Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden.
Um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf konsolidierter Basis innerhalb der gesamten Gruppe eingehalten werden, sollen künftig bestimmte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften einer Konzessionspflicht unterliegen.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.