16.03

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal die Chronologie dieses Gesetzentwurfs rekapitulieren: Österreich war verpflichtet, die Ärztearbeitszeitrichtlinie der EU bis 2015 umzusetzen, 2014 wurde daher das Ärztear­beitszeitgesetz mit dieser Übergangsbestimmung bis zum 30.6.2021 beschlossen. Am 22. April 2021 bringen die Regierungsparteien eine Trägerrakete – nicht einmal den Ge­setzentwurf, sondern eine Trägerrakete! – im Nationalrat ein, und mit einem Abände­rungsantrag im Ausschuss am 11. Mai 2021 kommt man dann zu dem Gesetzeswortlaut, der am 20. Mai im Nationalrat beschlossen wird und heute hier vorliegt – dann mit einer Dringlichkeit zu argumentieren, passt nicht zusammen. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Diese Ausnahmebestimmungen sollen jetzt bis 2028 verlängert werden. Wir sprechen uns dagegen aus. Wir haben auch einen konkreten Alternativvorschlag, wie man das Personalproblem angehen könnte, nämlich spitalsübergreifende Nachtdiensträder zu planen und so die entsprechende Arbeitszeit in den Spitälern einzusparen, weil nämlich die Verlängerung dieser Ausnahmen unserer Sorge nach erneut dazu führen wird, dass zu wenig sorgsam mit der Personalplanung umgegangen wird, womit wiederum dem niedergelassenen Bereich Personal entzogen würde. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

16.05

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. (Bundesrat Himmer: Zur Geschäftsordnung!) – Zur Geschäftsbehandlung: Herr Bun­desrat Himmer, bitte.

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