14.31

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Der Pflanzenschutz ist zweifellos ein schwer emotionales Thema. Ich möchte hier nochmals festhalten, dass unsere Landwirte mit der größtmöglichen Sorgfalt Pflanzenschutzmittel einsetzen und natürlich auch in die Wissenschaft und in die Behörden, die diese Substanzen genehmigen, Vertrauen haben. Das Ziel der Land­wirte ist es, saubere, gesunde, qualitativ hochwertige Lebensmittel zu produzieren. Das schaffen unsere Landwirte in der konventionellen Produktionsweise und in der biologi­schen Produktionsweise.

Mehrere Studien bestätigen, dass die von den österreichischen Landwirten produzierten Lebensmittel, was Rückstände von Pflanzenschutzmitteln betrifft, im Vergleich sowohl mit dem europäischen als auch mit dem internationalen Durchschnitt die saubersten auf der Welt sind. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei allen Landwirten für ihren großartigen Einsatz zum Wohle der Österreicher bedanken. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei meiner letzten Rede zum Thema Glyphosat endete ich mit Folgendem: „Nun zur Begründung unserer Entscheidung: Wir haben es uns sicher nicht leicht gemacht. Auf der einen Seite stehen unsere einheimischen Landwirte, die unsere hochwertigen Le­bensmittel auch in Zukunft wirtschaftlich produzieren sollen, auf der anderen Seite ste­hen alle Österreicher als Konsumenten, denen der maximale Schutz ihrer Gesundheit und Lebensmittel gebührt.“

Aufgrund dessen werde ich heute noch einen Entschließungsantrag, der unsere Forde­rungen abdeckt, einbringen.

Zur Erinnerung: Das im Juli 2019 vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautver­nichters Glyphosat wurde von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nicht kundgemacht und wird somit nie in Kraft treten. Grund dafür war ein Formalfehler. Das Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist.

Nunmehr beschlossen die Regierungsparteien ein Teilverbot. Ende 2022 endet jedoch ohnehin die aktuelle Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene, wie wir bereits gehört ha­ben.

Da sich die türkis-grüne Chaosbundesregierung nicht auf ein konsequentes Totalverbot einigen konnte – was aber unsere freiheitlichen Vorstellungen wären –, braucht es unse­rer Meinung nach nunmehr zumindest Transparenz für die Österreicherinnen und Öster­reicher. Eine konsumentenfreundliche und rasch umsetzbare Lösung ist eine Glyphosat­kennzeichnung von Lebensmitteln. Eine solche Kennzeichnung ermöglicht unseren hei­mischen Konsumenten, wenn sie wollen, glyphosatfreie Lebensmittel zu kaufen. Bei einer Glyphosatkennzeichnung werden alle Lebensmittel, die mit Glyphosateinsatz pro­duziert werden, als solche gekennzeichnet. Die Kennzeichnung soll einfach und gut ersichtlich auf der Verpackung erfolgen und alle Lebensmittel umfassen, wenn bei der Produktion in irgendeinem Stadium Glyphosat zum Einsatz kam. Die Kennzeichnung auf der Verpackung soll die Konsumenten dabei unterstützen, jene Lebensmittel auszuwäh­len, die ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen.

Bei meiner letzten Rede zum Glyphosatverbot endete ich mit folgenden Worten: „Falls dieses Verbot in Kraft tritt, müssen wir zum Schutz unserer Landwirte und Konsumenten gleichzeitig ein Importverbot von Lebensmitteln aus dem Ausland, welche mit glyphosat­haltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sind, umsetzen.“

Daher freut es mich, zum Wohle aller Österreicher folgenden Entschließungsantrag ein­zubringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Glyphosat­kennzeichnung für Lebensmittel“

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Kennzeichnung glyphosathaltiger Lebens­mitteln zu entwickeln und diese einzuführen.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

14.35