, Herr Bundesrat.