Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Wer­te Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwe­sengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden.

Um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf konsolidierter Ba­sis innerhalb der gesamten Gruppe eingehalten werden, sollen künftig bestimmte Fi­nanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften einer Konzes­sionspflicht unterliegen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erhe­ben.